Interessanter Nebensatz: privates Anhören und bloßer Besitz unerlaubter Kopien ist nicht strafbar
Das wird niemanden interessieren. Auch nicht den Amtsschimmel. Wo hat man aber diese Kopie her? Bei P2P-Tauschbörsen stellt man beim Herunterladen des Songs ja gleichzeitig den Song zum Download für andere bereit. Das ist ja das geniale, warum das so gut funktioniert. Und genau das entspricht:
§ 106 Abs.1 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Übrigens viele Dank an pbu, der das ganze auch nüchtern betrachtet.
Die Songs anhören, vorhören, etc. kann man auch, ohne sie bei Tauschbörsen etc. herunterzuladen. Es gibt Facebook, Myspace, Youtube, diese ganzen Streaminggeschichten wie Spotify oder Internetradio, Amazon und andere Onlinehändler,... Auch wenn sich dort die Provider und die Rechteinhaber (noch?) nicht immer ganz einig sind. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.
Ich glaube, niemand möchte hier den Zeigefinger erheben und ist dafür, die User auf Gedeih und Verderb im nachhinein zur Kasse zu bitten. Es geht vielmehr um die Missionsarbeit, wieder was in den Köpfen, zumindest ansatzweise, zu ändern.
@seelane: Schöne Geschichte. Kann man dazu auch was nachlesen? Ich meine grundsätzlich ist es ja nicht ungewöhnlich, dass die Strafe höher, als der entstandene Schaden ausfällt. Sonst würde sich bspw. Schwarzfahren grundsätzlich lohnen. Wenn ich da erwischt werde zahle ich statt bspw. 2€ fürs Ticket 40€ Konventionalstrafe. Aus 1€ Schaden nun bis zu 300€ zu machen ist natürlich deftig. Da wäre etwas mehr Augenmaß sicher nicht verkehrt. Allerdings kenne ich persönlich keinen einzigen, der jemals in so einer Angelegenheit Strafe zahlen musste. Beim Schwarzfahren, oder um ein anderes Beispiel zu nennen, beim zu schnell fahren, sieht das ganz anders aus
Vielleicht noch ein anderer Ansatz: Wie hoch ist der jährliche Umsatz der Fahrbahnkontrolleur(Mafia) oder Wegelagerermafia(auch gerne Polizei genannt)?
Grüße Marcus
P.S.: Sorry für OT.