@ molle
"Unternehmer" bedeutet Händlerin und keine Privatperson, korrekt?
Ja, die Frau ist angemeldet als gewerbliche Verkäuferin.
Ob ein Dritter berechtigt ist von der Frau Pakete anzunehmen? Ich denke schon, denn sie hat ja selber erwähnt daß in der Vergangenheit schon öfter für sie etwas angenommen wurde. Ich habe die Trommel ganz normal mit Paketschein bei der Post abgegeben. Ansonsten gibt es ja noch die Möglichkeit eines Einschreibens, das war aber überhaupt nicht gefordert.
@ MaxPhil
Was ich merkwürdig finde: Die digitale krakelige Unterschrift stimmt so garnicht mit dem von der Post angegebenen Namen überein, ich als Zusteller könnte da alles mögliche rauslesen, nur nicht den angegebenen xy. Hat sich der Unterzeichner per Dokument ausweisen müssen? Wie kommt der Zusteller sonst auf diesen Namen, kennt er ihn? Wenn ich für Nachbarn etwas annehme, muß ich mich jedenfalls nie ausweisen...
Die Verkäuferin kennt den Herrn xy und hat ihn auch schon wegen der Darbuka angesprochen, aber wie schon oben geschrieben: er war an diesem Tag nicht im Haus.
Das Telefon werde ich vielleicht auch noch bemühen müssen, aber: jeder Cent, den ich (unverschuldet!) in diese Angelegenheit stecke macht mich echt sauer!
Ich habe Ihr soweit ich konnte meine Unterlagen zur Verfügung gestellt, eingescanntes Ablehnungsschreiben der Post, eingescannte digitale Unterschrift des mysteriösen Empfängers, Packstücknummer und Lieferzeit von dhl und den Identcode des Paketscheines.
Also muß ich jetzt Frau xy nahelegen, Schadenersatzansprüche bei der Post anzumelden und mir mein Geld zu erstatten - ist das rechtlich abgesichert?
Halte Euch auf dem laufenden...