Hallo zusammen,
derzeit sind wir mal wieder dran, neues Songmaterial zu komponieren und zu texten.
Nun kam unser Basser auf eine sehr witzige Idee... er spielte uns den Refrain eines Bestehenden Liedes vor und meinte den könnte man doch in unseren neuen Song einbauen... allerdings mit einem vollkommen anderen Text. Soll alles sehr zynisch werden und die Aussage im Refrain in vollkommenen Gegensatz zur Strophe werden.
Nun ist aber das Problem, das wir ja nicht unbedingt die GEMA bzw. den anderen Komponisten "reich" machen wollen, bzw. wir wollen den Komponist des Originalsongs nicht um Erlaubnis fragen (die wir dann eh nicht bekommen werden).
Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.
Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.
Viele Seiten, die ich im Internet gefunden habe, widersprechen sich aber bei dieser Thematik.
In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).
Da der Refrain, den wir einfügen wollen, 4 Takte besitzt und wir diesen 3-4 mal wiederholen wollen, was ja dann 12 bzw. 16 Takten entspricht, wäre, theoretisch, mein Einfügen des Refrains in unserem neues Stück ja rechtens.
Des Weiteren wäre es Interessant ob wir den (noch lebenden) Komponisten um Erlaubnis bitten müssen, wenn wir seinen Refrain verwenden.
Was meint Ihr dazu?
Gruß
Christian