GEMA bzw. wie viele Takte eines Originalsongs darf man in einer Neukomposition verarbeiten?

  • Hallo zusammen,


    derzeit sind wir mal wieder dran, neues Songmaterial zu komponieren und zu texten.
    Nun kam unser Basser auf eine sehr witzige Idee... er spielte uns den Refrain eines Bestehenden Liedes vor und meinte den könnte man doch in unseren neuen Song einbauen... allerdings mit einem vollkommen anderen Text. Soll alles sehr zynisch werden und die Aussage im Refrain in vollkommenen Gegensatz zur Strophe werden.


    Nun ist aber das Problem, das wir ja nicht unbedingt die GEMA bzw. den anderen Komponisten "reich" ;) machen wollen, bzw. wir wollen den Komponist des Originalsongs nicht um Erlaubnis fragen (die wir dann eh nicht bekommen werden).


    Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.


    Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.
    Viele Seiten, die ich im Internet gefunden habe, widersprechen sich aber bei dieser Thematik.


    In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
    Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).


    Da der Refrain, den wir einfügen wollen, 4 Takte besitzt und wir diesen 3-4 mal wiederholen wollen, was ja dann 12 bzw. 16 Takten entspricht, wäre, theoretisch, mein Einfügen des Refrains in unserem neues Stück ja rechtens.


    Des Weiteren wäre es Interessant ob wir den (noch lebenden) Komponisten um Erlaubnis bitten müssen, wenn wir seinen Refrain verwenden.


    Was meint Ihr dazu?


    Gruß
    Christian

  • Die Frage ist doch eher, inwiefern du das ganze kommerziell verwenden willst. In deinem Proberaum darfst du machen, was du willst, bei Auftritten zahlt meist der veranstalter die GEMA, wo ist also das Problem?
    Stell dir vor, ihr würdet nur covern...

    music is the best

  • Marcus,


    soweit, so gut... also haben wir das GEMA-Problem vom Hals...
    aber was ist mit dem Komponist des Originalsongs?? Der hat doch theoretisch die Möglichkeiten uns zu verbieten seine Originalkomposition (Melodie und Text) zu benutzen, oder ist das nicht richtig...


    Die oben getätigte Aussage mit dem Recht von Kleinzitaten nach §51 (1) fand ich auf einer Seite eines User der von der Erbin des Komponisten des "Maus-Songs" abgemahnt wurde, weil er eine Bush-Persiflage mit dem Maus-Song unterlegt hatte (4 sek.). Er musste den Song dann aus seinem Webangebot nehmen, bzw. aus der Bush-Persiflage wieder herausschneiden.


    Da habe ich keine Lust zu, da sonst ja unser ganzer Song hinfällig wird.


    Gruß
    Christian

  • Ja, is mir schon klar, dass es da irgendwann Ärger geben kann!


    Die Frage lautet aber nach wie vor:
    Willst du das Ding auf CD pressen und verkaufen oder anderweitig damit Kohle machen, oder wird es wohl eher im Proberaum bzw. bei Liveauftritten performed? Man sollte schleisslich nicht päpstlicher als der Papst himself sein...

    music is the best

  • Das Teil soll mal Live gespielt werden und vielleicht auch auf eine CD drauf... worauf wir aber verzichten, wenn es dann einfacher zu handeln ist...


    Wenn wir es auf CD "pressen" dann ist die Gefahr natürlich weitaus größer, dass der Song irgendwann einmal - und sei es nur durch einen dummen Zufall - vom Originalkomponist entdeckt wird...


    Wir können uns mit dem Song natürlich durchmogeln, bis wir vielleicht mal Post bekommen... aber besser wäre es doch, gleich von Anfang an zu wissen was denn kommen kann bzw. ob überhaupt etwas kommen kann.
    Wir sind ja allesamt rechtschaffene Bürger in der Band :D :D die nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen wollen ;) :D


    Was noch zu beachten ist… das Teil ist weltweit geschützt… habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich um die Titelmelodie einer Kinderfernsehserie die weltweit ausgestrahlt wird... also ähnlich wie der "Maus-Song"


    Gruß
    Christian

  • Also ich meine ich habe mal was von 4 Takten gehört, irgendwo mal was von 8 Takten gelesen! 16 sind es glaube ich nicht.


    Auf der GEMA Seite steht (aber unter anderem Zusammenhang):


    Melodienschutz
    Im Bereich der Musik gilt der sogenannte Melodienschutz, worunter zu verstehen ist, dass eine Melodie nicht erkennbar einem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt werden darf. Die Rechtsprechung versteht dabei unter "Melodie" eine Tonfolge, die dem Werk seine individuelle Prägung gibt. Es ist daher unerheblich, ob z.B. nur ein Takt oder vier oder sieben Takte einem geschützten Werk entnommen und in einem neuen Werk verwendet werden. Die GEMA besteht deswegen auf einer Genehmigung des Originalurhebers bzw. des Verlegers.

    http://www.gema.de/kunden/info…/schutzfaehige_bear.shtml


    Gruss


    Antonia

    Ich baue gerade an einer Website für Hamburg. Hier kann man Kleinanzeigen aufgeben und ich sammele Links zu möglichen Proberäumen. bandtown.de Proberäume in Hamburg Schaut doch mal vorbei.

  • Mal was grundsätzliches... die GEMA ist überhaupt nicht euer Problem. Die kümmert sich darum, dass Veranstalter, Radiosender Geld für das Spielen von Stücken bezahlen, dass dann (im Idealfall) an die Komponisten und Texter wieder ausgeschüttet wird.


    Was ihr machen wollt, ist, ein Stück aus nem anderen Song benutzen. Dass für solcherlei Angelegenheiten die Gema zuständig ist wohl eines der größten Märchen der Musik(er)branche.
    Laut Gesetz müsstet ihr euch eine schriftliche Zusage des Rechteinhabers des Songs besorgen, der euch den Song quasi zur Benutzung freigibt. Wer nu genau die Rechte an dem Song besitzt ist im allgemeinen nicht so einfach, eine Anfrage an die Plattenfirma der betreffenden Band funktioniert aber meist, da die das dann an entsprechende stellen durchreichen.


    Die Frage die sich aber als erstes Stellt ist, in welchem Umfang wird der Song publik. Schlägt das Ding ein wie ne Bombe und ihr habt euch vorher nicht gekümmert - Arschkarte. Wirds ein Albumsong (1000 Kopien) und ihr vertickt das bei Konzerten - kümmert keine Sau.


    Es is sicher nicht verkehrt sich auch in sonem Fall abzusicher, die Plattenfirmen sind da eigentlich immer recht kooperativ (zumindest ist es mir bis jetzt immer so gegangen (SONY)).


    REINHAUN!


    PS: Ach so.. eine konkrete Taktzahl oder Zeitangabe gibt es nicht!!!!

  • Zitat

    Original von worf
    In einem Webangebot fand ich folgenden (für uns günstigen) Hinweis: „Musiksampler dürfen auch bis zu 16 Takte anspielen, ohne dass GEMA-Gebühr fällig wird.“
    Der Autor der Seite bezieht sich hier auf das Recht von Kleinzitaten nach §51 (1).


    Ich denke mal das gilt nur für Ausschnitte auf dem Original.


    Dein Problem ist nicht die GEMA, sondern das Urheberrecht. Covern darf man, aber wenn das Original verändert werden soll bedarf es der Zustimmung des Urheberrechtseigentümers.


    Schon wenn du nur ein Thema aus 8 Noten oder weniger hernimmst und daraus was machst, brauchst du ne Zustimmung. Mit Takten oder Zeiten hat das nichts zu tun.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Ok, dann danke ich mal allen Schreibern...
    scheint so, als kommen wir nicht drum herum den Urheber um Erlaubnis zu fragen :D :D


    Sollte noch jemand eine andere Idee haben, nur her damit...


    Danke an alle...


    Gruß
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von worf ()

  • Zitat

    Original von worf
    Ich habe im Internet herumgesucht und auch schon die GEMA angeschrieben um herauszufinden wie viele Takte eines bestehenden Originalsongs in eine Neukomposition wandern können, ohne rechtliche Sanktionen fürchten zu müssen.


    Von der GEMA kam bisher noch keine Antwort.


    Heute habe ich von der GEMA eine Antwort erhalten, die wohl für alle recht interessant sein könnte...



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