[UMFRAGE] Challenges im DF - Ideen, Vorbereitung, Besprechung ...

  • Was wir gern probieren können ist eine "globale" und anonyme Präsentation der Beiträge in einem Youtube-Video mit Kapitelmarken für die Beiträge.

    Da ist es kein Problem, rechtlich geschütztes Material zu benutzen. Das Problem sehe ich dann eher darin, dass jeder Teilnehmer sich das Material selbst besorgen muss.

    Ich kann Deine Punkte nachvollziehen!


    Mit dem obigen Modus wären wir viel freier, was die Auswahl von Playbacks angeht. Alleine bei Vic Firth sind wirklich viele tolle Tracks kostenlos zum Download bereit - meist in einer Version mit und einer ohne Click. Gibt bestimmt auch noch andere Quellen…

  • m_tree

    Hat den Titel des Themas von „Challenges im DF - Ideen, Vorbereitung, Besprechung ...“ zu „[UMFRAGE] Challenges im DF - Ideen, Vorbereitung, Besprechung ...“ geändert.
  • Mein zweiter Vorschlag betrifft die Basic- und Advanced Levels: ich fände es gut, wenn es zwei Playbacks gäbe - ein einfaches für die weniger Erfahrenen und eines für Fortgeschrittene (wo es dann auch mal zur Sache gehen darf).

    Da bin ich voll bei Marius. Was hätten 2 Gruppen bei der aktuellen Challenge verändert? Wenn wir in der Rangliste der 12 Teilnehmer an einer beliebigen Stelle eine dicke horizontale Linie ziehen würden, oben "Advanced" und unten "Casual"...Frage an die Einreichenden: Wer würde sich oben oder unten einordnen? Frage an die Bewertenden: Wer hätte anders gestimmt, so dass eine andere Gesamtreihenfolge zusammen käme?


    Lieber appellieren wir doch einmal an alle Bewertenden, dass über Aufnahmequalität und möglicherweise auch unglückliche Stimmungen (evtl. gerade bei den "Casuals") möglichst hinweggesehen werden soll:

    Zwischen den Zeilen meine ich gelesen zu haben, dass einige schon mit der Aufnahme an sich gut zu tun hatten.

    Und stattdessen Timing, Kreativität, Songdienlichkeit in den Vordergrund sollen.

    Four on the floor sind zwei zu viel.

    SONOR Vintage Series: 20", 22" BD; 14" Snare-Drum; 10", 12" TT; 14", 16" FT

    PAISTE 2002, 2002 Big Beat, 602 Modern Essentials, PstX

    Next Gigs: 30.11.24 + 22.03.25 Heimathafen Lörrach, 10.01.25 Markthalle Freiburg, 17.05.25 Mehlsack Emmendingen mit >> Blackwood Mary

    >> Mein Vorstellungsthread

  • Was den Sound angeht, veranschaulicht Miss_Mieze s Beitrag m.E. ganz gut, dass sich mit meiner tontechnischen Aufbereitung auch "schlechte Aufnahmen" gegenüber besseren durchsetzen können. Nachdem sie mir erst eine (hoffnungslos übersteuerte) Smartphone-Aufnahme geschickt hatte, habe ich "erlaubt", dass sie es noch mal mit einem Handy-Recorder aufnimmt. Diese Aufnahme war dann zwar schon besser, aber auch nachdem ich u.a. mit EQ schon kräftig gegen die zu lauten Becken gearbeitet hatte, waren die Crashes eben immer noch zu laut. Ich hatte ihr dann das EAD10 empfohlen.


    Trotzdem ist sie mit ihrem Beitrag noch vor zwei (ich glaube sogar vier) Beiträgen mit Multimikrofonierung und Nachbearbeitung gelandet. Es ist also durchaus möglich, sich beim Voting mehr auf die Performance zu kontentrieren als auf den Sound.


    Bei einem unbeteiligten Voter ist mir aber aufgefallen, dass die tontechnisch "fetteren" Beiträge bevorzugt wurden. Man kann das in dem Kontext halt nie ganz optimal hinkriegen. Ich denke aber, dass die aktuelle Lösung einen sehr guten Kompromiss darstellt, weil so eben möglichst viele Leute mitmachen können, die sonst an der Aufnahme und Präsentation scheitern würden.

  • Was hätten 2 Gruppen bei der aktuellen Challenge verändert? Wenn wir in der Rangliste der 12 Teilnehmer an einer beliebigen Stelle eine dicke horizontale Linie ziehen würden, oben "Advanced" und unten "Casual"...Frage an die Einreichenden: Wer würde sich oben oder unten einordnen? Frage an die Bewertenden: Wer hätte anders gestimmt, so dass eine andere Gesamtreihenfolge zusammen käme?

    Vielleicht habe ich es nicht klar genug beschrieben: Wenn es ein Playback gibt für alle, dann fällt sowas hier wahrscheinlich raus, weil es viel zu schwer für Anfänger und etwas Fortgeschrittene ist: https://ae.vicfirth.com/educat…aribaldi-back-in-the-day/


    Deshalb war meine Idee, ein einfaches Playback zur Verfügung zu stellen (also z.B. eines, wo man mit einem BummTschack ohne schwierige Breaks durchkommt). Das wählen sich die Leute aus, denen das "Advanced" zu schwer ist. Die Advanced könnten sich dann an TOP abarbeiten. Wertungen gäbe es natürlich zwei - getrennt für beide Gruppen. Zwei erste Plätze, zwei letzte.


    Wenn es immer für alle passen soll (one size fits all), dann orientiert es sich automatisch nach unten vom Anspruch. Dass muss nicht schlecht sein, aber die richtig geilen Sachen sind halt manchmal etwas vertrackt.

  • Guten Abend,


    ich hätte da dann doch mal eine Frage zum Recht.

    Es ist so, dass ich von Urheberrecht nur rudimentäre Kenntnisse besitze.

    Demnach benötigt man für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken

    grundsätzlich die Erlaubnis des Urhebers. Ist diese nicht erteilt, so hat dieser Ansprüche

    gegenüber dem Störer.

    Hat sich da etwas geändert?

    der einzelne Nutzer wird nicht belangt

    Da ist es kein Problem, rechtlich geschütztes Material zu benutzen.

    Wie soll das funktionieren?

    Wenn ich Rechteinhaber bin, dann verklage ich doch nicht (in erster Linie) Youtube LLC, Google LLC oder Alphabet Inc.,

    sondern knöpfe mir doch denjenigen vor, der das Video hochgeladen hat.


    Bei der sogenannten KI wird das zukünftig mit Sicherheit auch noch lustig werden, denn ob diese wirklich so schlau ist,

    dass auf keinen Fall etwas Geschütztes künstlich vermanscht wird, das wage ich mal streng zu bezweifeln. Und dass irgendwo

    Maschinen haften, wäre mir neu, jedenfalls hierzulande wird dann immer der Bediener herangezogen, bestenfalls derjenige,

    welcher die Maschine schlecht gebaut hat, aber das wird schon praktisch viel schwieriger.


    Aus meiner Sicht ist es am Einfachsten und Sichersten, wenn man sich die Verwendung des Werkes vom Urheber konkret abnicken lässt,

    so wie es hier wohl bislang auch geschehen ist.


    Grüße

    Jürgen

  • Wenn ich Rechteinhaber bin, dann verklage ich doch nicht (in erster Linie) Youtube LLC, Google LLC oder Alphabet Inc.,

    sondern knöpfe mir doch denjenigen vor, der das Video hochgeladen hat.

    In der Praxis ist es so, dass ein Rechteinhaber Youtube auffordern kann, den Inhalt zu entfernen. Ganz wenige machen das auch. Ansonsten bekommt Dein Video einen Tag: "Urheberrecht", was bedeutet, dass Du das Video auf Deinem Kanal lassen kannst, aber nicht monetarisieren. Ob ein Urheber einen Hochlader direkt verklagen kann, weiß ich nicht (wahrscheinlich wohl schon), aber in der Praxis kommt dies nicht vor. Wenn Du bei einem Playback hunderte Videos findest, die es benutzen zum "Entlangspielen", dann kannst Du davon ausgehen, dass der Urheber dagegen nicht vorgeht. Ich weiß, all das Geseier ist für einen Rechtsanwalt schwer zu ertragen...

    Aus meiner Sicht ist es am Einfachsten und Sichersten, wenn man sich die Verwendung des Werkes vom Urheber konkret abnicken lässt,

    so wie es hier wohl bislang auch geschehen ist.

    Ja, und das bedeutet dann in der Praxis, dass man suboptimale Konstrukte verwenden muss (was Sound und Qualität der Komposition angeht). Macht dann halt nicht so viel Spaß - mir jedenfalls nicht.

  • Klar kann youtrube auf Veranlassung ein Video auch sperren ( Rechte-Eigentümerschaft gefällt die Verwertung nicht), obwohl andere dasselbe Material aus demselben Land ähnlich verfremdend veröffentlichen dürfen. Üblicherweise dürfen Rechteeigentümer das Video mit Werbung monetarisieren - was der Videoersteller nicht darf, es sei denn, er hat sich gesonderte Rechte besorgt.

    --------

    Gibt es Beispiele, wo ein cover (über das Original drüber)-trommler auf youtube verurteilt wurde?

  • Auf Youtube ist das z.Z. eine Grauzone. Und Youtube "beschützt" an der Stelle auch tatsächlich die Kanalbetreiber. Ich habe ja derzeit auch einige Covers mit den originalen Studio-Aufnahmen auf meinem Kanal und es ist schlicht und einfach Länder-spezifisch, wo die Videos sichtbar sind und wo nicht. Institutionen wie die GEMA gibts in anderen Ländern ja auch. Es gab Zeiten, da waren so ziemlich alle Inhalte mit rechtlich geschützer Musik in Deutschland gesperrt, weil Youtube (bzw. Google) und die GEMA einen langen Rechtsstreit hatten. Seit die aber die GEMA bezahlen, ist das kein Problem mehr.


    Das kann man sich so vorstellen, dass man in einem Club Coversongs spielen darf, weil dieser Club GEMA-Gebühren aus eigenen Werbeeinnahmen bezahlt.

    Auf jeder Veranstaltung, wo DJs und Top40-Bands aktiv sind, läuft es ja genau so (wobei die GEMA da wohl eher selten mit Werbeeinnahmen finanziert wird).


    Hier mal ein bekanntes Beispiel - sieht so in Youtube-Studio bei mir aus:



    Wenn ich den Mauszeiger über "Sichtbarkeit" positioniere, erscheint noch folgendes Fenster:


  • Ich bin auch gegen zwei Gruppen (Anfänger/fortgeschrittene), obwohl ich in einer gemeinsamen Gruppe sowieso niemals auf ein Stockerl käme, aber ich mags noch weniger, wenn dann ein fortgeschrittener in „meiner“ Gruppe ist.

    Man muss ja nicht jedesmal ein schwieriges playalong nehmen.

    Ich wäre übrigens für ein Genre pro Challenge. Jetzt hatten wir Funk, das nächste mal kann’s dann hiphop, Metal oder war’s auch immer sein

    Lieber brennende Herzen, als erloschene Träume! <3 xxxx Love life, and live! - It's worth it.


    “You are never too old to set another goal, or to dream a new dream.” ― C.S. Lewis


    Don‘t waste your time or time will waste you. (Muse - Knights of Cydonia)

  • Ich kann deine Idee schon nachvollziehen und finde sie sogar gut. Trotzdem finde ich mehrere Playalongs pro Challenge nicht gut. Dann lieber öfter mal eine Challenge veranstaltet. Meinetwegen auch mit den Präfixen "Advanced" und "Beginner" o.ä. ... das sollte irgendwie klar und strukturiert und auch "von außen" verständlich bleiben.

  • imho:

    für rein private nicht komerzielle verwendung, soweit ich weiss bei privatpersonen kein problem.


    Bitte melde dich an, um diesen Inhalt zu sehen.


    ZITAT: Hat sich da was geändert?

    Mm....hhh ,Recht haben oder Recht bekommen, Einschätzungen etc.?



    l.g.


    p.s. imho dürfte doch kein problem sein, mal ne probe mit fehlenden oder weggeschalteten drummer, etwas neues gejammtes

    aufzunehmen, wie schon vorgeschlagen.


    das hat auch den vorteil, man muss sich nicht selber fragen, ob man sich ein playalongtes Stück, vielleicht auch aus versehen doch "MIT" anhört,

    mal nur zur Orientierung, oder auch nur um herausragend anders in der Kategorie, Ideenreichtum zu glänzen.


    Ich mein da kommt man nicht in Konflikt - die frage hab ich ins "original" Mit (sind ja meist im netz vorhanden) reingehört oder nicht,

    Will sollte ich das - vielleicht.

    Ob mit oder ohne angebotenen klick wäre auch zu überlegen.


    Schwierig manche Dinge zu beurteilen.


    Btw. Am Rande, Leider das Leben wird imho gefühlt, in allen Lebensbereichen zunehmend komplizierte und aufwändiger, unnötiger zeitraubend, und verdammt schnelllebig.

    ich höre immer du musst, du brauchst.....ist "modern", "out", "in", "trendy" und so....
    ich mach`s wie`s mir passt, schei.. auf die Säue, die laufend sinnbefreit durch
    die Dörfer getrieben werden.



    3 Mal editiert, zuletzt von orinocco () aus folgendem Grund: hide in teilen

  • Gibt es Beispiele, wo ein cover (über das Original drüber)-trommler auf youtube verurteilt wurde?

    das ist ne gute frage :thumbup:


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    ich höre immer du musst, du brauchst.....ist "modern", "out", "in", "trendy" und so....
    ich mach`s wie`s mir passt, schei.. auf die Säue, die laufend sinnbefreit durch
    die Dörfer getrieben werden.



    Einmal editiert, zuletzt von orinocco ()

  • IMHO bzw. "in my humble opinion" wäre es cool, wenn wir hier mal wieder zurück zum Thema kommen und das rechtliche Thema nicht ausweiten. Durch die GEMA geschützte Musik auf Youtube hochzuladen ist aktuell kein Problem, wie schon gesagt. Zumal Youtube die Kanalbetreiber schützt. Bevor also 'ne Abmahnung ins Haus flattert, ist der Inhalt halt einfach nicht im entsprechenden Land verfügbar. Alles andere wäre bei weltweiter Veröffentlichung auch ziemlich beschissen für die Youtuber.

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