Playalongs auf Youtube

  • Hi,


    wo ich hier gerade was zu Playalongs lese: Auf Youtube kursieren ja Myriaden von Playalongs, wo Leute zeigen, was sie so können. Gerne Stücke wie Rosanna, Seven Days, Aja...you name it.


    Kennt sich jemand juristisch/fachlich in dieser Hinsicht mit dem Urheberrecht aus ? Wenn ich das als Laie so lese, bestehen hier ja erhebliche Hürden auch nur Teile von fremd produzierter Musik zu veröffentlichen...


    (Bitte nur "Schusssicher" antworten...sonst endet das im Vermutungüberbietungssplatter...)


    Gruß

    "If you don't have ability you wind up playing in a rock band" (Buddy Rich)

  • YouTube zahlt einen bestimmten Betrag an GEMA-Gebühren. Das ist vor einigen Jahren so festgelegt worden. Damit sollen alle Musik-Veröffentlichungen abgegolten sein.

    Wenn Titel dazwischen sind, die YouTube nicht duldet, werden die Videos gesperrt, soweit ich weiß.

    Manche Songs sind auch nur in einigen Ländern abrufbar. Das steht dann aber dabei.

    "Ambition is a dream with a V8 engine" - Elvis Presley

  • Hi!

    Mit der Geltung des „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes" (UrhDaG) hat sich die Lage für Nutzer fremder Werke in großen kommerziellen Netzwerken deutlich entspannt.


    Hier findest Du einen Beitrag, der in einer Grafik zeigt, welche Möglichkeiten der Nutzung fremder Werke zur Verbreitung in sozialen Netzwerken bestehen.


    Urheberrechtsreform – Neue Instrumente des Urheberrechts in der Übersicht – Teil 2 „Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)“ | NORDBILD


    Punkt 4 und Punkt 5 der Grafik hat Drum Bee schon erwähnt.




    Viele Grüße


    Christian

  • Auf youtube gabs "damals" (vor 10 Jahren ca.) eine interne Liste, auf der so ziemlich alles von Abba bis Zappa gelistet war und somit Rechtssicherheit vermittelte. Es wurden jeweilige Nutzungsrechte für youtube explizit deklariert...z.b. wurde unterschieden, ob ein Song im Original genutzt werden darf oder ob derselbe Song als cover (also ohne originale Quelle im Hintergrund) aufgeführt werden darf usw. ... da tauchten dann im Falle der letztlich abgesegneten Verwendung einige Rechteinhaber in der Videobeschreibung auf.

    Falls da zusätzlich noch Bildmaterial Verwendung fand, wurde es nochmal komplexer...Monetarisieren durfte man die Videos jedenfalls nicht.


    Da ich meinen youtube - account seit der Abfrage einer Tel.Nr. nicht mehr genutzt habe, weiß ich nicht, wie es aktuell ist.

  • Kennt sich jemand juristisch/fachlich in dieser Hinsicht mit dem Urheberrecht aus ? Wenn ich das als Laie so lese, bestehen hier ja erhebliche Hürden auch nur Teile von fremd produzierter Musik zu veröffentlichen...

    Da du ja sicher von der aktuellen Diskussion über die hier von mir organisierten Challenges sprichst:


    Hier im DF ist das aus den bereits genannten Gründen eine komplett andere Sache als auf Youtube. Youtube bezahlt GEMA-Gebühren (und sicher auch die Pendants anderer Länder). Es gab Zeiten, in denen das noch nicht so war und viele Videos mit geschützten Inhalten in Deutschland gesperrt waren (darunter auch zeitweise ein Cover von mir). Ich vermute, weil die GEMA denen zu teuer war ... es gab da jedenfalls einen langen Rechtsstreit.


    Aus diesem Grund war ich bei der Vorbereitung der kommenden Challenge da auch so engstirnig. Weil man sich halt grundsätzlich strafbar macht, wenn man geschützte Inhalte ohne Lizenz bzw. Erlaubnis irgendwo hochlädt ...

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