• Wenn es überhaupt einen Weg gibt, Audiomaterial aus der App in brauchbarer Qualität zu ziehen.

    Also das Audiomaterial in brauchbarer Qualität aus der App zu bekommen, ist eigentlich kein Problem - man kann es ja einfach vom iPad über ein Kabel in das Interface abspielen und dort aufnehmen. Den Umweg über DA- und AD-Wandler wird man nicht hören...


    Ob der WDR das gut findet oder nicht, sei mal dahingestellt - die Frage, die man dem WDR stellen müsste, wäre folgende:


    Dürfen wir vom DF für einen nicht-kommerziellen Drum-Playalong-Wettbewerb die Backingtracks aus der WDR Bigband App (alles außer Drums) verwenden und die von den Teilnehmern erstellten Schlagzeugaufnahmen zusammen gemischt mit dem Backingtrack auf der Webseite des Drummerforum.de zur Abstimmung über die Gewinner veröffentlichen?


    Ich übernehme gerne die Frage mal an den WDR zu senden!

  • Also das Audiomaterial in brauchbarer Qualität aus der App zu bekommen, ist eigentlich kein Problem - man kann es ja einfach vom iPad über ein Kabel in das Interface abspielen und dort aufnehmen. Den Umweg über DA- und AD-Wandler wird man nicht hören...

    Wäre aber schon ein bisschen Pfusch. Die arbeiten ja ganz sicher schon mit lossy Codecs (worauf die Datenmengen schließen lassen). Und dann sind die Möglichkeiten der DA-Wandlung mit iPads und modernen Smartphones nicht besonders hochwertig. Über mein Smartphone ginge das z.B. nur noch über Bluetooth, was wiederum einen lossy Codec und einen wahrscheinlich mittelmäßigen Wandler nutzt (habe einen BT-Empfänger mit Klinkenausgang da). Mit meinem iPad 6 (nutze ich tatsächlich nur fürs Einstellen meines Monitormixes auf Tour) ginge das auch nur mit einem Adapterkabel mit integriertem DA-Wandler. Und natürlich 'nem Y-Kabel.

    Und auch die 3,5mm Klinkenausgänge älterer Smartphones klingen oft schlecht (schlechte DA-Wandler).


    Es geht ja dann auch nicht nur ums Abspielen, sondern auch um die weitere Bearbeitung für die Mischungen.


    Möglich wäre es natürlich auf die Art und ich will das dann auch nicht wegen mangelnder Audioqualität vereiteln. Aber es ist und bleibt halt tendenziell Pfusch.


    Ob der WDR das gut findet oder nicht, sei mal dahingestellt - die Frage, die man dem WDR stellen müsste, wäre folgende:


    Dürfen wir vom DF für einen nicht-kommerziellen Drum-Playalong-Wettbewerb die Backingtracks aus der WDR Bigband App (alles außer Drums) verwenden und die von den Teilnehmern erstellten Schlagzeugaufnahmen zusammen gemischt mit dem Backingtrack auf der Webseite des Drummerforum.de zur Abstimmung über die Gewinner veröffentlichen?


    Ich übernehme gerne die Frage mal an den WDR zu senden!

    Das wäre nett! :)

  • Auf die Gefahr hin, dass ich mit Unwissen nerve:


    Ist es bei Youtube-Covern nicht eine praktikable Vorgehensweise, Urheberprobleme zu identifizieren, indem man ein Dummy-Video einer Aufnahme privat und nicht gelistet hochlädt? Solange das privat ist, dürfte sich das doch im legalen Rahmen bewegen? In Zeiten von Moises (wo man aus einem Youtube-Link eine Drumless Spur rausziehen kann), wären wir ganz sicher nicht die einzigen, die sich "unlauteren Mitteln" bedienen.


    Wie wäre es z. B., wenn ich von der WDR-App per Bluetooth in mein Roland TD27 Modul einspiele, dazu trommle und den Master mitschneide - dürfte ich das irgendwo (ohne kommerzielle Absichten) hochladen, oder steh ich da auch schon mit einem Bein im Knast? Und wo ist dann noch der Unterschied, wie ich aus der App mitschneide?


    Selbstverständlich mal ganz davon abgesehen, was es für die Tonqualität bedeutet und wie man selbst moralisch dazu steht!

    Four on the floor sind zwei zu viel. SONOR Vintage Series: 20", 22" BD; 14" Snare-Drum; 10", 12" TT; 14", 16" FT

    PAISTE 2002, 2002 Big Beat, 602 Modern Essentials, PstX

    Next Gigs: 20.07. Motorradtreffen Stegen-Eschbach (FR), 23.11. Lokalität Baumann Heitersheim, 30.11. Heimathafen Lörrach mit >> Blackwood Mary

    >> Mein Vorstellungsthread

  • Ich habe folgende Anfrage an die WDR-Bigband gesendet:


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    einige Nutzer aus dem Drummerforum (http://www.drummerforum.de) möchten eine nicht kommerzielle Playalong-Challenge durchführen, bei der die Teilnehmer zu einem vorgegebenen Playalongtrack Schlagzeug spielen und ihre Beiträge gemischt mit dem Playalongsoundtrack zur Abstimmung innerhalb des Forums öffentlich einstellen. Die Member des Drummerforums können dann über den Gewinnbeitrag abstimmen.
    Es kam im Forum die Idee auf, dazu die Backingtracks der WDR Big Band Play Along App zu nutzen (also einen der darin enthaltenen Songs mit ausgeschaltetem Schlagzeug). Daher die konkrete Frage:
    Dürfen wir für einen nicht-kommerziellen Drum-Playalong-Wettbewerb die Backingtracks aus der WDR Bigband App (alles außer Drums) verwenden und die von den Teilnehmern erstellten Schlagzeugaufnahmen zusammen gemischt mit dem Backingtrack auf der Webseite des Drummerforum.de zur Abstimmung über die Gewinner veröffentlichen?
    Über eine Antwort zu dem Anliegen würde ich mich sehr freuen!
    Mit freundlichen Grüßen,



    Wäre aber schon ein bisschen Pfusch. Die arbeiten ja ganz sicher schon mit lossy Codecs (worauf die Datenmengen schließen lassen). Und dann sind die Möglichkeiten der DA-Wandlung mit iPads und modernen Smartphones nicht besonders hochwertig. Über mein Smartphone ginge das z.B. nur noch über Bluetooth, was wiederum einen lossy Codec und einen wahrscheinlich mittelmäßigen Wandler nutzt (habe einen BT-Empfänger mit Klinkenausgang da). Mit meinem iPad 6 (nutze ich tatsächlich nur fürs Einstellen meines Monitormixes auf Tour) ginge das auch nur mit einem Adapterkabel mit integriertem DA-Wandler. Und natürlich 'nem Y-Kabel.

    Und auch die 3,5mm Klinkenausgänge älterer Smartphones klingen oft schlecht (schlechte DA-Wandler).


    Es geht ja dann auch nicht nur ums Abspielen, sondern auch um die weitere Bearbeitung für die Mischungen.


    Möglich wäre es natürlich auf die Art und ich will das dann auch nicht wegen mangelnder Audioqualität vereiteln. Aber es ist und bleibt halt tendenziell Pfusch.

    Ich glaube, dass dies kein wirkliches Problem darstellt - die Qualität von Aufnahmen aus dem Kopfhörerausgang des iPads ist ganz sicher völlig ausreichend für das, was wir hier vorhaben. Ich sende Dir gerne einen kurzen Testschnippsel zu.

    Auch das Playback für den Ash Soan Song war ja mit einem lossy Codec veröffentlicht worden - das habe ich nur ins Waveformat umgewandelt.


    Ich hätte theoretisch auch die Möglichkeit, die Aufnahmen vom Ipad digital zu machen, aber einen großen Qualitätssprung erwarte ich dadurch nicht.


    Wenn der WDR uns die Verwendung der Playbacks genehmigt, dann sollte sich die Audio-Bearbeitung auf den Schlagzeugteil der Teilnehmer beschränken - das Playback selber sollte so bleiben, wie es der WDR per App veröffentlicht hat.


    Warten wir mal die Antwort auf meine Anfrage vom WDR ab...

  • Wenn der WDR uns die Verwendung der Playbacks genehmigt, dann sollte sich die Audio-Bearbeitung auf den Schlagzeugteil der Teilnehmer beschränken - das Playback selber sollte so bleiben, wie es der WDR per App veröffentlicht hat.

    Na ja - ein kleines Mastering sollte schon gemacht werden. Das Ash-Shoan Playalong hatte ich im Mix auch noch subtil mit ein bisschen Sättigung, Kompression und EQ bearbeitet. Und zwar mit dem Ziel, dass das Schlagzeug gut durchkommt und der Mix aufgeräumt ist. Das lohnt sich immer, wenn man weiß was man macht ...


    Ich kann gerne mal einen Vergleich zeigen zu einem unbearbeiteten Mix und Master von der letzten Challenge ...


    Ansonsten hast du natürlich recht. Wir brauchen für die Challenge keine exzellente Audioqualität. Ein paar Anpassungen im Mix und Mastering lohnen sich trotzdem immer ;)

  • Das bedeutet aber das wir Österreicher zB nicht teilnehmen können. ;) Die App ist soweit ich das gesehen habe nur in Deutschland verfügbar.

    Es würde dann ja so laufen, dass wir die extrahierten Audiodateien hier zum Einspielen bereitstellen. Zumindest ist das auch aus technischer Sicht das beste. Dann entfällt nämlich wieder eine Synchronisation bei den DAW-Nutzern - und das würde ich auch gerne nutzen.

  • Für die Aufnahme von Spotify und Co. gibt es genügend Software, die das intern im Rechner ohne Verluste kann.

    Ist aber nicht legal und für 'ne öffentliche Veranstaltung hier der falsche Ansatz.

    Eher Grauzone und Spotify schließt das aus. Aber wir sind beim WDR und mit ihrer Erlaubnis dürften wir das Material runterladen.

  • Eher Grauzone und Spotify schließt das aus. Aber wir sind beim WDR und mit ihrer Erlaubnis dürften wir das Material runterladen.

    Für die WDR-App gibts aber keine entsprechenden Tools, die das ermöglichen. Zumindest ist davon auszugehen.


    Davon abgesehen finde ich das auch bei Spotify & Co. sehr fragwürdig. Musikstreaming entwertet die Musik ja sowieso schon extrem ... aber dann auch noch einen drauf setzen? Außerdem bieten alle Streaming-Dienste den Download fürs Offline-Hören mit der App an.


    Wenn ich Musik lokal abspeichere, dann kaufe ich mir entweder die Audio-CD und kodiere sie verlustfrei in FLAC oder ich kaufe FLAC-Dateien direkt online. So mach ich das auch generell für Covers auf Youtube. Schon allein wegen der Audioqualität.

  • Nur mal allgemein:

    Musik innerhalb eines Rechners aufzunehmen ist kein Problem:

    Google:

    „Es gibt verschiedene Programme, mit denen Sie den internen Sound Ihres PCs aufnehmen können, wie z.B. EaseUS RecExperts, Audacity, OBS Studio, oder Apowersoft Audio Recorder. Diese Programme ermöglichen es Ihnen, den Sound aufzunehmen, der von Ihrem PC abgespielt wird, z.B. Musik, Videos oder Spiele.

  • Nur mal "allgemein":


    Die WDR-App ist nicht auf dem PC lauffähig. Darüber hinaus hat Olli mir schon Testfiles zukommen lassen. Keine Ahnung warum man dann hier noch sinnlos diskutiert ...


    Davon abgesehen ist es grundsätzlich nicht legal, Musik aus Streaming-Apps zu extrahieren und schon gar nicht, diese dann weiter zu verwenden.

  • Ich verstehe deine Reaktion nicht!

    Ich denke, du verstehst den gesamten Sachverhalt nicht. Du kannst gern eine eigene Challenge veranstalten, wo du öffentlich mit fragwürdigen Tools geklaute Musik zum Download bereitstellst. Zumal es absolut keine Rolle spielt, was wo wie möglich ist illegal runterzuladen oder aufzunehmen - im konkreten Fall der WDR-App hier geht das nur über Umwege. Oliver_Stein hat mir dazu schon Testfiles geschickt und das würde schon gehen. Dann müssen wir nur noch auf eine Antwort vom WDR warten.


    Ich werde jedenfalls keinen Thread erstellen, in dem die rechtliche Lage zum bereitgestellten Audiomaterial nicht wasserdicht geklärt ist. Auch nicht wenn ich meine Website mit Impressum aus meiner Signatur nehmen würde.

  • Ich verstehe deine Reaktion nicht!

    Ich denke, du verstehst den gesamten Sachverhalt nicht. Du kannst gern eine eigene Challenge veranstalten, wo du öffentlich mit fragwürdigen Tools geklaute Musik zum Download bereitstellst. Zumal es absolut keine Rolle spielt, was wo wie möglich ist illegal runterzuladen oder aufzunehmen - im konkreten Fall der WDR-App hier geht das nur über Umwege. Oliver_Stein hat mir dazu schon Testfiles geschickt und das würde schon gehen. Dann müssen wir nur noch auf eine Antwort vom WDR warten.


    Ich werde jedenfalls keinen Thread erstellen, in dem die rechtliche Lage zum bereitgestellten Audiomaterial nicht wasserdicht geklärt ist. Auch nicht wenn ich meine Website mit Impressum aus meiner Signatur nehmen würde.

    Du darfst es mir ganz normal erklären!

    Ich dachte, wir arbeiten hier gemeinsam an einer Lösung. Wenn was nicht geht, dann sag es einfach ganz normal!

    Als Schlagzeuglehrer sollte man nie die Geduld verlieren!

  • Als Schlagzeuglehrer sollte man nie die Geduld verlieren!

    Als Schlagzeuglehrer arbeitet man aber auch nicht ehrenamtlich.


    Ich finde es schon erstaunlich, dass man mit fast 60 Lebensjahren solche ins nichts führende Diskussionen anzettelt und auch nicht locker lässt.

    Ich dachte, wir arbeiten hier gemeinsam an einer Lösung.

    Gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten heißt aber, konkrete Lösungsansätze zu bringen (wie Olli z.B.) und nicht, sinnlos zu diskutieren.


    Für mich ist diese Diskussion jetzt beendet.

  • Und noch eine Info zur rechtlichen Lage:


    Auch wenn ich Musik rechtmäßig erworben habe, mach ich mich grundsätzlich strafbar, wenn ich diese zum öffentlichen Download anbiete oder (wie in den anonymisierten Mischungen fürs Voting) weiter verarbeite und öffentlich bereit stelle. Auf Youtube ist das eine Grauzone, weil Youtube mittlerweile GEMA-Gebühren bezahlt. Ansonsten aber generell nicht!


    Ich hatte 2008 im zarten Alter von 18 Filesharing betrieben und eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei gekriegt. Es ging um vier Musiktitel - Gegenstandswert von 16.000€ und eine Frist von zwei Wochen. Und da hört der Spaß ganz schnell auf ...

    Damals war nur das Angebot (also der Upload) strafbar. Heutzutage ist schon die wissentlich unrechtmäßige Beschaffung strafbar.


    Seitdem bin ich jedenfalls vorsichtig geworden. Zumal ich es als Musiker und jemand, der hin und wieder auch Produktionen tontechnisch durchführt, sowieso richtig und wichtig finde, den Wert von Musik und die Rechte der Künstler zu achten.

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