Bandmitglied steigt aus - darf man das Promovideo benutzen?

  • Ich fasse mal ein paar Sachen zusammen, ohne jeden Einzelnen zu zitieren. Das Mitglied ist, das wurde schriftlich festgelegt, zum 31.12.23 bzw. 01.01.24 offiziell aus der GbR ausgeschieden. Bedeutet, dass es bis dahin noch Gesellschafter ist und wir das Video, um das es ja eigentlich nur geht, weiter benutzen dĂĽrfen.


    Da es momentan noch nicht ganz klar ist, wann wir ein Video aufnehmen können, es geht hier wahrscheinlich auch nur um zwei oder drei Monate oder so, war die Frage, ob man das Video trotzdem noch weiter benutzen darf.

    Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass wir selbstverständlich ein neues Video aufnehmen werden.


    Wie professionell oder unprofessionell oder semiprofessionell es ist, wenn man etwas nicht im Vertrag erwähnt, lasse ich jetzt mal dahin gestellt. Diesen Punkt (Rechte am Video) haben wir stumpf vergessen, passiert nun mal...


    Und um es auch noch mal ganz deutlich klarzustellen: ich wollte hier keinen professionellen aber dafĂĽr kostenlosen Rat von einem Anwalt.


    Wenn ich mich dazu mal selbst zitieren darf:


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und mag darüber berichten oder mir gerne Tipps geben, wo und wonach genau ich dann im Netz suchen muss.


    Vielleicht habe ich mich da auch missverständlich ausgedrückt. Welcher Fachanwalt würde sowas z.B. übernehmen? Falls überhaupt einer hinzugezogen werden muss, was ja eigentlich schon traurig genug wäre...

    Besten Dank und ebensolche GrĂĽĂźe!

  • Zitat
    • kann man das nicht pragmatisch mit kompromiss lösen?

    Danach sieht der Thread von Anfang an nicht! aus, Dein pragmatischer/kluger Ansatz scheitert oftmals dann wenn ungutes/Streit/Kränkungen bzw. Emotionen im Spiel sind. Dann wird nicht selten mindestens eine Partei sich Kompromissen entziehen durch "Schluß aus und vobei" .

  • Ein Fachanwalt fĂĽr Urheberrecht. Der kennt auch den Unterschied zu Recht am eigenen Bild usw. Aber frag ruhig erstmal in deinem Bekanntenkreis. Evtl. kann dir da auch jmd. direkt einen Namen nennen. FĂĽr die meisten sollte das Pillepalle sein. Jura ist gar nicht so kompliziert in dem Sinne. Vieles ist von Rechtssprechungen abhängig, wenn Gesetze oder Verträge nicht ganz klar sind.

    Halte uns aber mal auf dem Laufenden. WĂĽrde mich echt interessieren, ob ich mit meiner Vermutung Recht habe.

  • Ich habe keine Antwort, aber ein aktuelles internationales Beispiel:


    Bei der Band Thundermother hat die Leadgittaristin und Kopf der Band die anderen drei Mädels aus der Band geworfen und mit drei neuen Mädels ersetzt. (Kurzfassung).

    Für die nächste Tour wird aber munter Werbung mit Bildern und Videos der alten Besetzung gemacht.


    Ich sehe keinen Grund warum das bei Deiner Band nicht möglich sein sollte.

  • Ist halt immer die Frage wie diejenigen drauf reagieren. Kennst du die Hintergrundgeschichte? Vllt. war es den anderen ja egal. Oder die wĂĽrden gar nicht wirklich rausgeschmissen, sondern haben quasi drum gebeten gehen zu dĂĽrfen.

  • Das Mitglied ist, das wurde schriftlich festgelegt, zum 31.12.23 bzw. 01.01.24 offiziell aus der GbR ausgeschieden. Bedeutet, dass es bis dahin noch Gesellschafter ist und wir das Video, um das es ja eigentlich nur geht, weiter benutzen dĂĽrfen.


    Da es momentan noch nicht ganz klar ist, wann wir ein Video aufnehmen können, es geht hier wahrscheinlich auch nur um zwei oder drei Monate oder so, war die Frage, ob man das Video trotzdem noch weiter benutzen darf.

    Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass wir selbstverständlich ein neues Video aufnehmen werden.

    Dann verstehe ich das Problem ehrlich gesagt nicht so ganz. An dem Spruch "Der KlĂĽgere gibt nach" ist m.E. durchaus was dran.

    Wenn ihr also sowieso ein neues Video aufnehmen wollt, ist die Sache doch eigentlich klar, oder? Seitens des ausscheidenden Mitglieds ist ja sehr viel Ego im Spiel. Wenn ihr nun auch auf euer Ego pocht entsteht ein Rechtsstreit, der Zeit-, Nerven- und Energieraubend, aber u.U. auch noch kostspielig ist.


    Davon abgesehen, dass solche Sachen natürlich schon interessant sind. Zwei Anwälte haben sich hier nach meiner Kenntnis schon zu Wort gemeldet.

  • Wie gesagt, es geht nur um die kurze ĂśberbrĂĽckungszeit, bis wir ein neues Video haben. Wir haben aber jetzt auch schon ein wenig Info bekommen, wie es genau ausformuliert wird weiss ich noch nicht, aber anscheinend dĂĽrfen wir das Video weiter benutzen. Ich poste das Ergebnis dann hier.


    Mit Ego unsererseits hat das nichts zu tun, wir denken da vorrangig bzw. ausschließlich nur an das Geschäft. Aber das hat ja dann so oder so demnächst ein Ende...

    Besten Dank und ebensolche GrĂĽĂźe!

  • Wie gesagt, es geht nur um die kurze ĂśberbrĂĽckungszeit, bis wir ein neues Video haben.

    Video aus dem Netz nehmen ist die unkomplizierteste Lösung.

    Schlagzeug in der Rockmusik? ...ist doch nur verwirrend, nervig und bringt die anderen Bandmitglieder völlig aus dem Konzept 8o


    "Ăśb' erstmal langsam. Ungenau wird es von alleine." [Zitat Jiu Jitsu Trainer]


    "Schlagzeug spielen ist doch ganz einfach. Man muss einfach nur drauf hauen." :pinch:

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