Verfahren gegen Kollegah nach Zahlung von 100.000 € Schmerzensgeld eingestellt
"Personen des öffentlichen Lebens müssen nach der Rechtsprechung mehr hinnehmen als Privatpersonen. Der Rapper Kollegah ging diesmal allerdings eindeutig zu weit. Als „Featuring“-Künstler trat er mit einem Gastbeitrag im Song „Medusablick“ des Rappers Jigzaw (bürgerlich: Nuhsan Coskun) auf.
Dabei beleidigte er die minderjährigen Töchter von Carmen und Robert Geiss (bekannt vor allem durch die Soap „Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie“).
In dem Liedtext drohte er den beiden mit Vergewaltigung, Ermordung und Leichenschändung."
Verfahren gegen Kollegah nach Zahlung von 100.000 € Schmerzensgeld eingestellt (lhr-law.de)