Immer wieder ein Streitpunkt: Was ist (noch) geschützt und was ist ohne „Schöpfungshöhe“ und daher ungeschützt.
Hier eine aktuelle Entscheidung zu Liedtexten.
OLG Stuttgart: Zum Urheberrechtsschutz von Liedtexten - banale Textzeilen aus allgemeinen sprachlichen Begriffen ohne besondere Originalität nicht geschützt.
„Ungeschützte Teile eines Werks können diesem entnommen und dürfen in veränderter Form veröffentlicht und verwertet werden. Dies gilt auch für Entnahmen aus einem Bearbeitungswerk, etwa aus einem bearbeiteten Liedtext oder einer Übersetzung.“
Artikel und Kommentierungen der Entscheidung: