Hallo liebes Forum,
die Landesregierung Bayern hat sich kurz vor Weihnachten 2020 doch noch dazu durchgerungen, zuätzlich zur Überbrückungshilfe II des Bundes, einen
Unternehmerlohn mit bis zu 1.180 EUR pro Monat (Okt. bis Dez.) für Einzelunternehmer ohne Angestellte (sog. Soloselbsstständige) zu bezahlen, welche in zumindest einer kunsnahen Betätigung nachgehen
und ihre Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Da sich die Höhe der gewährten Zahlungen als Unternehmerlohn nicht an Betriebsausgaben orientiert, ist dies gerade für solche Einzelunternehmer interessant, die keine oder sehr wenige Betriebsausgaben haben,
welche nach den Überbrückungshilfen des Bundes förderfähig sind.
DISCLAIMER: Die Antragstellung ist zwar vom Einzelunternehmer selber zu stellen, aufgrund der Komplexität der juristischen Förderichtline welche dem Programm zugrunde liegt, den Beleganforderungen im Rahmen des Antrags sowie
dem Risiko einer möglicherweise späteren Rückzahlungspflicht aufgrund von Fehlern sollte der Antrag unbeding durch einen Steuerberater begleitet werden. Die Kosten dafür können zusätzlich zum Unternehmerlohn im Rahmen des Antrags beantragt werden (soweit angemessen!).
Hier finden sich weitere Informationen sowie der Zugang zur online Antragsplattform:
https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm