Hallo in die Runde.
In den letzten Jahren kam es immerwieder mal vor, dass ich in irgendeiner Form an Musikproduktionen beteiligt war. Das reicht von einfachen Einspielen der Drums bis hin zur Mitarbeit an Production.
In vielen Situationen waren das Settings, in denen keine Label oder Manager oder dergleichen involviert waren. Dementsprechend wenig wurde natürlich auch über Aufteilung der Rechte an Song und Aufnahme gesprochen.
Das ist ok und ich hab kein Interesse diese Themen bei vergangenen Aufnahmen aufzurollen. Allerdings gibt's ja auch eine Zukunft und da möchte ich gewisse Dinge möglicherweise vorab klären. Daher möchte ich einfach mal fragen, wie ihr das so handhabt?
Hier mal drei Szenarien:
1)
Angenommen ich werde gefragt, ob ich mit einem Sänger einen Song aufnehmen will. Ich werde für die Arbeitszeit auch normal bezahlt. Man sagt mir, wie in etwa man sich meinen Part vorstellt bzw. hat schon eine Demo.
Ich spiele das also ein und alle sind happy. Wenn ich das richtig verstehe hab ich dann natürlich keinen Anteil am Songwriting (das wäre das englische Publishing Right oder?), jedoch am Leistungsrecht (entspricht das dem englischen Master Right?). Stimmt das so?
2)
Ähnliche situation wie bei 1). Ich werde wieder für meine Arbeitszeit bezahlt und gefragt, ob ich bei der Songaufnahme mitwirken will.
Der Song ist, was Vocals (Text und Melodie) und Akkordfolge betrifft, schon geschrieben. Jedoch kommen dann von meiner Seite noch eine Bassline oder eventuell eine Leadgitarre und natürlich ein Groove dazu.
Als ausübender Musiker hab ich, so denke ich, wieder ein Recht auf Anteile am Leistungsrecht. Wäre ein gewisser Prozentsatz am Songwriting in so einem Fall auch gerechtfertigt?
3)
Jemand kommt zu mir mit einer Demo - Akustikgitarre und Gesang - und will, dass ich die Produktion bis hin zum fertigen Song übernehme. Wieder werde ich für die Arbeitszeit bezahlt.
Es wird alles von mir eingespielt (mit Ausnahme des Gesangs natürlich), ich schreibe die Parts aller Instrumente, nehme selbst auf und mische ab. Im Grunde liegt die gesamte Produktion in meinen Händen.
Liege ich mit der Vermutung richtig, dass dann was das Leistungsrecht angeht der größte Teil bei mir zu verorten ist (eben alles außer dem Einsingen der Vocals). Wäre in dem Fall ein deutlicher Anteil am Songwriting auch gerechtfertigt?
Mir ist klar, dass vieles hier eine Ausmachungssache unter den Beteiligten ist. Aber es gibt bestimmt gewisse Richtwerte, an denen sich im Musikeralltag meist orientiert wird, oder?
Wenn ich in Zukunft an Produktionen beteiligt bin, möchte ich einfach ungefähr wissen, was ich so in etwa aushandeln kann, ohne abgehoben und unverschämt zu sein, jedoch möchte ich auch nicht über den Tisch gezogen werden.
Wenn jemand ein gutes Buch kennt, das in diesem komplexen Gebiet des Musikrechts einen guten Überblick verschafft, freue ich mich auch gerne über eine Empfehlung.
(Die kann man auch gerne in dem Thread posten: Buch für Musikrecht)
Also bitte her mit euren Erfahrungen.
Beste Grüße
Stefan