"99 Luftballons" hingegen ist durch den Rechteinhaber weltweit auf Youtube gesperrt (abgesehen vom Originalvideo natürlich).
Mir stellt sich jetzt eigentlich nur die Frage, ob ich meinen Take bzw. das Video mit drums only dennoch veröffentlichen sollte.
[...] und ich hab das offizielle Video 2x verlinkt.
Falls es bei einem Drums-only-Track überhaupt rechtliche Bedenken gibt (das Original spielt ja nicht), bietest du auf jeden Fall weniger bzw. gar keine juristische Angriffsfläche, wenn du die Hinweise auf´s Original rausnimmst.
Wie immer schön und flink getrommelt btw..