An die Lehrer: Wie handhabt Ihr den Unterricht (und Ausfall) bis ~April? / Soforthilfeantrag

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe natürlich dass die wenigsten von Euch mit den Folgen von Corona zu kämpfen haben, aber sicher gibt es hier ja einige Selbständige/Berufsmusiker.
    Meine Musikschule hat schon vergangenen Donnerstag bis zu den Osterferien dicht gemacht, der Ausfall dort ist durch "Höhere Gewalt" die ersten zwei Wochen lang gedeckt, danach könnte ich meines Wissens nach einen Antrag auf Entschädigung stellen sofern die Stunden entfallen/nicht bezahlt werden.


    Meine Frage wäre jetzt speziell an die Lehrer von Privatschülern gerichtet: Wie handhabt ihr die Situation? Habt ihr in diesen Fällen eine Absicherung im Vertrag stehen? Unterrichtet ihr trotzdem? Vor Ort oder zum Beispiel per Skype/Whatsapp?
    Und für den Fall, dass Euch Privatunterricht wegbricht (aus freiwilliger Vorsorge, nicht weil ihr oder der Schüler in Quarantäne ist - das wäre meines Wissens nach auch gedeckt):
    Wisst ihr, ob ihr den entstandenen Verlust irgendwo melden und eine Entschädigung fordern könnt?


    Liebe Grüße und bleibt gesund!

  • Ich bin momentan nicht am unterrichten. Mir fallen einfach alle Gigs ersatzlos weg - zum Glück wäre die Wintersaison nicht mehr soo lange gegangen und ich hab dank Familie eine sichere Wohnsituation, sonst wär's grad echt brutal.


    An die Unterrichtenden:
    Meine ehemalige Schule, der Drumtrainer Berlin, hat als Untersützung für alle Schlagzeuglehrer (also nicht nur die schuleigenen Lehrer) ein Großteil seines Onlineangebots (Drumtrainer Online) freigeschalten mit dem Aufruf, dass das alle gerne zur Unterstützung/Ergänzung für Unterricht via Skype oder wie auch immer verwenden können. Infos und den Link sollte man auf deren Facebookseite finden.


    Viel Glück allen Musikerkollegen! Auf dass wir das hoffentlich bald überstanden haben!

  • ich hoffe natürlich dass die wenigsten von Euch mit den Folgen von Corona zu kämpfen haben


    Wir werden wohl alle, lange, stark und auf vielfältigste Weisen damit zu kämpfen haben, befürchte ich.


    Entschädigung fordern


    Was hast du denn bisher dazu gelesen? M. W. wurden "unbegrenzte Kredite" versprochen. Man weiß zwar nicht, wie´s jetzt weiter geht, aber ein Kredit ist überlicherweise was anderes als eine Entschädigung.

  • zur Frage Post Nr. 1
    Eine Entscheidung deiner Musikschule ist keine höhere Gewalt, ebenso wenig wie eine Freiwillige Vorsorge kein Unterricht zu halten.

    ich höre immer du musst, du brauchst.....ist "modern", "out", "in", "trendy" und so....
    ich mach`s wie`s mir passt, schei.. auf die Säue, die laufend sinnbefreit durch
    die Dörfer getrieben werden.



  • Also als Selbständiger guckt man bei sowas in der Regel in den berühmten Regen:


    Sollte der Unterricht durch behördliche Maßnahmen ausfallen müssen (Ausgangsverbot, Versammlungsverbot; Schließung aller öffentlichen Gebäude etc.), liegt "höhere Gewalt" vor. Soweit man hiergegen keine Versicherung hat (in der Regel nicht), können ja beide Seiten den Vertrag nicht erfüllen und beide Seiten sind von der vertraglichen Verpflichtung befreit. Eine Entschädigung gibts dafür nicht, wie gesagt, es sei denn, man hat eine Betriebsausfallversicherung. Auch da wäre aber noch das Kleingedruckte relevant.


    Sollte keine behördliche Maßnahme gegeben sein, sondern die Schule bzw. die Schüler schlichtweg "absagen", kommt es natürlich auf den Vertrag an, den man abgeschlossen hat und was da festgehalten wurde als Kündigungsmöglichkeit, nachweis von K-Gründen, Vertragsstrafe etc.


    Schlau wäre es eventuell, im Fall des Vorliegens einer Krankentagegeldversicherung zu "überprüfen", ob man nicht erkrankt ist.


    Die Regierung hat ja angekündigt, es würde kurzfristige Kreditmöglichkeiten auch für Selbständige oder Freiberufler geben, aber derzeit sieht es da eher mau aus:
    Die großspurigen Ankündigungen sind nicht einmal ansatzweise gediehen, das Gesetz soll erst Mitte April verabschiedet werden, wenn man dann noch die Kreditbeantragung hinzunimmt, dürfte in dieser Sache erst Geld frühestens ab Mai/Juni fließen. Für viele dürfte das schon zu spät kommen. Leider ist das wieder mal der "german way". Die Österreicher sind bei der Verabschiedung derlei Gesetze mE schon fast durch. Im übrigen kann man die Kredite nur beantragen, wenn man bereits 5 Jahre am Markt auftritt. Weiterhin ist vollkommen offen, ob der Kredit auch tatsächlich zur Überbrückung genommen werden kann. Offiziell ist es ein Betriebsmittel -oder Investiotionskredit, die reine Erhaltung der Liquidität bzw. Broterwerb fällt da eigentlich nicht drunter. Könnte sein, das insbesondere selbständige Musiker, die einfach "nur" Geld brauchen, um durchzuhalten, in die Röhre gucken.


    Eine eigentliche "Entschädigung" dürfte es aber nirgends geben, wer sollte die denn zahlen und warum ?

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • An die Unterrichtenden:
    Meine ehemalige Schule, der Drumtrainer Berlin, hat als Untersützung für alle Schlagzeuglehrer (also nicht nur die schuleigenen Lehrer) ein Großteil seines Onlineangebots (Drumtrainer Online) freigeschalten mit dem Aufruf, dass das alle gerne zur Unterstützung/Ergänzung für Unterricht via Skype oder wie auch immer verwenden können. Infos und den Link sollte man auf deren Facebookseite finden.

    Ich hab heute auf FB gesehen, dass das auch der Florian auf seiner onlinelessens . tv Seite macht.


    Ich bin bin auch Freiberufler, andere Branche, ähnliche Gedanken… des pack mer … good vibes aus großaitingen!!

  • silent bob: guter Link.


    trotzdem:


    Ein Entschädigungsanspruch ist mir nur bekannt bei eigener Quarantäne-Anordnung für Personen selbst, als die Honorarkräfte selbst. Dann kann man nach § 56 Infektionsschutzgesetz gewissermaßen ein "Krankengeld" für Selbständige anfordern und einen Verdienstausfall geltend machen ). Die Entschädigung wird als staatlicher Ausgleich für das Befolgen-Müssen der staatlichen Anordnung verstanden. Soweit alles okay.


    Dass allerdings ein Entschädigungsanspruch auch dann bestehen kann, wenn die Schule selbst schließen muss, ist mir bislang unbekannt. Der Link schweigt sich auch darüber aus, wer das exakt dann übernimmt ("zuständige Behörde" ist zudem arg schwammig). Ich werde mal die Augen und Ohren offen halten, das Problem dürfte sich in den nächsten Tagen öfters stellen.

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  • Danke Euch für die Anregungen bisher. Als kleines, wahrscheinlich nicht unwichtiges Detail im Bezug auf meine geschlossene Musikschule:
    - städtische Einrichtung (VHS)
    - wurde geschlossen nachdem bekannt wurde dass ein Kollege infiziert ist (also durchaus keine freiwillige Entscheidung)


    Mir fehlt der juristische Hintergrund um die Sachlache entsprechend beurteilen zu können, aber das sollte denke ich schon relevant sein und ich hoffe dass dann dieser Absatz hier aus dem oben verlinkten Artikel vom 13.3. greift:
    "Selbstständige (wie z.B. Honorarlehrkräfte) können bei einer angeordneten Musikschulschließung oder Quarantäne – mit einer schriftlichen Bestätigung –
    direkt bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Entschädigung stellen. Sie erhalten dann eine Entschädigung, deren Höhe sich an ihrem letzten Jahreseinkommen bemisst. Diese zahlt die zuständige Behörde direkt an sie aus."

  • Ab jetzt für Bayern:
    Die Bayerische Staatsregierung hat heute aufgrund der Corona-Pandemie ab
    sofort den Katastrophenfall für ganz Bayern ausgerufen. Damit ist zur
    Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus eine klare
    Steuerung mit zentralen Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten möglich.
    Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen
    Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der
    Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna-
    und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars
    und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe,
    Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze,
    Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen,
    Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten,
    Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab morgen bis
    einschließlich 19. April.

  • Ich wohne in Bayern. Meine Gesangslehrerin beginnt diese Woche auf Unterricht per Skype umzustellen. Ich bin gespannt, wie gut das funktionieren wird, aber ich denke es ist auch eine Chance, neue Unterrichtsmethoden auszuprobieren und vielleicht später sogar neue Schüler durch ein alternatives Lehrangebot zu gewinnen. Wenn das gut klappt, könnte ich mir z.B.gut vorstellen, auch mal auf Dienstreisen den Untericht nicht ausfallen zu lassen.

    Nix da.

  • Hatte die gerade die erste Skypestunde. Es war erstaunlicherweise ziemlich gut! Dadurch dass mich die Lehrerin durch die Nähe von Kamera und Mikro genauer als sonst beobachten konnte, sind ganz andere Aspekte aufgefallen. Immer würde ich das nicht so haben wollen, aber mir scheint, beide Seiten lernen dadurch dazu.

    Nix da.

  • Hatte jetzt die ersten Schüler via Skype/Facetime/Whatsapp.
    Klappt tatsächlich recht vernünftig, eine flüssige Verbindung seitens der Schüler vorausgesetzt.
    Vorteil hierbei ist, dass viele Kids heutzutage Bluetooth-Kopfhörer besitzen und so Handy/Tablet/Laptop praktisch positionieren können und mich trotzdem gut auf den Ohren hören.


    Mit Vor-/Nach-/Zusammenspielen wird's halt erstmal nix, aber ansonsten klappt das meiste eigentlich wie gewohnt.


    Hoffen wir einfach mal dass der Spuk bald vorbei ist.
    Insofern: Bleibt gesund und vor allem bleibt daheim.

  • Zitat

    "Selbstständige (wie z.B. Honorarlehrkräfte) können bei einer angeordneten Musikschulschließung [...] einen Antrag auf Entschädigung stellen. Sie erhalten dann eine Entschädigung [...]."


    Zitat

    Die Entschädigung wird als staatlicher Ausgleich für das Befolgen-Müssen der staatlichen Anordnung verstanden.


    Nach den ersten vollmundigen Aussagen diverser Politiker in o. g. Sinne wird es seit Montag ja konkret und hier scheint sich die Sache nun doch etwas anders darzustellen (was ich so im Bekanntenkreis mitbekomme). "Unbürokratisch" sieht schon mal anders aus. Vor allem wird aber anscheinend auf Offenlegung quasi aller Finanzen, auch für später (nachträgliche Überprüfung), einen tatsächlich vorhandenen Engpass (also eine tatsächlich und durch Corona eingetretene Bedürftigkeit) und weitere Hürden hingewiesen bzw. bestanden. Also offenbar schon mal nix mit "Entschädigung für Befolgung staatlicher Anordnungen". Wer seinen Laden gut führt und ein Polster angesammelt hat, könnte nicht nur leer ausgehen, sondern müsste die erheblichen Einbußen evtl. einfach schlucken (unter Vorbehalt, so hat es im Moment jedenfalls den Anschein). Ferner wird kräftig mit dem StGB gewedelt und auf alle möglichen Strafbarkeiten (Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung etc.) hingewiesen. Sieht also nicht nach Entschädigung für staatlich angeordnetes Schließen des eigenen Betriebs aus. In den USA wird hingegen diskutiert, jedem Bürger Schecks über 1000,- oder mehr auszustellen. Das kann auch unangenehme Folgen haben und ich möchte das nicht gutheißen, aber Schecks wären immerhin tatsächlich unbürokratisch und vor allem anonym, man müsste sich dafür dem Finanzamt gegenüber nicht "nackig machen" und sich stets mit einem Bein im Knast wähnen. Ein Mittelweg wäre vllt. mal wieder golden (Schecks an Selbstständige, wenn man einen laufenden Betrieb und Einkommenswegfall nachweisen oder glaubhaft machen kann).


    Als Update: Wie sind denn eure Erfahrungen bislang?

  • Zitat

    Also offenbar schon mal nix mit "Entschädigung für Befolgung staatlicher Anordnungen". Wer seinen Laden gut führt und ein Polster angesammelt hat, könnte nicht nur leer ausgehen, sondern müsste die erheblichen Einbußen evtl. einfach schlucken


    Genau dies ist auch mein Stand. Es ist für viele zum kotzen.


    Nur mal ein 1-2 Beispiele mir bekannter Kollegen:


    1.) Wer laufende Betriebskosten hat, der hat wohl (gute) Chancen auf die in den Medien kolportierte Soforthilfe. Das, wenn das mir berichte stimmt (und kein Aprilscherz war?) wäre für viele super.

    2.) Wer vielleicht aber bei Partner oder Wohngemeinschaft lebt und unterrichtet, irgendwie Cash auf Kralle gibt oder Einkauf der Lebensmitterl mit Wohnrecht verrechnet, aber durch Corona 100% Verdienstausfall hat, geht leer aus. Für sowas greift die Soforthilfe nicht! Denn die Soforthilfe deckt ja nur laufende Betriebskosten ab, die offiziell vertraglich belegt sind.


    Für Verdienstausfall, bekommt derjenige aber vom Gesundheitsamt in aller Regel keine (individuelle) schriftliche Anordnung auf Schließlung sondern die verweisen ganz lapidar: "Musikunterricht mit der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus untersagt wurde".


    Da müßte man Jurist sein, um genauer durchzublicken.


  • Nach den ersten vollmundigen Aussagen diverser Politiker in o. g. Sinne wird es seit Montag ja konkret und hier scheint sich die Sache nun doch etwas anders darzustellen (was ich so im Bekanntenkreis mitbekomme). "Unbürokratisch" sieht schon mal anders aus.


    Mein Zitat bezog sich auf die Entschädigung wegen Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz, das bedeutet eine Entschädigung, wenn Du wegen direktem Infektionsverdacht oder Infektion persönlich (oder die Schule) direkt unter Quarantäne gestellt wirst. Diese Entschädigung hat nix mit dem derzeit darüber hinaus gehenden Allgemeinen prophylaktischen Kontaktverbot und den daraus resultierenden Zuschüssen zu tun. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. (In der Tat kann man aber zynisch konstatieren, das man als Musiker - finanziell - zuweilen besser stünde, wenn man wegen persönlichem Corona-Verdacht oder Infektion zwangsweise zu Hause wäre, als wenn man nur wegen der allg.- Kontaktsperre keinen Job mehr hat).


    (Zusatz:Allerdings wäre es in der Tat juristisch höchst anspruchsvoll, zu überprüfen, ob nicht das derzeitige Kontaktverbot (In Bayern gilt ja sogar der Katastrophenfall) nicht die Regeln des Infektionsschutzgesetzes analog anwendbar machen könnten.


    Zum Subventionsbetrug: ich würde sagen, dass nicht alles so heiss gegessen wird,wie es gekocht wird. Der Zuschuss wird ja selbstverständlich auf Grund einer vorzunehmenden Prognose beantragt im Hinblick auf ausbleibende Zahlungseingänge bzw Umsatzrückgang bzw. Auftragsverlust. (Das Abwarten einer Ex-post-Bewertung fällt ja aus, dann ist der Wartende ja schon pleite.) Fällt die Realität dann aber doch besser aus, als erwartet, war die Prognose nicht zwingend schuldhaft falsch gestellt. Im Hinblick auf zukünftige unsichere Erwartungen kann ich schlechterdings nur recht schwierig einen Vorsatz gründen. Zwar kennt nun der Subventionsbetrug auch den Begriff der Leichtfertigkeit, aber auch hier wird's problematisch: Die entsprechenden Antragsformulare geben - zumindest hier in NRW - wenig Raum, überhaupt fehlerhafte Angaben zu machen bzw,. die Angaben zu präzisieren.


    Und auch hinsichtlich der Höhe wird's problematisch für den Staat. Angenommen, es stellt sich heraus, dass du nur 4000 € brauchtest in den kommenden drei Monaten, um über die Runden zu kommen,weil viele Auftraggeber dann doch noch ausstehende Rechnungen gezahlt haben. Du hattest aber gar keine Möglichkeit, 4000 € zu beantragen, sondern - bsp- in NRW "nur" pauschal 9000 €. Das kann Dir ja dann schwerlich zum Nachteil gereichen, wenn der Staat die Finanzzuschüsse so pauschal zu hoch fasst.


    Die Frage wäre ja auch die der Nachprüfbarkeit: Sinnig wäre das ja nur über den Jahresabschluss 2020 und die entsprechende Einkomenssteuererklärung. Wenn du dann gegenüber 2019 eine Einkommenssteigerung hast, wird's natürlich problematisch. Aber das sieht man ja ab. Man zieht dann einfach Rechnungen aus 10,11 und 12 in 1. Oder du verknallst am Ende des Jahres noch ordentlich Betriebsmittel für Neuanschaffungen. Du machst in der Regel als Einzelunternehmer (Musiker) ja keine echte Bilanz: Wer soll das also - außer bei einer aufwendigen individuellen Betriebsprüfung - entdecken ?


    Außerdem und das sollte Standard sein, um alle Probleme aus dem Weg zu gehen: Am Ende des Jahres Kassensturz machen und wenn man dann feststellt, dass man das Geld unterm Strich eigentlich gar nicht benötigt hat, einfach wieder zurückzahlen. Fertig. (Aber wie ich die Behörden kenne, gibt es dann überhaupt keinen, der das Geld annehmen kann/darf etc.). Ich denke daher, es wird im Jahr 2021 bei begründetem Verdacht individuelle Nachprüfungen geben, mehr nicht. Flächendeckende Überprüfungen wird es bereits aus Kapazitätsmangel nicht geben. Außerdem: was soll der Staat machen ? Wenn er jeden, der 2020 etwas zuviel kassiert hat, dann im Nachhinein kriminalisiert und Rückzahlungen und Strafgelder aufbrummt, bekommt der Staat mit Verzögerung dann die ganzen Insolvenzen, die er eigentlich verhindern wollte. Macht wenig Sinn. Es wird da sehr wahrscheinlich einfach gelten: Too many too fail.

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Danke für die Beiträge bisher. Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt, den Antrag auf Soforthilfe zu stellen, mir stellten sich dann aber auch die aktuellen Probleme (mal ganz davon abgesehen dass die Server aus der Steinzeit kommen und ständig überlastet sind).
    Grade als Musiker ist es halt oft nicht so einfach, nachzuweisen dass Gigs wegfallen, die z.B. noch gar nicht gebucht waren, definitiv aber angefragt worden wären. Mir sind jetzt z.B. alle Gigs bis einschließlich Juli abgesagt worden, davon waren einige vertraglich noch nicht festgehalten. Ansonsten wäre davon auszugehen, dass in regelmäßigen Abständen auch so noch Anfragen reingekommen wären, mal mehr, mal weniger kurzfristig. Das kannste ja schlecht nachweisen.


    Ebenfalls habe ich derzeit nicht die Möglichkeit, neue Schüler anzunehmen. Auch hier gibt es einerseits ganz konkrete Anfragen, andererseits unkonkrete, von denen ich aber aus Erfahrung ausgehe.


    Letzten Endes ist die Frage, inwieweit man denn den "Liquiditätsengpass" beziffern soll, der ja gefordert wird. Die wollen ja eben NICHT deinen Verdienstausfall, sondern den Betrag, den du brauchst um nicht zu verhungern.
    Wie oben schon geschrieben, eigentlich recht makaber dass damit vor allem die abgestraft werden, die sich über die Jahre ein bisschen Rücklage erarbeitet haben. Die darf dann nach offizieller Seite erstmal aufgebraucht werden bis man den Antrag stellen kann, hab ich das richtig verstanden?


    Ich für meinen Teil bin aktuell, auch dank verständnisvoller Eltern und einer solidarischen Klausel meiner Musikschule die mich vorerst (!) durchbezahlt, nicht zwangsweise in einer Notlage.
    Dennoch fallen mir durch diverse Umsände (keine Neuschüler, Ausfall viele Privatschüler, Ausfall Gigs und bezahlte Proben etc.) erhebliche Einnahmen weg, die mir übers Jahr und sicher darüber hinaus zu schaffen machen werden.


    Daher werde ich bis Ende April warten und den Antrag dann stellen. Bis dahin sollte absehbar sein, inwieweit die Ausgangsbeschränkungen und ggf. wie weitreichend Konzertabsagen bishin zum Jahresende stattfinden.
    Falls jemand hier aus Hessen kommt und bereits Erfahrungen mit einer Gestattung oder Ablehnung des Antrages hat bin ich gespannt auf Eure Schilderungen.


    Hier der Link für den Antrag in Hessen:
    https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

  • Wie oben schon geschrieben, eigentlich recht makaber dass damit vor allem die abgestraft werden, die sich über die Jahre ein bisschen Rücklage erarbeitet haben.


    Das ist aber ja eigentlich mit allen solchen Sozialleistungen so, oder? Wer sparsam ist, bekommt beispielsweise auch weniger BAföG. Der Staat sieht seine Aufgabe in der Existenzsicherung. Gerecht ist es, weil (zumindest in der Theorie) im Notfall für jeden gesorgt ist. Da aber nicht jeder das Gleiche bekommt, ist es natürlich auch vollkommen unfair. Darüber habe ich mich schon öfters geärgert. Mir fällt aber tatsächlich auch keine wirklich gute Lösung ein (außer einer Basiszahlung an alle vielleicht, die aber natürlich ausreichend andere Probleme mit sich bringt).
    Vermutlich wäre es äußerst schwierig für den Staat, alle Corona-bedingten Verdienstausfälle auszugleichen. Da geht es ja nicht nur um Musiker und Künstler, sondern um so ziemlich jeden Betrieb (der nicht gerade auf Online-Angebote spezialisiert ist...). Da besteht vermutlich nur die Möglichkeit, bis zur Existenzsicherung einzuspringen.
    Da ich aber nur Hobbymusikus und auf unsere ausgefallenen Gagen nicht angewiesen bin, habe ich natürlich leicht reden. Ich hoffe für alle, dass bald wieder sowas wie Normalität einkehrt.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

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