Ich wollte mir von meinem Stamm-Hörgeräteakustiker neue Concha-Formen für IEM (Hearsafe) anfertigen lassen. Abdrücke sind schon genommen. Jetzt meldet er sich, dass seine drei Labore dies in der Concha-Form nicht könnten, da sie keine Erklärung nach der seit 21.04.2019 geltenden EU-Verordnung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) abgeben könnten. Man kann hier etwas dazu nachlesen (DGUV), die Verordnung aus 2016 gibt es hier. Für Lärmschutz gibt es offenbar keine Ausnahme für den Privatbereich, in dem ich aktiv bin.
Angeblich könne man nur noch die einfache Stöpselform liefern ODER auf meine Kopfhörer die Conchas anpassen - ob dann auch die ELACIN-Filter noch passen, sei unsicher. Da ich beides (Filter und Hearsafe-Kopfhörer) abwechselnd nutze, ist das für mich schwierig.
Die Fa. Hearsafe hat mich an einen Hörgeräteakustiker verwiesen, der gleichwohl die Conchas für mich herstellen würde - allerdings für den doppelten Preis, den "mein" Akustiker von mir ursprünglich haben wollte.
Habt Ihr Erfahrungen mit der neuen rechtlichen Situation gemacht und praktische Tips?