Gehörschutz und rechtliche Anforderungen

  • Ich wollte mir von meinem Stamm-Hörgeräteakustiker neue Concha-Formen für IEM (Hearsafe) anfertigen lassen. Abdrücke sind schon genommen. Jetzt meldet er sich, dass seine drei Labore dies in der Concha-Form nicht könnten, da sie keine Erklärung nach der seit 21.04.2019 geltenden EU-Verordnung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) abgeben könnten. Man kann hier etwas dazu nachlesen (DGUV), die Verordnung aus 2016 gibt es hier. Für Lärmschutz gibt es offenbar keine Ausnahme für den Privatbereich, in dem ich aktiv bin.


    Angeblich könne man nur noch die einfache Stöpselform liefern ODER auf meine Kopfhörer die Conchas anpassen - ob dann auch die ELACIN-Filter noch passen, sei unsicher. Da ich beides (Filter und Hearsafe-Kopfhörer) abwechselnd nutze, ist das für mich schwierig.


    Die Fa. Hearsafe hat mich an einen Hörgeräteakustiker verwiesen, der gleichwohl die Conchas für mich herstellen würde - allerdings für den doppelten Preis, den "mein" Akustiker von mir ursprünglich haben wollte.


    Habt Ihr Erfahrungen mit der neuen rechtlichen Situation gemacht und praktische Tips?

    Rogers, Gretsch und Toontrack beherrschen mein Leben!

  • Moin!


    Ich bin selbst Hörakustiker und hoffe etwas Licht ins Dunkle zu bringen. Da die Verordnung aber noch sehr frisch (01.11.2019) ist, gehen die Labore solcher Otoplastiken noch sehr Vorsichtig mit dem Thema um, da sie wirklich Hersteller des Gehörschutzes sind somit in der Verantwortung stehen.
    Initiatoren dieser PSA Verordnung waren übrigens die Kostenträger, welche im Falle einer Hörminderung durch Lärm einspringen müssen (allem voran die Berufsgenossenschaften).


    Das Thema ist aber tatsächlich kniffliger als ich zunächst dachte und besonders im Falle des Elacin ER ist das besonders trickreich:


    Wie du schon sagtest gibt es seit der PSA Verordnung keine Ausnahme für den Privatgebrauch mehr, daher ist bei neuen (Gehörschutz-)Otoplastiken eine bestandene Funktionsprüfung pflicht. Dies gilt allerdings auch nur wenn es sich um einen "PSA-Zertifizierten" Gehörschutz handelt.
    Es gibt Gehörschutz welchen man eher in Richtung "Komfort" einordnen könnte (Schlafschutz z.B.), ähnlich sieht es bei Monitoring-Otoplastiken aus. Der Elacin ER mit 15er und 25er Filter fällt in die Kategorie Gehörschutz, der mit 9er Filter unter Komfort.
    Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Conchaform beim Elacin Gehörschutz aufgrund geringer Nachfrage von den Laboren nicht beantragt/zertifiziert wurde.


    In deinem Fall gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder du schickst deine In Ears mit den Abdrücken zusammen ein und lässt eine Monitoring-Otoplastik herstellen ODER du bzw. dein Akustiker bestellt die Otoplastiken explizit für die 9er Elacin Filter (muss ja keiner wissen, ob du die wirklich besitzt - vielleicht besitzt du ja tatsächlich einen ;) )


    Im Ersten Fall bin ich mir aber ziemlich sicher, dass Filter und IEM weiter genutzt werden können - das würde allein schon Produktionsmäßig sinn machen, da die Mulde quasi mit einem Stempel in das Material gedrückt wird. Ich würde dem Labor trotzdem den Hinweis eines vorhandenen Filters durchgeben.


    PS: gerade mal bei unserem Stammlabor erkundigt - die würden es einfach als Monitorotoplastik laufen lassen und auch die passgenauigkeit mit dem Elacinfilter gewährleisten. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde aber auch eine Verzichtserklärung deinerseits helfen.

  • Mein Hörgeräteakustiker hat dann doch noch eine Werkstatt gefunden, die auch ohne Zertifikat mir in Concha-Form die Otoplastiken für insgesamt 138 EUR angefertigt hat. Sitzen besser als meine alten - meine Ohren haben sich doch wohl verändert.

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