BGH-Urteil zum Musizieren
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Guten Nachmittag,
immerhin steht da auch das drin, was jeder Sachverständige
vorher schon gesagt hätte: es kommt darauf an.Andererseits ist die Rechtsprechung des obersten Gerichts
wesentlich kulturfreundlicher als so mancher Amateurmusikant.
Das finde ich erfrischend. Darauf übe ich dann gleich mal "1812".Dass meine Nachbarn mich so freundlich grüßen, liegt übrigens
daran, dass die immer fröhlich genießen, wenn ich den "Bolero"
übe. Für diesen Genuss sind die mir einfach dankbar.Grüße
Jürgen -
Moin
Also so 'ne Töte kann schon ganz schön nerven, zudem die "Schüler" ja nicht wirklich immer gleich harmonische Klänge aus den Blechrohren zaubern
Erfreulich ist jedoch die Tatsache, das wir uns an den so ungeliebten, langweiligen Sonn- und Feiertagen ruhig auch mal 1-2 Stündchen "um die Ohren hauen" dürfen
Und weil es sooo schön ist und ich nachher bei der Probe direkt mit frohen Nachrichten antanze, halte ich das mal für die Nachwelt fest, nicht das es wieder in den Untiefen des Netzes verschwindet
ZitatDie Bundesrichter halten zwei bis drei Stunden an Wochentagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen.
Ob ein Berufsmusiker übe, spiele keine Rolle. "Er kann nicht mehr, aber auch nicht weniger Rechte haben", sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann.
Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17Schönes Geballer wünsch' ich euch, . . . . am Ostersonntag
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Im Grunde so wie bisherige Urteile zum Thema ...
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also ich finde es klarer als bisherige Urteile.
Zitat"Grundsätzlich, so die Richter, müsse das Musik machen möglich sein, einen Anspruch auf völlige Stille gebe es nicht."
beim Einzelfall geht es dann also grundsätzlich nur noch ums "wie oft" und "wie lange" und nicht ums "ob überhaupt"
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Der verständige Durchschnittsmensch in Anführungszeichen und das Semikolon.
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Ich tue mich trotzdem schwer, zu Hause mein Schlagzeug aufzubauen und dann regelmäßig zu üben. Das hört man mindestens 6-8 Reihenhäuser weiter noch laut genug, um es als störend zu empfinden.
Mich schreckt die Vorstellung, mit meinen Nachbarn, die größtenteils ganz sympathische und umgängliche Menschen sind, die Sache vor Gericht auszufechten. -
Moin
Ja Nils, da gebe ich dir Recht. Eine gute Nachbarschaft ist mehr wert, als die Bequemlichkeit mal eben in den Proberaum zu fahren.
Die Möglichkeit hat nun mal leider nicht jeder und ich denke/ glaube/ weis nicht genau, wie schwer das Gewicht des "Broterwerbs" in der Waagschale war.
Täglich 2 Std. Blast-Beats auf einer Donnerbude hat die Frau Richterin vermutlich auch garnicht in Betracht gezogen, bzw. ist eh schon durch "handelsübliche" db/a- Grenzwerte eingeschränkt.
Dennoch halte ich das Urteil für diejenigen Kollegen für interessant, die keine "netten" Nachbarn haben und mit teuren Einrichtungen, wie "Sylomerunterfütterten Podesten" versuchen,
auch nur das allerletzte "Tock-tock-tock, Tock-tock, ..." zu unterbinden. Und trotzdem noch die Angst vor den Nachbarn im Nacken, bzw. ein Ohr an der Haustür, ob es klopft oder klingelt
"Solchen" Nachbarn kann man (jetzt) getrost mal ihre Rechte vorlesen -
das sind aber die Extremfälle, ein Proberaum im Wohngebiet, wo natürlich jeder für sich selbst schauen sollte, was mit den Nachbarn geht.
Es gibt aber auch die weniger extremen Fälle, bei denen Nachbarn "zu empfindlich" sind und dir gerne die Rechte zum musizieren gänzlich einschränken möchten.
Ich komm z.B. mit meinen Nachbarn allgemein gut klar und habe ein E-Drum und ein A-Set in der Wohnung stehen in einem Haus mit ca. 24 Wohnparteien. Auf dem A-Set spiel ich allerdings sehr selten. Mein Standpunkt ist, dass ich als Drummer mit einem E-Drum schon genug für das Ruhebedürfnis meiner Nachbarn unternehme, ich könnte ja alternativ auch auf dem A-Set spielen.
Der Trittschall geht nach unten, da ist aber der Keller. Die Wand, an der das E-Drum steht ist mit zusätzlich mit Teppich abgedämmt.Seit kurzem habe ich aber eine neue Nachbarin, die mir dauernd Briefe an die Tür klebt. ich müsste weiter abdämmen, durch mein Spiel würden bei ihr die Gläser im Regal klirren...
Die anderen Nachbarn haben 10 Jahre nichts gehört und die regt sich jetzt auf einmal auf. Ich dämm natürlich nichts ab und meine Spielzeiten werde ich jetzt auch wieder aufs WE ausdehnen, wenn ich nicht in den Proberaum komme. Das Urteil des BGH gibt mir ja Recht. Die (nicht existierende) Beziehung zu meiner Nachbarin ist mir leidlich egal. Meine anderen Nachbarn bleiben mir ja wohlwollend erhalten.
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Da wünsch ich dir viel Glück, da solche Menschen leider oftmals das traurige Talent haben, die Anderen gegen dich aufzubringen.
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danke fürs Mitgefühl, aber ich denke, das ist hier ausgeschlossen. Ich wohn hier schon ein paar Jährchen länger, konnte also schon sehr früh meine Nachbarn in die richtige Richtung manipulieren
Außerdem haben meine übrigen Nachbarn keine Wände zu meiner Wohnung, nur sie.
Soll sie doch klagen. Ich kenn da ein neues Urteil...
die Edith meinte, ich sollte netter sein
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Edith hat voll und ganz Recht.
Natürlich musst du netter sein, auch hier im Forum
Aaaaber, erinnere Edith mal an den Vollpfosten/ Idioten der auf's Land neben einen Bauernhof zieht und dann den Kühen per Gerichtsurteil die Glöckchen wegnehmen will
Ist ja bei dir ähnlich, . . . nur das die "Kuh" auf der anderen Seite des Zaunes bzw. der Wand steht -
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Da ich auf dem Land wohne und bei der FFW bin und im Vorstand des Musikvereins, kennen mich sowieso alle. Die hören mich immer, wenn ich Sonntags für 1-2 Stunden übe und es stört sie nicht.
Bisher fühlte sich nur eine (mittlerweile gefeuerte) Haushälterin gestört. Ich konnte mich dann aber mit ihrem Chef (Ebenfalls ein guter Bekannter) darauf einigen, dass ich Sonntags erst ab 15 Uhr anfange.
Man muss nur mit seinen Nachbarn reden und eine Lösung finden, mit der alle Klar kommen. -
Man muss nur mit seinen Nachbarn reden und eine Lösung finden, mit der alle Klar kommen.
Sicher.
Sehe ich auch so.
Aber nicht alle haben dieselbe Situation wie Du.
(Du Glückspilz! :))Ich finde es vielmehr immer wieder verstörend, dass man es als Musiker in Sachen Musik und "Lärmbelästigung" immer so schwer hat.
Bei einem anderen Thema hat man es als Nachbar viel schwerer: Rauchen!
Unsere Nachbarin raucht, und das ziemlich oft und intensiv.
Sie geht dazu immer auf ihre Terrasse raus.
Und weil wir fast immer Westwind haben, zieht der Rauch dann regelmäßig an unserer Terrassentür und dem Schlafzimmerfenster vorbei.
Wenn wir die Tür offen haben bzw. das Fenster (auch abends oder nachts) offen oder gekippt ist, dann zieht es bei uns regelmäßig rein.
In dem Moment, in dem man es riecht, ist es dann auch schon zu spät.So: rechtlich kann man da NICHTS machen!
Was ist schon (lästige) Lärmbelästigung gegen gesundheitsgefährdende Rauchbelästigung?
Zumal mit Baby im Schlafzimmer?Und dann muss man sich auch noch dumme Kommentare anhören lassen von der Nachbarstochter, dass die sich auch beschweren könnten, wenn wir im Sommer mal Spargel auf der Terrasse essen, weil das ebenfalls eine Geruchsbelästigung darstellt.
Schwachköpfe...
(Was ist dreimal im Jahr Spargel essen gegen alle halbe Stunde Rauchen? Spargelgeruch ist außerdem nicht gesundheitsgefährdend. Soviel zum Thema Nachbarn.) -
So, ich bin ja ganz neu angemeldet, habe aber schon eine 2. Frage, bzw. ein weiteres Problem.
Mein Kind hat heute sein e-Drum bekommen. Es war über Tage aufgeregt, so dass es kaum schlafen konnte. Heute war dann der große Tag. Die große Freude wurde aber leider schnell getrübt, als die Nachbarin anrief, weil es ihr zu laut war.Mit der Nachbarin habe ich mich dann soweit geeinigt, dass mein Kind samstags in der Zeit von 11 bis 13 Uhr ca. eine Stunde spielt oder von 16 bis 18 Uhr ca. eine Stunde. Während der Woche, in der Zeit von 16 bis 18 Uhr.
Ich bin nicht ganz glücklich mit der Lösung. Am ungücklichsten bin ich aber darüber, dass die Nachbarin sagte, mein Kind könne ausschließlich über Kopfhörer spielen. Alles andere sei viel zu laut.
Ich bin ein harmoniebedürftiger Mensch, Streitigkeiten mit der Nachbarin möchte ich nicht. Andererseits finde ich es doch sehr schade, wenn mein Kind ausschließlich nur mit Kopfhörer spielen kann. Irgendwo, meine ich mal gelesen zu haben, dass eine Stunde Schlagzeug spielen von Nachbarn toleriert werden muss. Frage mich auch, was mit den Sonntagen ist. Bin jetzt gerade ratlos. Vielleicht habt ihr einen Tipp für mich?
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Guckst du hier: http://www.kostenlose-urteile.…sagt-werden.news26607.htm
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Danke, das habe ich schon gelesen und inzwischen Einiges andere auch. Es sieht so aus, dass es keine einheitliche Regelung, die immer gilt, gibt?! Sondern immer individuell entschieden wird...
Ich überlege jetzt, nochmal das Kinderzimmer komplett umzustellen. Das Schlagzeug grenzt jetzt an das Wohnzimmer der Nachbarin,die über uns wohnt. Wenn ich das Schlagzeug in eine andere Ecke des Zimmers stelle, grenzt es an das Schlafzimmer der anderen Nachbarn. Die sind schwerhörig und halten sich im Schlafzimmer nur zum Schlafen auf. Ich weiß nur nicht, ob es etwas bringt in Bezug auf die Nachbarin, die sich gestört fühlt.
2. Überlege ich nun doch, ob ich so ein Podest einrichten soll. Anleitung gibt es ja hier. Da aber auch meine Überlegung: Ändert sich dadurch wesentlich etwas? Es ist ja ein größerer Umstand das zu bauen (habe kein Auto) und Geld kostet es ja auch.Gibt es denn Erfahrungswerte, was so ein Podest an Trittschall schluckt? Im Moment liegen Langfloor Teppich und eine etwas dickere Rutschmatte unter dem Schlagzeug.
Entschuldigt bitte, wenn meine Fragen vielleicht nicht die Schlausten sind. Ist alles Neuland für mich.
Ach so: Sollte ich an die Wand, an der das E-Drum steht, auch noch einen Teppich anbringen? Ist es egal, welcher Teppich das ist?
Oder ist das alles für die Katz?
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2. Überlege ich nun doch, ob ich so ein Podest einrichten soll. Anleitung gibt es ja hier. Da aber auch meine Überlegung: Ändert sich dadurch wesentlich etwas?
Nicht wirklich, weil die Nachbarin sich ja über den Musikschall (und nicht über den Trittschall) beschwert hat. Daher ja auch ihre Empfehlung, über Kopfhörer zu spielen - würde ich allerdings, unabhängig von der Nachbarin, auch präferieren.Ein Podest würde den Trittschall etwas dämpfen, ist aber eher für die Nachbarn unter euch relevant.
Ansonsten würde ich es einfach darauf ankommen lassen und die einstündige Spielzeit am Tag strikt einhalten - mit der Nachbarin scheint es auch allgemein nicht allzu harmonisch zu gehen, oder?
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Die große Freude wurde aber leider schnell getrübt, als die Nachbarin anrief, weil es ihr zu laut war.
(...)
Ich bin nicht ganz glücklich mit der Lösung. Am ungücklichsten bin ich aber darüber, dass die Nachbarin sagte, mein Kind könne ausschließlich über Kopfhörer spielen. Alles andere sei viel zu laut.
Was macht es für Sie denn konkret laut?
Im Übrigen: Solche Vorgaben (NUR Kopfhörer) möchte man als Betroffener gerne machen, kommt damit aber nicht durch. Der Urteils-Tenor ist immer wieder:
- niemand kann Alles verbieten
- niemand muss Alles erleiden
- man möge sich einigen (was Ihr ja bereits ansatzweise tatet)
Um es harmonisierend aufzulockern könntest Du ja Folgendes zur Überlegung anregen. Angenommen, die Nachbarin entdeckt eine Leidenschaft, die ihre Nachbarn auf die eine oder andere Weise stören könnte (Party-Tante, Saxophon-Liebhaberin, Stepptänzerin, Kochorgien mit koreanischem KimChi (vergorener Kohl), Surströmming (dänischer Stinkefisch, bei Airlines verboten) usw.) ... Was würde Sie sich von Ihrer Nachbarschaft wünschen, und wo würde Sie Ihre Lieblingsgrenze ziehen zwischen "DAS ist MIR aber wichtig" und "ihr habt auch ein Recht auf (was-auch-immer)"?Grüße + viel Erfolg, Michael
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