Moin,
hoffe, das ist okay, dass ich das hier frage, weil es hier bestimmt einige Erfahrungen gibt.
1. Unterliegen Noten dem Urheberrecht?
Das Person A eine schriftliche Notation (z.B. aus einem Buch eines Verlages) nicht kopieren darf, ist soweit klar. Wie ist es aber, wenn er die Notation z.B. in MuseScore abschreibt und veröffentlicht mit Hinweis auf Lied und Autor? Findet man ja oft im Internet - gratis aber auch gegen Geld. Unterliegen Noten da einer Schöpfungshöhe wie ein Buch? Die Noten selbst geben ja noch kein Inhalt - denke ich.
2. Gelten Noten/Kompositionen 70 Jahre nach dem Tod immer als gemeinfrei?
Das Urheberrecht sieht ja dieses auf 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers beschränkt. Gilt das immer - heißt 70 Jahre danach können z.B. Noten frei verwendet und veröffentlicht werden (aufbauend auf Frage 1)?
3. Ab wann muss man GEMA für eine Aufführung bezahlen?
Hier hat Person A in seiner Musikgruppe die Diskussion ob GEMA für Lieder, die anlehnend an Frage 2 als gemeinfrei gelten, ohne GEMA aufgeführt werden dürfen. Die Lieder befinden sich in verschiedenen Aufführungen/Interpretationen in der GEMA-Datenbank, der Künstler/Komponist ist aber seit 70 Jahren tot. Heißt für Person A eigentlich: selbst spielen darf er es - GEMA fällt nur an wenn er die Platte eines GEMA-Künstlers abspielt. Richtig? Bei anderen Musikgruppen gab es da wohl schon Probleme und Strafen (die damit umgangen werden jetzt, dass der Veranstalter die GEMA-Pflicht per Vertrag aufgebürgt wird und nicht der Musikgruppe).
Vielen Dank für die Antworten.