Nachbarschaftsrecht

  • Hi


    habe hier was gefunden was einigen Leuten helfen könnte:


    Musikalische Nachbarn dürfen grundsätzlich zweimal pro Woche abends für jeweils 2 Std. Schlagzeug spielen un mit der eigenen Band in der Mietwohnung proben.
    (LG Mainz: 6 S 57/02)
    Diese Regel gilt sogar für die Abend Stunden (also bis 22 Uhr)


    Hmm, ich glaube ich spare die Kohle für den Proberaum und probe nun bei mir zu Hause! Auf das es noch mehr ärger im Hause gibt.

  • wie schon oft gesagt, es ist immer auslegungssache des gerichts.


    das problem liegt eben darin, dass "schlagzeugspielen" teilweise als "lärm" und teilweise als "musik" eingestuft wird.
    für lärm gilt ein gesetz mit erschreckend wenig dezibelgrenzwert;
    für musik wird bei nahezu jedem gerichtsprozess von neuem festgelegt wie lange, und zu welcher tageszeit, etc.


    c0ugar

    "Watch out where the huskies go, and don't you eat that yellow snow"

  • Colle Sache, jedoch wenn der Vermieter keinen Bock drauf hat, oder die Nachbarn an einer Tour die Cop´s vorbeischicken, machts trotzdem keinen Spass @ Home, n Proberaum iss schon was feines..... ;)
    Iss da ein Gesetzes Erlass gewesen oder war das "nur" ein Urteil aus einem Zivielrechtlichen Prozess??

  • Da steht ja ein Aktenzeichen von einem Land Gericht drunter, also war es ein Urteil.


    Ich finde auch, das das eine zweiseitige Sache ist. Sicher kann ich laut diesem Urteil mich abends hinsetzen und ein wenig spielen, aber ob das auf Dauer dem Nachbarschaftsfrieden hilft.
    Am besten mit dem Nachbarn feste Zeiten vereinbaren und falls der sich völlig sträubt, es lieber sein lassen und einen Proberaum suchen.
    Man kann vieles per Gericht durchboxen lassen, aber ob man im Endeffekt dadurch dann ruhiger lebt ist immer so eine Sache!



    Tom

    Brian: Ihr seid lauter Individuen.


    Menge: Ja, wir sind lauter Individuen.


    Brian: Ihr seid alle verschieden.


    Menge: Ja, wir sind alle verschieden.


    Dennis: Ich nicht.


    ALLES NEU, Guckst DU!

  • Wobei es sich in dem Fall um eine Unterlassungsklage wegen Übens im Kellerraum eines Einfamilienhauses handelte. Das find ich schon ziemlich streitsüchtig vom Nachbarn...


    Aber hatten wir das Thema nicht auch grade erst?

  • Vor allem kann JEDES Gericht in einem anderen Fall völlig anders (nach eigenem Gusto) entscheiden. Dieses Urteil bindet keine anderen Richter.


    Also verlasst euch besser nicht drauf. ;)

  • Also bei mir war letztens die Polizei ( weil unsere neue "Nachbarinn" die 3 Häuser weiter wohnt mein getrommel wohl zu laut fand).
    Aber die Polizei hatte fast nichts gehört als ich spielte und sie ums Haus gegannen sind...
    Aber jetzt zum Thema.
    Der eine Polizist meinte jedenfalls noch , dass ich den ganzen Tag spielen dürft aber es darf keinen stören das mann es nicht mehr aushält...
    glück gehabt..............
    Malte

  • wie Chuck Boom es schon andeutete:


    Gerichtsurteile sind immer Einzelfallentscheidungen, die so nicht verallgeminert werden. Ausnahmen davon sind höchstrichterliche Rechtsprechung wie die vom BVerfG oder vom BGH, BVerwG etc. Alle anderen Urteile, sei es vom LG, AG oder auch OLG binden anderweitige Gerichte in keiner Weise. Im übrigen: Lärmschutzrechtstgreitigkeiten werden in der regel nach den Landesemissionsschutzutzgesetzen entscheiden, die sind - wie der Name schon sagt - Landesgesetze. Das dementsprechende Bundesrecht ist zwar ähnlich, trotzdem gehen die Landesrechte weil lex specialis vor. Daher gibt es ohnhein landesweite Unterschiede. Daher: Unterschiedliche Gerichtsurteile hierzu gibt es wie Sand am Meer. Grundsätzlich aber gilt: Derjenige, der seiner Musik professionell oder semiprofessionel nachgeht, verdient einen höheren Rechtsschutz, als derjenige, der lediglich hobbymäßig Musik macht. Es wurde daher bereits einheitlich entschieden, dass Profimusiker in der Regel öfters Krach machen dürfen, als Amateure. Bei denen ist es so, dass eigentlich alle Gerichte davon ausgehen, dass der entsprechende Musiker alles zumutbare unternehmen muss, damit der Schall gedämmt wird. Erst wenn dies nachgewiesen wird, kan im Einzelfall die eindeutige Regel der Gesetze (=nur ausnahmesweise Lautstärke, die über Zummerlautstärke hinausgeht) gebrochen werden. Das zitierte Urteil vom LG erstaunt daher etwas. Man müsste den konkrten Fall weissen, um dazu etwas zu sagen.


    Gruss
    Seelanne

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • mit den juristen geht es so zu wie mit computern: Sie helfen Probleme zu lösen, die man ohne sie nicht hätte.


    Im übrigern gilt: Wer zu recht lügt, hat Jura. :-)))



    Seelanne

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
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