Auf der Webseite von Alesis wird darauf verwiesen, das die Pads unter folgendem Patent patentiert sind: U.S. Patent 9,424,827 Das Patent stammt vom 23.08.2016.
Hier die Ausgangsseite zur Patentrecherche: http://claimparse.com/patent.php?patent_num=9424827
Klickt dort einfach auf ".pdf" und Ihr erhaltet das vollständige Patent inkl. zahlreicher Detailbilder des Aufbaus der Pads. Ich finde, das ist schon einen Blick wert...
Ja, sehr informativ. Siehe etwa Absatz [0007] im Textteil (Background and description). Wenn's dem Einen oder der Anderen zu einer Kaufentschiedung verhilft, umso besser
Ein paar Grundsatzgedanken für geneigte Nachbauer Strategien daraus muss Jede/r für sich ableiten ...
( A ) Der Patentschutz gilt derzeit in den USA. Manche Inhaber, insbesondere große Unternehmen dehnen danach den Schutz gerne auf weitere für sie interessante Länder / Märkte aus. Und schwupps, könnte einem unberechtigten Nutzer das ganze Strafarsenal des Patentgesetzes (PatG) des Anmeldelandes entgegenstehen, bis hin zur Freiheitsstrafe (und die dann fast immer als Vorstrafe).
( B ) Beispielsweise lässt das deutsche PatG Probeaufbauten zu, um das beanspruchte erfinderische Konzept zu beurteilen ... eine widerrechtliche kommerzielle Nutzung danach führt uns zum vorherigen Absatz zurück. Es bleiben also dann nur Lizenznahme, Kauf, Patentkauf, Ausnahmegenehmigung vom Patentinhaber u.Ä. Ob bereits ein bezahlter Auftritt mit dem "Probeaufbau" als kommerzielle Nutzung zu werten ist, müssen Anwälte im Einzelfall klären.
( C ) Rechtsansprüche leiten sich (in DE) für den Inhaber ausschließlich aus den Patentansprüchen ab. Dieses Patent hat 3 Hauptansprüche und mehrere davon abhängige; Die Hauptansprüche stellen dasselbe Beanspruchte aus verschiedenen Perspektiven dar:
1. An electronic percussion instrument comprising: ...
15. An electronic percussion instrument system comprising:
19. A method of generating an audio signal in an electronic percussion instrument system, the method comprising: ...
( D ) Ansprüche sind im Grunde Merkmalsaufzählungen der Art "Ich beanspruche Merkmal A UND Merkmal B und ... Merkmal N". Eine Verletzung kann dann nur vorliegen, wenn alle Merkmale (hier A - N) verletzt werden. Eine Realisierung der Art "hat Merkmal A UND Markmal B, keine weiteren" verletzt DIESES Patent dann nicht- vielleicht ein anderes.
Die abhängige Ansprüche / Unteransprüche verlängern die Merkmalsliste, d.h. sie schränken zunehmend die Universalität des Schutzanspruches ein. Aufmerksame Leser/innen bemerken daher, dass die Hauptansprüche durchaus so allgemein gefasst sind, wie es dem Schreiber vor dem Hintergrund des zur Anmeldung öffentlich bekannten Stands der Technik möglich erschien.
Wenn also in Anspruch #1 die Rede ist von einer "impact region", dann kann die so speziell ausgestaltet sein, wie in Anspruch #3, muss es aber nicht. Solange man in einem bestimmten Bereich irgendetwas trifft, ist es eine "impact region", also etwa ein Mesh, ein kapazitiver Aufnehmer etc.
( E ) ABSCHLIESSEND:
Patente sind seit mindestens 1880 ein Erfolgsmodell. Sie motivieren Erfinder, ihre Geheimnisse für ein räumlich und zeitlich begrenztes Monopol zu veröffentlichen, und sie informieren uns, die Öffentlichkeit über technische Neuerungen und regen zu weiteren Erfindungen an. Mit dem Monopol erkauft sich (in Geld) der Patentanmelder Rechtsansprüche, die er (durch Jahresgebühren an die Patentämter) aufrecht erhalten muss. Einige Rechte wurden oben beleuchtet.
Grüße, Michael
P.S.: Unberührt bleibt ein anderer Effekt. Man kann dasselbe erfinderische Konzept (Patent u.Ä.) als gutes und als schlechtes Produkt realisieren ... das ist dann das Kreuz der Ingenieure, und anschließend das der Käufer (m/w) ...