Hei miteinander
Ich bin dran Drum-Covers für YouTube zu erstellen. Was muss ich beachten (Urheberrecht?)
Danke für Eure Antworten.
Hei miteinander
Ich bin dran Drum-Covers für YouTube zu erstellen. Was muss ich beachten (Urheberrecht?)
Danke für Eure Antworten.
Ich weiß nicht wie das von der rechtlichen Seite ist, aber viele verlangsamen die Cover Songs um einige Prozent, damit umgeht man wohl zumindest das Löschen des Videos.
Moin Swiss Drummer,
du kannst dir auch hier Songs ziehen, die von Bands nachgespielt wurden - damit solltest du keine rechtlichen Probleme haben denk ich:
Hallo,
man kann die Frage in seiner Stammkneipe, beim Zahnarzt oder dort stellen, wo man für die Antwort bezahlt.
Die Ergebnisse sind durchaus unterschiedlich.
In der Stammkneipe würde ich sagen: mach' einfach, wenn die Rechnung kommt, weiß ich von nichts. Prost.
Grüße
Jürgen
PS
Lass es einfach. Ist billiger.
Youtube "erkennt" sofort nach dem Upload, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und wird Dir einen entsprechenden Hinweis geben - und zwar unabhängig davon, ob es wirklich das Original ist oder wie von Matthias erwähnt eine Cover-Version des Originals. Das bedeutet allerdings noch nicht, dass es auch gesperrt wird. Viele Plattenfirmen erlauben die Nutzung für nicht-kommerzielle Zwecke, bei Youtube gibt es sogar ein Feld, das Du ankreuzen kannst ("Dies ist meine Version eines urheberrechtlich geschützten Titels", oder so).
Du solltest jedoch nicht unbedingt Werbung vorschalten, wobei sogar auch das in Einzelfällen geht - es gibt tatsächlich Künstler, die erlauben, dass die Einnahmen geteilt werden. Nicht umsonst gibt es viele Schlagzeuger (oder Musiker allgemein), die hunderttausende Abonnenten bei Youtube haben und fröhlich und teilweise spektakulär bekannte Songs covern.
[video]http://www.youtube.com/watch?v=BIm0kOa65Do[/video]
Andere Künstler wiederum untersagen, dass man mit ihren Titeln Geld verdient, erlauben aber Dein Cover ihres Songs. Aber auch das wird Dir Youtube mitteilen.
Generell ist die Erfahrung: Je neuer der Song, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass er von Youtube gesperrt wird. Weil die Plattenfirmen bzw. Künstler in der Anfangszeit eines Titels, wo er erfahrungsgemäß häufiger gesucht wird, ihre (berechtigte) Exklusivität bewahren wollen.
Aber der allseits wissende DF-Jurist pbu wird hier sicherlich die inhaltliche korrekteste Antwort geben.
Ok, vielen Dank für die Antworten. Bei YouTube wurde ich nichts dergleichen gefragt. (Stressed Out und See You Again)
Wenn ich deinen Nickname richtig interpretiere, bist du aus der Schweiz. Dort wird es u.U. ein anders Urheberrecht geben wie hier in D. Daher wäre meines Erachtens eine höfliche Anfrage bei YouTube ratsam.
Das Nutzungsrecht, um das es hier geht, kann in anderen Ländern variieren. Daher kann es gut sein, dass Musiker aus anderen Ländern fleißig Cover einstellen können und eventuell auch noch mit vorgeschalteter Werbung, in Deutschland das aber rechtlich nicht einwandfrei möglich ist. Die Sperre von YouTube ist das eine, die eventuellen Forderungen der Nutzungsrechtinhaber würden mir da schon mehr Kopfzerbrechen bereiten. Wenn Du es wirklich einstellen willst, dann lass auf jeden Fall die Werbung raus.
Aber es scheint ja hier jemanden zu geben, der Ahnung hat, daher würde ich warten, bis dieser sich zu Wort meldet.
Was mich aber in diesem Zuge interessieren würde, wie sieht das mit Live-Covern vor öffentlichem Publikum aus? Wir waren vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung in einer Kneipe. Der Eintritt war kostenlos, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Künstler keine Gage bekommen haben. Wie sieht das mit Liedern aus, zum Beispiel von AC/DC, das Nutzungsrecht liegt doch bestimmt noch bei der Plattenfirma?
Gruß, Michael
Hi,
gleich vorweg: INAL ... I'm not a layer.
Was mich aber in diesem Zuge interessieren würde, wie sieht das mit Live-Covern vor öffentlichem Publikum aus? Wir waren vor einigen Wochen auf einer Veranstaltung in einer Kneipe. Der Eintritt war kostenlos, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Künstler keine Gage bekommen haben. Wie sieht das mit Liedern aus, zum Beispiel von AC/DC, das Nutzungsrecht liegt doch bestimmt noch bei der Plattenfirma?
Es gibt ja viele unklare Situationen, aber die hier ist mehr als eindeutig: Geschützes Liedgut im öffentlichen Raum, noch dazu für kommerzielle Zwecke? Da hat die Verwertungsgesellschaft ihre Hand (und ihre Augen) drauf. Kurz: Für die Sause hat der Veranstalter Gebühren an die GEMA zu zahlen. Hast Du die Kneipe gemietet, dann zahlst Du; hat die Kneipe die Sache veranstaltet, zahlt der Wirt. Zahlt keiner, fällt die spätere Rechnung höher aus.
Dabei ist erst einmal unerheblich, ob Eintritt genommen wurde oder die Musiker Geld bekommen: Der Wirt nutzt die Musik für einen gewerblichen Zweck, nämlich die Unterhaltung seiner Gäste.
Gruß
Hajo K
Sobald du vor hast deine Videos auf Youtube zu monetarisieren, wird Youtube dich darauf hinweisen, dass es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und bei dir die Genehmigung zur Monetarisierung dieser Inhalte fordern. Solltest du diese nicht liefern können, wird die Funktion für dieses Videos (oder auch für alle Videos) gesperrt, bei wiederholten Verstößen kann sogar dein Account gelöscht werden. Die Musik/Video zu pitchen oder zu verlangsamen sind nur Wege um den Youtube Algorhytmus zu täuschen/umgehen und sind ebenfalls nicht zulässig.
Was auch eine gute Nachricht für dich ist: Vor einigen Tagen haben die Gema und Google sich geeinigt und ihren Urheberrechtsstreit beigelegt. Man kann also jetzt auch in Deutschland ohne Proxy auf Originalmusikvideos zugreifen und auch mehr Urheberrechtlich geschütztes Material kann/darf als Cover auf Youtube hochgeladen werden. Früher wurden meine immer gesperrt nach einiger Zeit, habe daraufhin aufgehört, macht ja schließlich keinen Spaß. Aber so ist es jetzt wieder etwas aussichtsvoller für die deutschen Drummer.
Was die Gemagebühren angeht bei Liveauftritten ist es wie Hajo gesagt hat. Wenn du in einer Coverband bist, dann sollte dir der Veranstalter (sofern es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt) eine sogenannte Gema Musikfolge geben, das ist ein Zettel auf dem du die von deiner Band gespielten Lieder und ggfs. deren Komponisten angibst und mit deinem Namen unterschreibst dass diese Angaben der Wahrheit entsprechen. Diese reicht der Veranstalter dann ein und tritt ebenso die anstehenden Gebühren an die Gema ab, welche dann widerrum in einem (naja mittlerweile nicht mehr so sehr - siehe Neuerung dass die Gema nicht mehr and Verläge ausschütten darf) undurchsichtigen Ausschüttungsverfahren an die Gema und die Urheber der Musik geht.
Ich hoffe das hilft.
Ich kann dir zu 100% sagen, dass solange du keine finanziellen Vorteile aus den Covern ziehst, du jeden Song rechtlich vollkommen unbedenklich covern kannst.
Wenn du dir da so sicher bist hast du bestimmt auch eine gesetzliche Quelle oder?
Hi,
Wenn du dir da so sicher bist hast du bestimmt auch eine gesetzliche Quelle oder?
+1 - würde ich jetzt auch gerne erfahren.
Denn: Die finanziellen Vorteile sind nur bedingt (nämlich für YouTube) entscheidend, die wirklich entscheidende Frage ist, ob YouTube auch für das jeweils ausgesuchte Cover an die Urheber bzw. deren Verwertungsgesellschaften zahlt. DAS ist entscheidend.
Ein Beispiel: Ich komponiere einen Song mit einem lahmen Groove, der aber in meiner Stadt trotzdem ein Kneipenhit wird. Ein Drummer besorgt sich eine Kopie und spielt dazu auf YouTube ein Cover davon mit einem mitreißenden Groove ein. Das freut mich zwar, aber ein Nutzungsrecht habe ich ihm nicht gewährt und mit YouTube keinen Vertrag. Die Urheberrechte liegen bei mir und nicht bei YouTube oder beim Cover-Drummer. Dem schicke ich dann meine Rechnung. (Ob ich die beglichen bekomme, ist eine andere Frage. Eine meiner finanziellen = rechtlichen Möglichkeiten.)
Damit will ich nicht sagen, dass man keine Cover bei YT hochladen kann. Damit will ich sagen, dass man eben keine 100%igen Aussagen dazu machen kann und sollte, solange man nicht exakt die Bedingungen der Aussage offen legt. Korrekt wäre (inhaltlich jetzt von mir erfunden): "Du kannst Titel von BMG und Warner covern und hochladen, da beide für ihre Künstler mit YT Verwertungsrechte vertraglich geklärt haben."
Aber ... was wäre ein Leben in Klarheit ohne Risiken?
fragt und grüßt
Hajo K
Wenn du dir da so sicher bist hast du bestimmt auch eine gesetzliche Quelle oder?
Das basiert auf keiner Gesetzesgrundlage sondern auf den AGBs von Youtube. Darauf bezog sich auch die Aussage über die Drumcover weil es eben um Drumcover auf Youtube geht. Im Enteffekt nach amerikanischem Gesetz eine Grauzone, siehe künstlerische Freiheit. Also die Anwaltsrechnungen können ihm nicht um die Ohren flattern, weil Google für den Inhalt der Plattform Youtube haftbar ist. Verstöße gegen die AGBs haben das zur Folge was ich oben schon geschrieben habe.
Wenn es um das reine Erstellen eines Covers geht, benötigt man die mündliche (besser schriftliche) Einwilligung des Urhebers bzw. des Interessenvertreters. Wichtig ist auch dass ihr daran denkt, dass man das Urheberrecht niemandem übertragen kann. Es handelt sich also immer um das Aussprechen von Schutz oder Verwertungsrechten. Hier nachzulesen https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__23.html
Wenn ihr euch mehr zu dem Thema informieren wollt dann sucht aber nach dem Unterpunkt der Verwertungsrechte und nicht plumb nach "Urheberrecht" dort findet ihr auch alle Regelungen zu allen Anderen Szenarien.
Sollte er übrigens wirklich Schweizer sein, aber in Deutschland wohnen. Gilt auch das deutsche Urheberrecht für ihn: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__125.html
Ansonsten beziehe ich mich auf die Frau von der ich mein Wissen habe. http://www.medienrecht-ohlen.de/ Auskunft ist meines Wissens aber nicht kostenfrei.
Es gab schon ne neue Antwort also EDIT
Dem schicke ich dann meine Rechnung. (Ob ich die beglichen bekomme, ist eine andere Frage. Eine meiner finanziellen = rechtlichen Möglichkeiten.)
Du würdest in dem Fall keine Rechnung schicken. Das Szenario ist aber richtig. Du musst ihn dann auf dem Rechtsweg auf Urheberrechtsverletzung verklagen. Du bekommst dann eine Entschädigung in Höhe des dir entstandenen finanziellen Schadens. Wie ich bereits oben sagte ist es ebenso möglich von einigen "Labels" Songs zu Covern von welchen genau kann dir aber nur Youtube selber bzw. deren Verwertungs/Schutzrechtsinhaber sagen z.B bei deutschen Künstlern meistens die GEMA / GVL und bei amerikanischen AFM. Wie gesagt es ist jedoch unbedenklich und man wird nicht direkt verklagt kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Es gibt auch den Service bei der Gema, direkt über deren Datenbank etwaige Künstler zu kontaktieren, falls du die Rechte erfragen/erkaufen möchtest.
Hi Crashi,
so langsam wird doch ein Schuh draus: In Deinem ersten Absatz (AGB ) sprichst Du über das Vertragsverhältnis des Coverers mit seiner Veröffentlichungsplattform. Anwaltspost hängt hier also von der Einhaltung des Vertrages mit YT ab.
Im zweiten dann sprichst Du über den eigentlich springenden Punkt: Über das Vertragsverhältnis des Coverers mit dem Urheber. Und genau hier droht doch der Ärger. Habe ich die Verwertungsrechte? Die Urheberpost hängt also davon ab, ob ich mich ihm gegenüber rechtlich korrekt verhalte. Künstlerische Freiheiten und Veröffentlichungsplattformen und deren Gerichtsstand in Ehren - die Frage nach den Verwertungsrechten bleibt für mich mit dem Urheber bzw. seinen Vertretern zu klären.
Ich halte es für sehr gut möglich, dass YT mit GEMA & Co. auch das private Covern vertraglich geklärt hat. Aber hat da jemand wirklich belastbare Informationen? Bis dahin bleibt die Coverfrage für mich offen.
Gruß
Hajo K
P.S.: EDIT Danke für den Nachtrag, Fetzi! Du magst das alles unbedenklich finden, ich bin da vielleicht in der Wortwahl vorsichtiger. Letztlich sagst Du ja nun: Mann müsste die rechtliche Lage zuvor eigentlich klären, man kommt aber üblicherweise davon, wenn man als Privatperson agiert. Ich vermute, damit liegst Du richtig, ich würd's halt nur nicht anderen mit Garantie geben.
Danke für die etwas ausführlichere Aussage. Leider werden eben durch solch einfache Ausagen wie z.B "Ich weiss zu 1000%, wenn du langsamer, in einer anderen Tonart, nur coverst, etc" leider oftmals nur haltlose Internetmythen erzeugt. Deshalb auch meine Frage.
ZitatDenn: Die finanziellen Vorteile sind nur bedingt (nämlich für YouTube) entscheidend, die wirklich entscheidende Frage ist, ob YouTube auch für das jeweils ausgesuchte Cover an die Urheber bzw. deren Verwertungsgesellschaften zahlt. DAS ist entscheidend.
Soweit ich weiß, gibt es da 3 Möglichkeiten. Entweder die Gema bezahlt in diesem Fall den Urheber (Einigung von Gema und YT vor kurzem), Youtube schaltet Werbeeinnahmen auf meinem Video, was dir wiederrum Einnahmen bringt, wenn du auf Youtube vertreten bist oder mein Video wird gesperrt.
Eine genaue Gesetzeslage gibt es da wohl nicht. Zumindest ist mir keine bekannt.
hier hab ich noch was gefunden:
ZitatAlles anzeigenWenn das Original dabei lediglich nachgespielt wird, ist das eine Coverversion im engen Sinne.
Diese Coverversion ist rechtlich auch am wenigsten problematisch, weil dann ganz klar ist, dass Urheber des Songs die ursprünglichen Komponisten und Textdichter sind und bleiben.
Das deutsche Urheberrecht besagt, dass bereits veröffentlichte Kompositionen, deren Rechte von einer Verwertungsgesellschaft für den Urheber wahrgenommen werden,
von jedermann ohne besondere Genehmigung nachgespielt oder neu aufgenommen werden dürfen, solange der Urheber angemessen an der Nutzung seines Werkes – also der Coverversion – beteiligt wird.
Praktisch alle kommerziell genutzten Werke werden von Verwertungsgesellschaften verwaltet.
In Deutschland ist das die GEMA, was die Abkürzung von „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ ist.
Daraus folgt, dass bei echten Coverversionen die Komponisten des Originals nicht extra um Erlaubnis gefragt werden müssen,
wenn die Veröffentlichung der Coverversion auf Tonträger oder die Aufführung des Werkes bei Konzerten der GEMA gemeldet wird und die von ihr verlangte Vergütung von der Plattenfirma oder dem Konzertveranstalter bezahlt wird.
Wenn der neu aufgenommene Titel dann tatsächlich beim Publikum einschlägt, verdienen nur die Original-Urheber an den von der GEMA vereinnahmten Lizenzgebühren.
Quelle: http://www.soundandrecording.d…grund-von-coverversionen/
Ich bin dran Drum-Covers für YouTube zu erstellen. Was muss ich beachten (Urheberrecht?)
Klare Antwort: Ja.
der allseits wissende DF-Jurist pbu wird hier sicherlich die inhaltliche korrekteste Antwort geben
Danke für das Vertrauen, auch wenn die Antwort unbefriedigend war. Es hat aber auch bereits ein Jurist geantwortet:
man kann die Frage in seiner Stammkneipe, beim Zahnarzt oder dort stellen, wo man für die Antwort bezahlt.
Die Ergebnisse sind durchaus unterschiedlich.
Erläuternd: Sollte sich ein konkretes Rechtsproblem ergeben, das über eine allgemeine Frage hinausgeht, sollte man jemanden fragen, der davon etwas versteht, so wie man es mit einem konkreten Gesundheitsproblem z.B. auch tut, anstatt andere Patienten zu fragen. Was nämlich dabei herauskommt, sieht man ja:
viele verlangsamen die Cover Songs um einige Prozent, damit umgeht man wohl zumindest das Löschen des Videos
Wenn man fragt, was man darf und was nicht, stößt man oft auf Antworten, die eine ganz andere Frage beantworten, nämlich, wie man unangenehme Folgen eines illegitimen Verhaltens umgeht.
Youtube "erkennt" sofort nach dem Upload, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt und wird Dir einen entsprechenden Hinweis geben
Das wäre schön, dann könnte man ja einfach versuchen, etwas zu Youtube hochzuladen und bekäme dann von denen ein Rechtsgutachten über Urheberrechtsbelange. Das ist natürlich nicht so, Youtube ist dazu auch gar nicht befugt. Youtube kann lediglich angeben, ob ein Algorithmus festgestellt hat, dass das hochgeladene Video potenziell zu Ärger führen könnte - ein Umkehrschluss, dass es sich bei Nicht-Angabe dieses Problems keinen Ärger geben wird, wäre fatal.
Ich kann dir zu 100% sagen, dass solange du keine finanziellen Vorteile aus den Covern ziehst, du jeden Song rechtlich vollkommen unbedenklich covern kannst [...]
die Anwaltsrechnungen können ihm nicht um die Ohren flattern, weil Google für den Inhalt der Plattform Youtube haftbar ist
Hier wird es dann richtig gefährlich. Mit solchen unseriösen 100%-Informationen rennt man zielsicher in Richtung Ärger. Das ist, was Jürgen vorhersah, und auch der Grund dafür, dass Rechtsberatung Berufsangehörigen vorbehalten ist, die sich damit zugelassenerweise professionell beschäftigen.
Ansonsten beziehe ich mich auf die Frau von der ich mein Wissen habe
Die Frau wird sich wahrscheinlich herzlich bedanken, dass ihre Beratung öffentlich völlig falsch wiedergegeben wird und sie nun dasteht, als verstehe sie rein garnichts von ihrem Fach. Ich würde den Link mal ziemlich schnell entfernen.
Und wie macht man es nun richtig?
Das kann man ausschließlich im konkreten Fall beantworten. Die gestellte Frage ist vergleichbar mit "Ich will heiraten. Was muss ich beachten (Familienrecht?)"
Der berühmte Satz "Es kommt drauf an" verdeutlicht, dass es keine Universallösung für sämtliche Problematiken eines Rechtsgebiets gibt. Zur rechtlichen Bewertung eines konkreten Vorhabens muss der Bewerter ganz genau wissen, welches Vorgehen geplant ist. Manche Urheber z.B. verfolgen ihre Rechte streng, manche weniger streng. Manchmal spielen Verwertungsgesellschaften eine Rolle, manchmal nicht. Manchmal geht es um voll nachgespielte Coverversionen, manchmal um die Nutzung von Playalongs. Manche Verstöße werden von Youtube erkannt, manche nicht, manche falsch.
Man kann sich auch nicht danach richten, ob bereits derartige Videos ohne rechtliche Folge veröffentlich wurden, denn man weiß ja z.B. nicht, ob deren Veröffentlicher womöglich bei Berechtigten eine Erlaubnis dazu eingeholt haben.
Und genau das ist der grundsätzliche Rat, den man allgemein und ganz ohne professionelle Rechtsberatung geben kann: Man sollte die Urheberrechts-/ Nutzungs-/ Verwertungsrechtsberechtigten ausfindig machen, sein Vorhaben schildern und sich belegbar bestätigen lassen, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Veröffentlichung stattfinden kann. Will man sich darauf nicht verlassen, hilft nur die Einholung eines Gutachtens, das eher nicht öffentlich und nicht ohne Gegenleistung erstellt wird. Letzteres hat nichts mit Raffgier zu tun, sondern mit dem Berufsrecht des Beraters und der Wertschätzung von seriöser Arbeit, die mit Blick auf Urheberarbeit auch die gesamte Thematik des Threads betrifft.
Ausführlicher: Drum Cover erstellen - Urheberrecht
Also viele Möglichkeiten in`s juristische Fettnäpfchen zu treten.
BTW, gibt es eigentlich bekannte Fälle, wo Cover-Youtuber deswegen angezeigt oder abgemahnt wurden?
HIer liegt mal wieder ein krasser Gegensatz zwischen dem Aufwand des Fragestellers und dem der Antwortenden vor.
Jungs, ich finde es klasse, dass Ihr so ernsthaft und ausführlich Auskunft gebt, aber manchmal seid Ihr einfach viel zu nett
Das wäre schön, dann könnte man ja einfach versuchen, etwas zu Youtube hochzuladen und bekäme dann von denen ein Rechtsgutachten über Urheberrechtsbelange. Das ist natürlich nicht so, Youtube ist dazu auch gar nicht befugt. Youtube kann lediglich angeben, ob ein Algorithmus festgestellt hat, dass das hochgeladene Video potenziell zu Ärger führen könnte - ein Umkehrschluss, dass es sich bei Nicht-Angabe dieses Problems keinen Ärger geben wird, wäre fatal.
Du hast natürlich völlig recht. Notiz an mich: Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach den Mund halten. Halte ich mich im Beruf schließllich auch dran.
Habe mir mal über einen mir bekannten Musikersso so einen Hinweis besorgt, den Youtube nach dem Upload verschickt (Original-Wortlaut).
"Dein Video "(Titel des Videos") umfasst eventuell Inhalte, an denen SPA_CS, Rumblefish (Publishing), CASH, ACUM_CS, FILSCAP, MACP, UMPG Publishing, SABAM_CS, and UMPI die Eigentums- oder Lizenzrechte besitzt. Trotzdem ist dieses Video immer noch auf YouTube verfügbar. Unter Umständen wird gelegentlich Werbung neben deinem Video eingeblendet.
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Das YouTube-Team"
Die juristische Bewertung überlasse ich anderen.
Und hier die sog. "Nutzungsbeschränkungen" von YouTube. Ich habe die für mich entscheidenden Passagen mal gefettet und kursiv gesetzt, der sie bestätigen das von pbu Gesagte.
Im Verzeichnis für Musikrichtlinien wird beschrieben, was genau passiert, wenn du ein Video mit dem jeweiligen Musiktitel auf YouTube veröffentlichst. Diese Richtlinien gelten aber ausschließlich für die YouTube-Plattform. Falls du Fragen zur Verwendung von Musik hast, empfehlen wir, dass du einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehst.
Die urheberrechtliche Richtlinie für einen Musiktitel wird vom jeweiligen Rechteinhaber festgelegt. Diese Richtlinie bestimmt, ob und wie genau die Musik auf YouTube verwendet werden darf. Der folgende Überblick erklärt, was verschiedene Richtlinien für dich bedeuten.
Wenn du Musik aus dem Verzeichnis für Musikrichtlinien verwendest, wird ein urheberrechtlicher Anspruch auf dein Video erhoben. So erfährst du, dass ein geschütztes Werk in deinem Video enthalten ist.
Hinweis: Gelegentlich können Rechteinhaber auch ihre Richtlinien ändern und eine Deaktivierungsanfrage übermitteln, weil ihre Urheberrechte verletzt wurden. Durch die Änderung einer Musikrichtlinie, die irgendein Video auf deinem Kanal betrifft, könnte sich der Videostatus ebenfalls ändern. Unter Umständen wird das betroffene Video sogar von YouTube entfernt. Weitere Informationen zu Content ID
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Grundsätzlich musst du zuerst eine Genehmigung einholen, falls du urheberrechtlich geschütztes Material in deinem Video verwenden möchtest.YouTube kann dir solche Rechte nicht einräumen. Wir können dir ebenfalls nicht helfen, die Ansprechpartner zu finden oder zu kontaktieren, die dafür zuständig sind. Falls du Fragen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke hast, empfehlen wir, dass du einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate ziehst. Wir bieten allerdings eine kostenlose Audio-Bibliothek mit Musik, die YouTuber in ihre YouTube-Videos einbauen dürfen.
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