Hi,
sorry Leute, aber es ist nicht rechtlich sauber, wenn Ihr die Tonspur eines Konzertes im Internet öffentlich zugänglich macht und verbreitet.
§ 77 Abs. 2 UrhG
Gruß Sebastian
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!