Hi,
sorry Leute, aber es ist nicht rechtlich sauber, wenn Ihr die Tonspur eines Konzertes im Internet öffentlich zugänglich macht und verbreitet.
§ 77 Abs. 2 UrhG
Gruß Sebastian
Hi,
sorry Leute, aber es ist nicht rechtlich sauber, wenn Ihr die Tonspur eines Konzertes im Internet öffentlich zugänglich macht und verbreitet.
§ 77 Abs. 2 UrhG
Gruß Sebastian
wäre perfekt! obwohl sie bei r.i.p. nicht so toll waren bei ihren solo-shows sind sie besser!
Tja.....dann wäre das also illegal......
aber was wenn ich jedem interessenten eine kopie des tonträgers oder videoträgers anfertige....
sind ja alles bekannte von mir und ich darf ja jedem bekannten mal ein videoband kopieren oder?
ZitatOriginal von detp
sind ja alles bekannte von mir und ich darf ja jedem bekannten mal ein videoband kopieren oder?
Nein, darfst du nicht. Nur wenn du eine Kopie zufällig übrig hast darfst du die weitergeben, und das muss kostenlos sein. Selbst eine Aufwandsentschädigung (Porto, Rohling) ist da nicht einfach zu verlangen.
ZitatOriginal von 00Schneider
Nein, darfst du nicht. Nur wenn du eine Kopie zufällig übrig hast darfst du die weitergeben, und das muss kostenlos sein. Selbst eine Aufwandsentschädigung (Porto, Rohling) ist da nicht einfach zu verlangen.
Dann verteile ich die kostenlos, weil ich leider einige zu viel kopiert habe auf dem Drummerforum Treffen 5.0 am Samstag.
Wäre das ok?
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