Leider passt dieses Thema in keine bestehende Kategorie.
Es ist aber im Rahmen der Beteiligung verschiedener Hersteller im Drummerforum nicht ganz bedeutungslos. Wenn es zu off-topic wird, kann es ja woanders hin. Einzelne Firmen-New-Threads sind jedenfalls der falsche Ort.
Z.B. hier wurde ein "sympatischer" Umgang mit Patenten angesprochen.
Aktuell tauchte zwischen gewerblich tätigen Mitgliedern die Frage auf, was Patentanmeldungen im Innen- und Außenverhältnis bewirken. Bevor hier aber ohne Anlass Animositäten auftauchen, können wir vielleicht ganz allgemein zusammen überlegen, was es mit dem gewerblichen Rechtsschutz auf sich hat, anstatt uns öffentlich an Einzelfällen zu reiben.
Wozu lässt man sich einen Markennamen schützen? Zu welchem Zweck meldet man Patente oder Gebrauchsmuster an?
Unsere Internet-orientierte Zeit bringt es mit sich, dass gewerblicher Rechtsschutz und Urheberbelange ordentlich in Verruf geraten sind. Teilweise wird gemutmaßt, dass Namen, Erfindungen und Werke allein zu dem Zweck geschützt werden, Verbraucher abzumahnen oder Wettbewerber zu verdrängen, was im Widerspruch zum populären Bedürfnis freien Zugangs zu allem möglichen steht.
Markenrecht:
Besonders zu Anfang der 2000er wurden Website-Betreiber angegangen, die gegen Markenrechte verstießen, indem sie gleich- oder ähnlich lautende Domain-Namen benutzten, sich den Namen damit "zu eigen machten". Besonders ein bestimmter Rechtsanwalt hat sich in Deutschland ein einträgliches Geschäftsfeld daraus gebastelt, dass im "neuen" Internet jeder "publizieren" konnte und zugleich ein Verständnis für Markenrechte nicht besonders verbreitet war.
Andererseits würde es uns aber ganz konkret doch ziemlich ärgern, wenn - vorsichtig ausgedrückt - z.B. der abgelaufene Markenschutz von 'SIMMONS' dazu missbraucht würde, OEM-Billig-E-Drums unter diesem Namen und dem bekannten Logo zu vertreiben.
Der tatsächliche Sinn und Zweck des Markenschutzes ist an diesem Beispiel leicht erkennbar.
Urheberrechte:
Ein paar Jahre später kam es zu heftigen Meinungs-Auseinandersetzungen zu Urheberrechten, die bis heute andauern. Im Internet ist es technisch ein leichtes, sich Werke anderer "zu eigen zu machen", indem man sie verbreitet, als würden sie einem selbst gehören. Das Vorgehen dagegen hat ebenfalls einen ganz neuen Geschäftszweig hervorgebracht, nämlich technisch Verstöße kleiner Mädchen beweisbar zu machen, die sich irgendwelche Bravo-Hits saugen, ohne dafür bezahlen zu wollen. Verschiedene Anwaltskanzleien sind auf diesen Zug aufgesprungen, im Gegenzug buhlen politische Parteien nicht ganz uneigennützig um Sympatie mit dieser Problematik, die, wie wir wissen, nicht nur kleine Mädchen betrifft, sondern eine allgemeine juristische Unbedarftheit großer Teile der Gesellschaft zu Tage gebracht hat.
Andererseits ist es wohl in unseren Kreisen hier selbstverständlich, dass ich den Song eines Forum-Mitglieds, den ich mir vor ein paar Tagen auf dem von ihm bestimmten Vertriebsweg legal besorgt habe, nicht über einen von ihm nicht gewählten Vertriebsweg weiter-anbiete.
Patente/Gebrauchsmuster:
Besonders vor dem Hintergrund verschiedener Ansichten verschiedener Nationen über die Patentierbarkeit von IT-"Erfindungen" kommt es dazu, dass kostspielige Patentanmeldungen allgemein einen Geruch mitbringen, dass wirtschaftlich Leistungsfähige einen bestimmten Markt für sich allein beanspruchen, "zu eigen machen" wollen, obwohl die Erfindung/das Muster/das Design nicht unbedingt dem eigenen Denkprozess entstammt.
Dies aber allgemein zu unterstellen, dürfte genauso unangebracht sein wie eine Verteufelung der vorher benannten Schutzrechte.
Beispiel: Man will mit einer Patentanmeldung nicht andere blockieren, sondern verhindern, dass marktführende Konzerne sich genau den kleinen Unterschied des Produkts, der bisher nicht anderweitig patentiert ist, mit ihrer Kaffeekasse unter den Nagel reißen und für sich beanspruchen - also faktisch das Gegenteil erreichen.
Anderes Beispiel: Ein Investor glaubt an ein bestimmtes Produkt und erklärt sich bereit, dem herstellenden Unternehmen eine funktionierende Existenzgründung zu ermöglichen, allerdings mit der Auflage, dass eine Patentanmeldung zumindest versucht wird. Man entscheidet sich trotz des Bewusstseins, dass eine spätere Durchsetzung dieses Rechts sich schwierig gestalten könnte, der Auflage des Investors nachzukommen.
Diese Beispiele sind ausdrücklich frei erfunden - aber nicht abwegig, sondern genauso denkbar wie alle anderen Konstellationen.
Bei den Beweggründen zur individuellen Entscheidung, warum man etwas zum Patent anmeldet, handelt es sich jedenfalls um Interna, die nicht schon aufgrund einer Missbrauchsmöglichkeit mit dem daraus resultierenden Recht vorwurfsvoll hinterfragt werden müssen.
Gerade Patentrecht ist eine so schwierige und umfassende Materie, dass Spezialisten, die sich damit auskennen, schwer zu finden sind. Auch daraus resultieren die hohen Kosten, die großen Unternehmen leider eine Machtposition verschaffen, die ihnen im Einzelfall nicht zusteht.
Wer kennt sich denn hier im Forum mit Patenten aus und kann vielleicht von seinen eigenen Erfahrungen damit berichten?