Proberaummiete, Steuer etc.

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Ich bin der Mieter unseres Proberaums und zahle hierfür 130,- € im Monat.
    Jetzt beteiligen sich die anderen 2 Bandmitglieder an den Kosten, d.h. jede/r bezahlt ca. 43,- € / Monat.
    Jetzt möchte unser Gitarrist einen Untermietvertrag wo diese Summe drinsteht. Dies möchte er, da er selbstsändig ist (u.a. auch mit Musikproduktionen) und dann die Miete von der Steuer absetzen kann.


    Die Frage die sich mir stellt:
    Wie läuft das steuertechnisch?
    Meine Vorstellung, bin aber kein Steuerfachmann, deshalb die Frage obs jemand besser weiß:
    Da ich nur Hobbymusiker bin, ohne Gewinnerzielungsabsicht, kann ich die Miete des Proberaums nicht steuerlich absetzen.
    Die Einnahmen von 43,- € im Monat muss ich aber bei der Steuer angeben, so daß das Ganze für mich ein Draufzahlgeschäft wird.
    Ist das so richtig?
    Gibts hier Stuerfachleute die mir helfen können?


    Bitte keine Vermutungen oder Spekulationen wie es sein könnte, das kann ich selbst :D (s.o.).


    Danke


    Olly

    Wo Dummheit herrscht, ist das Selbstbewußtsein König.


    Mein Krempel

  • Wenn Einnahme gleich Ausgabe ist, weshalb solltest Du Steuern zahlen?
    Weshalb läßt Du ihn nicht die gesamte Miete überweisen, so daß er es komplett absetzen kann?
    Hätte dieses Vorgehen für Dich möglicherweise ebenfalls Vorteile?
    Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von chevere ()

  • Hallo,


    für eine konkrete Beratung würde ich den Steuerberater aufsuchen.


    Ich sehe da jetzt Einnahmen in Höhe von 1032 € und Ausgaben in Höhe von 1260 €,
    nach meinen Grundschulkenntnissen wären das dann unter dem Strich - 228 €.
    Das ist aber nur meine Laieneinschätzung, mehr kann ich hier nicht tun.


    Ich würde mal in mich gehen und vertieft nachdenken.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Braucht der Gitarrist den Raum für sein Geschäft?
    Oder ist er nur Hobbygitarrist in einer Hobbykapelle (und meinetwegen tagsüber Musikproduzent)?


    PPS
    Ist es sinnvoll, das in aller Öffentlichkeit zu diskutieren?

  • ... Steuerberatung ist eine Vorbehaltsdienstleistung die Steuerberatern oder fachkundigen Rechtsanwälten vorbehalten bleibt.
    Daher mal bitte den Steuerberater deines Vertrauens aufsuchen!
    :thumbup:
    Auch was im Internet zu finden ist, ist so oft falsch, dass man sich schon an den Kopf langen muss. Ich arbeite im Steuerbereich und maße mir
    daher auch dieses Urteil an!

    SCIENCE FOR THE WIN!
    Ich habe Interesse an; Zildjian K-Istanbul und Avedis Rides und Hihats (bis ende 60er) sowie Sonor Drumsets bis 1990! :thumbup:

  • Wenn Du die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben würdest, solltest Du natürlich auch Deine im Zusammenhang stehenden Ausgaben angeben. Damit hättest Du im aktuellen Modus dann jährlich ein Minus erwirtschaftet, was Du ja in der Einkommensteuer irgendwie geltend machen könntest. Das FA würde bei prinzipiell gleichbleibender Sachlage dieses Geschäftsmodell vermutlich irhendwann als Liebhaberei einstufen. Der Gitarrist könnte anschließend aber trotzdem seinen Beitrag steuerlich absetzen, weil er den raum ja regelmäßig berufsbedingt nutzt. Ein entsprechender Kontoauszug mit " Mietanteil Proberaum soundso" sollte reichen. Bei Barzahlung eben eine Quittung. Natürlich könnte man das auch direkt so regeln. Ich bin aber kein Steuerfachmann und ob da die Steuerfahndung mit RTL und SEK morgens um 6.00 Uhr mal Alarm macht, weiß man natürlich nicht.

  • Ich würde eine Quittung über den gezahlten Betrag fordern. Und die bei passender Lage entsprechend verbuchen. Deine Ausgaben reduzieren sich um den Betrag der auf der Quittung steht. Richtig macht das aber nur der Fachmann (manchmal).

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