Drum Cover mit E-Drums - Top oder Flop?

  • Hebbe, das Thema ist schnell geklärt: In 99,99% aller Fälle haben die Covermeister keinerlei Rechte.

    Ist das tatsächlich so einfach?


    youtube ist ja beispielsweise ein US-Unternehmen und dort ist das covern unter bestimmten Bedingungen schon erlaubt...auf wen da im Zweifel nun aus welchen Gründen zu welchem Zeitpunkt wessen Recht Anwendung findet, ist mir noch immer nicht so ganz klar. Die Nationalität des jeweiligen Trommlers als maßgeblich heranzuziehen, erachte ich jedenfalls eher nicht als wirklich sinnvoll. Gibt es dazu denn schon eindeutige Rechtsprechung?


    Drumcover zu erstellen und zu präsentieren finde ich grundsätzlich eher gut als schlecht. Es
    bietet Produzent und Konsument so manch lehrreiche Erkenntnis und als freiwillige Veranstaltung kann ja jeder nach Belieben teilhaben.


    Mich persönlich interessiert (auch in diesem Fall) ein "akustisches Set" immer deutlich mehr als "E-drums".

  • Hi,

    auf wen da im Zweifel nun aus welchen Gründen zu welchem Zeitpunkt wessen Recht Anwendung findet, ist mir noch immer nicht so ganz klar.

    INAL* ... das vorweg, aber ich lese dann doch die Nutzungsbedingungen der Plattformen, die ich nutze. Und ich frag auch mal bei der GEMA nach. Und dann wird schnell deutlich, dass mich beim Veröffentlichen von Covern nur das geringe Verfolgungsinteresse gegenüber einem Amateur ohne Gewinnerzielungsabsicht und mit geringem öffentlichen Interesse schützt. Unsere beiden Rechtsanwälte hier haben doch dazu schon jede Menge klare Worte gefunden. Ich neige dazu, ihnen zu folgen statt auf die Anwendung von US-Recht in Deutschland zu hoffen.



    Gruß
    Hajo K


    * I'm not a lawyer

  • Die GEMA wendet sich ja wegen anfallender Gebühren bekanntermßen an youtube, insofern bestünden doch keine begründeten zusätzlichen Ansprüche, oder doch? Mich interessieren weniger interpretierende Mutmaßung als eine eindeutige Rechtssprechung.


    Ich kann mir jedenfalls eine Argumentation vorstellen, dass die rechtliche Situation nicht mit einem auf einer .de-Homepage präsentierten cover vergleichbar ist.

  • Im übrigen habe ich inzwischen auch schon recht häufig E-Drums bei Live-Auftritten gesehen - zuletzt bei Dead Can Dance -, wenn auch mehr in den Bereichen, wo es nicht so wahnsinnig auf irgendwelche Image-Aspekte ankommt: Ein Metaller wird sich wohl nie mit einer E-Bude auf die Bühne trauen, weil Leder, Nieten, Tattoos und Ballerburg einfach sein müssen ;)

    Tool , Muse , Meshuggah und sehr viele Extremmetalbands benutzen Trigger, sogar bei den Toten Hosen wird im Proberaum n E-Drumset gespielt und sicherlich bei vielen Hip Hop und Chartsgeschichten wo ist das Problem im Jahre 2014? ;)

    Pearl Vision VSX Champagne Sparkle,
    Paiste Rude, Paiste 2002, Zultan Rockbeat
    Roland TD4, Roland TD12, Superior Drummer 2.0


    A Minor Place

  • Tool , Muse , Meshuggah und sehr viele Extremmetalbands benutzen Trigger, sogar bei den Toten Hosen wird im Proberaum n E-Drumset gespielt und sicherlich bei vielen Hip Hop und Chartsgeschichten wo ist das Problem im Jahre 2014?



    Es ging aber um E-Drums und nicht um Trigger. Ein E-Drum-Set hat ja nun auch üblicherweise eine etwas "abweichende" Optik... Im Metal wird mächtig viel getriggert - gerade die Bassdrum - das ist keine Frage... Ein klassisches E-Drum-Set habe ich aber in dem Bereich noch nicht auf der Bühne gesehen... Ansonsten hast Du natürlich recht: Im Prinzip ist das abfeuern von Samples über Drum-Trigger nichts anderes...

  • Danke für die vielen Antworten. Also zuerst geht es mir nicht darum mich hier wichtig zu machen.
    Da ich mir aber selbst viele Drum-Cover ansehe und mich sowieso mit E-Drum Recording beschäftigen wollte, kam mir die Idee selbst solche Cover aufzunehmen.
    Mit Cover meine ich keineswegs eine reine Kopie des Gespielten sondern eine eingene Interpretation des Songs.
    Ich wollte hier ja auch keine Grundsatzdisskussion über den Sinn (oder auch nicht) von Drum-Covers auslösen sondern lediglich wissen ob man das ganze auf E-Drums wagen kann.
    Da das hier aber auf so heftigen Widerstand gestoßen ist werde ich mir die ganze Geschichte wohl noch einmal überlegen.
    Gruß Jonas

  • Mich interessieren weniger interpretierende Mutmaßung als eine eindeutige Rechtssprechung.

    Gut. Dann würde ich mich an Deiner Stelle von kompetenter Seite beraten lassen. Für mich war hier im Forum (von kompetenter Seite) genug Ratschlag drin. In der Sache hast Du Recht: Ich hab YT und Homepage unsauber vermischt. Meine Gema-Anfrage betraf in der Tat die Situation einer eigenen Website. Da ich auf YT nicht poste, kenne ich die Bedingungen nicht, die sind aber für jeden Interessierten erhältlich. Und im Falle von Myspace war die Sache klar: Posten nur, wenn die Rechte dazu vorhanden sind. Hab ich nicht, so ganz unkundig mal gemutmaßt.

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