Hebbe, das Thema ist schnell geklärt: In 99,99% aller Fälle haben die Covermeister keinerlei Rechte.
Ist das tatsächlich so einfach?
youtube ist ja beispielsweise ein US-Unternehmen und dort ist das covern unter bestimmten Bedingungen schon erlaubt...auf wen da im Zweifel nun aus welchen Gründen zu welchem Zeitpunkt wessen Recht Anwendung findet, ist mir noch immer nicht so ganz klar. Die Nationalität des jeweiligen Trommlers als maßgeblich heranzuziehen, erachte ich jedenfalls eher nicht als wirklich sinnvoll. Gibt es dazu denn schon eindeutige Rechtsprechung?
Drumcover zu erstellen und zu präsentieren finde ich grundsätzlich eher gut als schlecht. Es
bietet Produzent und Konsument so manch lehrreiche Erkenntnis und als freiwillige Veranstaltung kann ja jeder nach Belieben teilhaben.
Mich persönlich interessiert (auch in diesem Fall) ein "akustisches Set" immer deutlich mehr als "E-drums".