Ist das eine Ludwig Black Beauty ?

  • Hallo in die Runde!
    Ich habe eine Snare erhalten, bei der ich mir nicht sicher bin, ob es sich hier wirklich um eine Ludwig Black Beauty handelt..
    Probleme habe ich deshalb, weil ich eine Black Beauty mit "Schwarz-Weißem Badge" noch nicht gesehen habe.
    Habe natürlich schon auf der Side http://www.blackbeautysnaredrum.com geschaut.
    Und eben da ist ein solches Badge überhaupt nicht aufgeführt.
    Wer kann helfen???


    Viele Grüße
    Thomas

  • Acrolites gab es auch mit schwarzem Kessel. Kenne mich bei Ludwig nicht so wahnsinnig gut aus, aber ich hab ehrlich gesagt n.n. ne BB mit diesen Böckchen gesehen ...

  • Das ist eine ganz banale Ludwig Acrolite


    Ich sage mal vorsichtig "Jain" :)
    Das ist eine von Ludwig zertifizierte Fernost-Variante, daher das schwarz-weiße Badge.
    Ich finde übrigens, dass das 6,5" - Modell hervorragend klingt.


    Unter "banal" würde ich die graue USA-Acrolite verstehen.


    .

    Schöne Grüße - Rainer K. aus B. an der W.

  • Das ist eine Ludwig Acrolite, wie sie von den 90ern bis vor ein paar Jahren noch gebaut wurden. Das Finisch nennt sich Black Galaxy powder coated. Diese hat, genau wie die Supraphonic einen nahtlosen Aluminium-Kessel und wurde in den Staaten hergestellt. Die Version mit 5" Tiefe hat 8, die Version mit 6,5" Tiefe hat 10 Stimmschrauben pro Seite. Die Abhebung ist die klassische P85 Throw-off, wie auch bei der Supraphonic.


    Gruß vom Fürst

  • Seit wann sind schwarzweiße badges ein Indiz für eine Fernost Fertigung???
    Die gibts mit und mitohne USA 8o



    http://www.vintagedrumguide.com/ludwig_badges.html


    ...oben auf dem badge steht ja Made in USA drauf... also ist auch alles Made in USA :rolleyes:


    Mal abgesehen davon... ist das ne gute snare, heute hab ich meine, das selbe Modell vom Zoll abgeholt :cursing:
    ...die wollten doch tatsächlich Geld :D
    ...von mir



    Allerdings is meine nicht so tief.


    Blackrolite.... vll. keine beauty... aber klanglich nicht minder hübsch.

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  • Aber nicht, wenn sie dir für 500,- € gebraucht als Black Beauty angeboten wird. ;(


    Genau, das wäre dann schließlich Betrug. Ich würde den Verkäufer auf die Verwechslung hinweisen und schauen, was er wohl dazu sagt. Möglicherweise wusste er es nicht besser oder war aber auf Dummfang aus.

  • Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: In so einem Fall würdest du wahrscheinlich auch das Geld beim Gebrauchtkauf zurückfordern können, selbst wenn der Verkäufer Garantie etc. ausschließt. Werfe das mal als Frage in die Runde.

    Lässig kommt von Lassen. Klingt komisch - ist aber so!

  • Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage: In so einem Fall würdest du wahrscheinlich auch das Geld beim Gebrauchtkauf zurückfordern können, selbst wenn der Verkäufer Garantie etc. ausschließt. Werfe das mal als Frage in die Runde.


    Ja, so ist es.
    Unwissenheit (ob tatsächlich unbewusst, oder bewusst - was man schwer nachweisen kann, aber auch nicht für die Unwirksamkeit eines Kaufvertrags relevant ist) schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.


    Das wäre ja dann eine Täuschung, Betrug... wie auch immer man das nennen mag. Im BGB kann man erschöpfend nachlesen.
    Arglistigigkeit würde ich jetzt nicht mal vermuten.... läge das nachweislich vor, dann würde wahrscheinlich auch das Strafmaß entsprechend angepasst werden (natürlich schwerwiegender..).


    Aber... wird etwas verkauft, dass, sich im Nachhinein nicht als titulierter Gegenstand entpuppt, oder einfach falsch bezeichnet wurde (angebotenen Eigenschaften des Verkaufsgegenstands treffen nicht zu) ... dann ist der getätigte Kaufvertrag schlicht nichtig - unwirksam.


    Da kann der Verkäufer auch keine Zurücknahme ausschliessen, oder auf dem Ausschluss beharren, bzw. tut im Eigeninteresse gut daran die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten, sofern er sich nicht noch auf ein
    strafrechtliches Verfahren einlassen möchte.


    Dies ist keine Ordnungswidrigkeit! ...sondern ein Straftatbestand ;)

    5 Mal editiert, zuletzt von °_° MAD ()

  • Hallo,


    als vernünftiger Mensch versucht man schon, nicht erst Geld auszugeben,
    um es sich dann meist mühsam wieder zurück holen zu dürfen.
    Nebenbei ist Zurückholen nicht ausschließlich eine Rechtsfrage, gerade
    beim professionellen Betrug läuft es ja so, dass man sein Geld gerade
    nicht mehr sieht, obwohl man Recht hat und auch Recht bekommt.


    Wie das im Einzelnen bei verschiedenen Fallkonstellationen aussieht,
    ist ein schönes theoretisches Thema für die Universität.
    Wenn man das hier als Laie mit Vermutungen diskutiert, führt das
    in aller Regel in die Irre.


    In der Praxis ist es ohnehin viel wichtiger, was nachweisbar ist, das
    ist oft einerseits mehr und andererseits weniger, was der Laie so
    denkt.


    Wie gesagt: auf so etwas würde ich mich nur ungern einlassen wollen.


    Deshalb recherchiere ich in aller Regel (hängt natürlich vom Preis ab)
    vorher (und das meistens auch nicht öffentlich).
    Ich persönlich bin ohnehin kein Freund von Ludwig und damit meine
    ich nicht den Klang. Es gibt nur wenig schlechter klingende Trommeln
    (wenn man das so sehen will) für vernünftige Preise und in vernünftiger
    Qualität. Ich pflege und repariere eher ungern, bei mir muss das Zeug
    einfach funktionieren. Das aber nur nebenbei.


    Im BGB kann man erschöpfend nachlesen.


    Das macht nur keiner. Wahrscheinlich ist es erschöpfend.
    In Wahrheit steht da auch nicht alles drin, was man wissen müsste.


    Grüße
    Jürgen

  • Das fruchlose Debattieren über eventuelle Verläufe juristischer und anderer Auseinandersetzungen bringt nichts, und da die Frage Acro / BB geklärt ist, mach ich mal vorsorglich zu.

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