Folgende Situation: wir haben im Dezember Aufnahmen im Studio gemacht, 3 Tage aufgenommen, der Ton-Fuzzi meinte, er macht das in 4 Wochen fertig und wir könnens anhören. Simple Geschichte eigentlich.
Nach ewigem hin und her haben wir jetzt gestern mal was zum Anhören bekommen, und es klingt furchtbar. Meine 26er BD klingt wie eine getriggerte 20er, Gesang furchtbar, Gate/Limiter/Kompressor auf der Gitarre wie doof. Kann man sich nicht anhören. Der Mischer findet das so aber super und will jetzt die 2te Hälfte seiner Kohle (die erste Hälte gabs nach den 3 Studio-Tagen). Fänden wir natürlich auch doof, wenn wir einen Haufen Geld zahlen, um dann am Ende ohne verwertbare Aufnahmen dazustehen.
Wie schaut die Situation denn jetzt aus? Wenn ich einen defekten Gegenstand kaufe, dann hab ich ja ein Recht auf Nachbesserung, bzw. kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Wie schaut das bei Aufnahmen aus? Wir sind grade fast am Durchdrehen, die gebotene Qualität hätten wir auch selbst im Probenraum produzieren können, ohne den ganzen Ärger und ohne 7 Monate Wartezeit...
Miese Aufnahmen - Mischer stellt sich quer
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ton-fuzzis kenne ich keine.
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Also ich würde den Menschen bezahlen. Er hat seine Arbeit gemacht. Ende.
Es handelt sich ja nicht um einen Defekt, sondern es geht um Geschmack.
Wenn bei Euch niemand beim Mix und der Soundgestaltung gegenwärtig ist um da früher einzugreifen, dann ist das schlicht hochgradig dämlich.
Wenn man in einem Studio aufnimmt und dort auch mischen lässt macht man sich vorher schlau was der Mensch an den Reglern denn bsher so gemacht hat.
Welchen Sound er so produziert etc.
Wenn man selbst klare Wünsche und Vorgaben hat, sollte man diese vorher kommunizieren. Das wurde hier anscheinend versäumt bzw. euch war
wohl selbst nicht klar was ihr eigentlich wollt. Es sollte halt "gut" werden. Was aber natürlich mehr als vage ist...Insofern: Zahlen.
Ihr könnt euch ja die Daten geben lassen und noch jemand anders beauftragen das zu mischen. Oder es selber machen.
lg christian
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das wäre so, als wenn ich einem Maler eine Handvoll Farbtuben in die hand drücke und sage" mal mir mal ein schönes Bild"
Sonderbar finde ich das der Tonmann mit euch nicht über eure Vorstellungen gesprochen hat.
Ihr habt euch nicht gekümmert und ihn machen lassen wie er meint und er hat seinen Teil des Vertrages erfüllt.Vielleicht bekommt ihr ja die Originale und könnt dann woanders noch mal mischen lassen und seid nächstes Mal schlauer.
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Die Situation stellt sich für mich auch so dar wie oben schon beschrieben wurde. Allerdings finde ich es auch seitens des
Tontechnikers nicht wirklich kompetent vorher zu fragen, was gewünscht ist. Hat für mich Überraschungseicharakter.
Gibt es eigentlich einen Vertrag?Ich vermute das fällt das unter Erfahrung und teurem Lehrgeld wenn ihr euch nicht einigen könnt im Gespräch. Ansonsten den
Tipp von XIAN beherzigen und schauen das ich die Spuren bekomme um sie woanders oder selber mischen. -
Servus,
vieles wurde ja bereits gesagt. Aber die Behauptung
am Ende ohne verwertbare Aufnahmen
stimmt so einfach nicht. Das Rohmaterial könnt Ihr ja selbst neu mischen oder woanders mischen lassen.
Was spräche denn dagegen, nach einer Nachbesserung zu fragen?Viele Grüße
vom Ide -
Sowohl eure, als auch die Herangehensweise des "Ton-Typen" zeugen von keiner all zu großen Professionalität.
Allerdings hätte er, sofern er an (s)einem guten Ruf interessiert ist, euch behutsam an die Thematik heranführen können und euch um eure Wünsche bitten können.
Pech gehabt, Lehrgeld bezahlt.
Und in Zukunft an ein seriöses Studio mit guten Referenzen wenden.
Und Vorsicht, das kostet!!!
Leider ist der Markt von viel zu vielen Pseudo-Toningenieuren und "Studios" total überschwemmt, regelrecht verseucht.
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Hallo,
wenn ich "simple Geschichte" höre,
dann weiß ich, das wird kompliziert.Was man sich sofort fragt: was haben
die (Parteien) denn in Gottes Namen
vorher besprochen?Um wieviel Geld es geht, wurde dezent
behandelt, das kann ich verstehen, ich
hätte den Rest übrigens genauso dezent
behandelt und mich des Rats eines Fach-
kundigen bedient.Tatsächlich gibt es nicht nur beim Kauf
den Mangel der Sache, sondern auch
bei Dienst und Werk die Schlechterfüllung.
Wie das im Einzelnen aussieht, hängt vom
Einzelfall ab, die Frage nach dem Vertrag
(ich habe es oben etwas verklausulierter
ausgedrückt) ist da die erste, der Verlauf
der Angelegenheit die nächste und der
Gegenstandswert ist auch nicht unwichtig,
bei 10 Euro würde ich gar keine Diskussion
beginnen, bei 10000 Euro wäre ich schon
längst woanders und zwar namentlich ohne
vorher die Öffentlichkeit (und somit möglicherweise
auch den Gegner) aufmerksam zu machen."Gesang furchtbar" ist ein Werturteil, was
offensichtlich die eine (arrowfreak & Co.) so
und der andere (Ton-Fuzzi-Studio) ganz
anders sieht, jedenfalls im Hinblick auf die
Kausalität. Wenn das wirklich so extrem ist,
die einen glauben fest an eine absolut
unbrauchbare Leistung, der andere an ein
vollumfänglich befriedigendes Werk, dann
habe ich Zweifel in jede Richtung und kann
so manche Äußerung aus dem Bauch heraus
gut verstehen. Irgendetwas stimmt da nicht.Grüße
Jürgen -
Wie schaut die Situation denn jetzt aus? Wenn ich einen defekten Gegenstand kaufe, dann hab ich ja ein Recht auf Nachbesserung, bzw. kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Wie schaut das bei Aufnahmen aus?
Wenn es um fremdbetreute Aufnahmen geht, handelt es sich um einen Werkvertrag. Bei Werkverträgen gibt es ähnliche Gewährleistungsrechte wie beim Kaufvertrag.
Ist das Werk mangelhaft, gibt's Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, usw.Entscheidend ist also immer, ob ein Mangel vorliegt - was der Fall ist, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte (oder gewöhnliche) Verwendung eignet.
Zentrale Rückfrage, würde man dich zu eurem Problem beraten, was ich nicht tue, wäre demnach: Was habt ihr vereinbart? -
Wäre natürlich gut, wenn ihr vorher mit dem Mann gesprochen habt, was für einen Sound ihr ungefähr haben wollt. Keine Ahnung ob das der Fall war.
Euch jetzt als "hochgradig dämlich" zu bezeichnen finde ich geht ein bisschen weit. Die meisten machen halt mal Fehler und lernen dann hoffentlich daraus. In eurem Fall leider ein teurer Fehler.Auf jeden Fall würde ich mal so sagen: Wenn der Tonmeister anstatt dem abgemachten einen Monat ein halbes Jahr braucht um mal eben was zum hören zu bekommen, würde ich auf jeden Fall auch da ansetzen. Das ist ganz einfach eine Nichteinhaltung einer Abmachung. Und auch wenn das ohne Schriftstück schwer nachzuweisen ist, ist eine mündliche Geschäftsvereinbarung meines Wissens nach trotzdem auch bindend.
Weiters: Es wäre natürlich besser gewesen beim Mixing anwesend zu sein, aber der Tonmeister wird ja auch nicht dafür bezahlt, dass ich ihm ständig auf die Finger schauen muss. Und selbst wenn ihr nicht irgendwann einmal über ungefähre Soundvorstellungen gesprochen habt (was ich mir kaum vorstellen kann, und wenns nur bei der Kaffee- und Zigarettenpause nebenher besprochen wurde) muss man schon sagen: Wenn jemand mit einer 26er Bassdrum ins Studio kommt sollte man dem Tontechniker nicht erklären müssen, dass eben nicht der im Eingangspost genannten Sound gewünscht ist. Das ist dann in meinen Augen schon ganz klares Versagen des Tontechnikers.
Scheiß Situation jetzt leider für euch!
Ich würde versuchen, mich in Ruhe und vernünftig mit dem Herrn an den Tisch setzen und darüber sprechen, möglichst auf Fakten beziehen und Emotionsausbrüche erstmal außen vor lassen. Ihr habt jetzt erst das erste Hörbeispiel bekommen und könnt ihm ganz genau sagen, was euch daran nicht gefällt und ihr anders haben wollt. Da kann man dann darüber sprechen, was der Typ bereit ist zu tun... oder was er überhaupt kann, wenn ihr Pech habt hat er nämlich keine Ahnung, wie er einen anderen Sound zaubern soll. Dann wäre am besten, die originalen unbearbeiteten Tonspuren zu nehmen und zu einem anderen Mixer bringen. Oder vielleicht auch selber dran versuchen, sollte jemand von euch die nötige Software dafür und ein wenig Erfahrung haben. Auf jeden Fall nicht total zerstreiten, zumindest auf keinen Fall bevor ihr eure rohen Tonspuren habt. -
Ich hab da so meine Schwierigkeiten mit der Vorstellung, dass Ihr Euch da im Voraus wirklich auf so einen absoluten Blindflug eingelassen habt.
Wenn das wirklich so ist, dass Ihr Euch ihm so anvertraut habt, dann müßt Ihr wohl mit dem gelieferten Ergebnis leben und das schon erwähnte Lehrgeld zahlen.Aber, wie oben schon erwähnt, vllt. läßt sich nun ja in einem vernünftig/ sachlich geführten Gespräch noch eine (wie auch immer geartete) Einigung erzielen.
Viel Erfolg!
Gruß, R.
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Die Frage ist natürlich auch, ob ihr Euch denn nicht viel früher bereits "Sorgen" oder zumindest "Gedanken" habt, warum etwas 7 Monate dauert, für das ursprünglich mal 4 Wochen angesetzt waren.
Ich hätte da zumindest mal nachgefragt. Und das habt ihr sicherlich auch, aber wenn dann alle vier Wochen eine neue Begründung mit Verschiebung gekommen wäre (mal ausgenommen natürlich schwere Krankheit, Todesfall in der Familie etc.), dann wäre das zumindest für mich schon längst Beweggrund gewesen, über Ausstieg aus dem Agreement und Alternativen nachzudenken.Das Wort "unprofessionell" (von beiden Seiten) fiel hier schon. Ich bin auch etwas verwundert, da ich sonst den eher den Eindruck hätte (Graf Woodworks eigene kleine Fertigung/Firma, seit fühester Kindheit musikalisch am Start, tolles Eqipment => da ist man doch stolz darauf und will das vernünftig in Szene gesetzt haben tontechnisch), daß Du/Ihr das im Kreuz habt. Wohl aber in diesem Fall...
Aber ich fürchte und das würde ich auch tatsächlich anstandshalber so machen, das (Lehr-) Geld sollte/muss bezahlt werden.
Vielleicht könnt ihr wenigstens im Nachgang mit den Original-Spuren (damit ihr die bekommt, wäre auch zu überdenken, zuviel böses Blut zu vermeiden) noch bei jemand anderem was reissen. Hier im DF bieten sich doch auch immer wieder Leute an, die sowas gerne (semi-) professionell und für Mitglieder auch günstig machen.
Gruß, drum-bummel
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Das sind alles viel zu wenig Infos um da etwas konkret-substanzielles zu antworten.
Nur weil irgendwo ein Messer herumliegt und im Nebenraum eine Leiche... muß die Verwendung des Messers nicht die Todesursache sein .
Deswegen nur ganz vorsichtig und eher allgemein:
1.) Oftmals gibt es unter Menschen die Aufnahmen mischen und jenen die dafür bezahlen eine gewisse Rückmeldeschleife. Will heißen man schickt z.B: vor der totalen Fertigstellung schonmal ein grobes File mit "In dieser Tendenz wird der Mix" an die Auftragegeber mit der Bitte, sollte etwas radikal Mißfallen, zeitnah ein Feedback zu geben.2.) Macht man sich in aller Regel vor der Auftragserteilung sachkundig wer etwas gut mischen kann. Das schützt freilich nicht immer vor Katastrophen, denn es gibt zuweilen auch "wandlungsfähige" Gestalten, die einmal bei einem Herzblutprojekt interstellar viel Arbeit hineinsteckten mit brilliantem Endergebnis, in anderem Falle jemand wie einen unwichtigen Störfaktor behandeln und auf die Schnelle etwas halbgares ´raushauen mit doofem Sound/Mischverhältnis. Gleichwohl kann gewissenhafte Vor-Recherche und Vorab-Meeting (vor Auftragserteilung) um gemeinsame Zielsetzung zusammen zu erörtern und festzustellen ob man überhaupt die gleiche Sprache spricht (im übertragenen wie im wortwörtlichen Sinne), viel Streß ersparen.
3.) Mir persönlich ist tatsächlich kein Mensch bekannt, der mit Mischen Geld! verdient, der eine gewisse Neuanpassung/Feinjustage der Mixe abgelehnt hätte. Nochmals: kenne ich nicht.
Und das genau ist de Knackpunkt. Bevor ich mich auf irgendein juristisches Gleis begeben würde, würde ich versuchen menschlich fair aber eben auch erwachsen-argumentierend auf eine Nachbesserung bzw. Berücksichtigung der Auftraggeberwünsche einzuwirken. Es ist eigentlich fast schon eine Frage der Berufsehre. Wer hier als Mischer VERNEINT, hat sich selbst sein Grab geschaufelt... bzw. mit dem stimmt etwas nicht.Ich kann mir das schwer vorstellen, dass da jemand kategorisch sagt "der erste Mix bleibt so wie er ist und nun gebt mir mein Geld".
Diese Vorstellung erscheint mir lächerlich...
... es sei denn die Story ist eine viel komplexere oder gar andere als hier berichtet.. oder wir reden tatsächlich von einem Ton-Fuzzi, der vielleicht nebenher noch täglich 12 Stunden World Of Warcraft spielt, am Wochenende die Frittenbude von Onkel Jupp mit Ketchup ausstattet und in Personalunion die Senioren-Gymnastikgruppe von Alpha Centauri leitet. Also meilenweit von dem Tätigkeitsprofil eines mit Engagement arbeitenden Mischers/Tontechnikers etc. entfernt agiert.3 x Edits: Only Rechtschreibung. Inhaltlich nichts verändert.
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Wir stochern wieder im Dunkeln, kommt ja oft vor.
Auf jeden Fall würde ich mal so sagen: Wenn der Tonmeister anstatt dem abgemachten einen Monat ein halbes Jahr braucht um mal eben was zum hören zu bekommen, würde ich auf jeden Fall auch da ansetzen. Das ist ganz einfach eine Nichteinhaltung einer Abmachung. Und auch wenn das ohne Schriftstück schwer nachzuweisen ist, ist eine mündliche Geschäftsvereinbarung meines Wissens nach trotzdem auch bindend.
Es wurde irgendwas von einem "Ton-Fuzie" (wohl eher kein Tonmeister) "gemeint" - wenn man darin eine Geschäftsvereinbarung sieht, hat man übersehen, dass da noch etwas fehlt.
Ich nehme an, der zumindest gefühlte Verzug wurde nicht angemahnt, dafür aber Zahlungsverzug ein Thema sein wird.
Es wäre sicher unterhaltsam, einem Richter den in Fachkreisen für gewöhnlich erwarteten Sound einer 26er BD zu erklären. Voll fat? (Achtung, Insider: ) Crisp?
Ob der Vertragspartner gefragt wurde, wie er zum Nachbesserungswunsch steht, weiß auch keiner, nur, dass er irgendwie quersteht. -
Es wurde irgendwas von einem "Ton-Fuzie" (wohl eher kein Tonmeister) "gemeint" - wenn man darin eine Geschäftsvereinbarung sieht, hat man übersehen, dass da noch etwas fehlt.
Nun ja, wenn ich mit jemandem abmache, dass ich ihm Geld für eine von ihm erbrachte Leistung gebe ist das eine geschäftliche Vereinbarung. Ob ich den Typ Ton-Fuzie, Tonmeister, Chef, Horst oder Waschlappen nenne ist dafür meiner Meinung nach egal.
Des weiteren habe ich nicht vor das einem Richter zu erklären, deswegen auch mein letzter Absatz, in einem Gespräch nach einer vernünftigen Lösung für beide Seiten zu suchen.
Und 20er gegen 26er... ich geh ja nicht zum Richter aufnehmen, sondern zu jemandem der eigentlich ein bisschen Ahnung von Instrumenten und Musik haben sollte. -
Es wurde nunmal nach der rechtlichen Situation gefragt.
Für eine Vereinbarung braucht man Einigkeit, es reicht nicht, wenn jemand was meint (egal, wie du ihn nennst). -
Zitat
Es handelt sich ja nicht um einen Defekt, sondern es geht um Geschmack.
Naja, stellt sich nur die Frage, um WESSEN Geschmack es geht... Die Band als zahlender Kunde und der Tonmann als Dienstleister... der Dienstleister wird doch wohl dafür bezahlt, dass er den Sound so hinbekommt, wie die BAND das will... ich würde doch keinen dafür bezahlen, dass er mein "Produkt" so macht, wie ich es NICHTZ will... Wenn ich zum Friseur gehe, braucht mri der auch keine Glatze schneiden, weil ER das toll findet, sondern bitte schön die Frisur, die ICH gern hätte...
Das Ganze gilt natürlich nur, wenn ihr ihm vorher gesagt habt, was ihr Euch vorstellt, wenn ihr gesagt habt: "Mach mal was Feines..." Dann sieht das natürlich leicht anders aus...
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Für eine Situation im Rechtsstreit gibts dann vermutlich Experten/Gutachter. Da muss der Richter kein Drumexperte sein.
Und ob Vereinbarung und Einigkeit... dann ists halt keine geschäftliche Vereinbarung sondern ein Geschäftsabschluss oder was auch immer. Auf jeden Fall zahlt einer jemanden für etwas: Geschäft.Aber lassen wir das, genaues Beurteilen bei dem Informationsstand ist eh nicht möglich.
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Die Frage, die sich grundsätzlich stellt ist Folgende: Habt ihr einen Produzenten gesucht, oder ein Studio, in dem ihr lediglich eure Songs aufnehmen könnt?
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Viel Dunkel, wenig Licht aus Richtung des Themenstarters und am Ende gilt: Ein Mischpult ist halt auch kein Klärwerk.
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