Jammit postet regelmäßig Youtube Cover auf Twitter und Facebook, die mit ihrer App eingespielt wurden.
Es dürfte sich dabei um ausnahmsweise speziell zur Promotion autorisierte Inhalte handeln:
Zitat(i) You shall be authorized to use Content only for personal, noncommercial use. You are not authorized to distribute Content to any commercial or non-commercial website, video-sharing site or network except where certain promotions authorized by Jammit and associated rights holders have specifically authorized such activity, and such use is subject to the rules of that particular promotion.
P.S.: Wo wir gerade beim Thema sind: Weiß jemand, wie das mit den Sticks!-Playalongs aussieht? Die sind ja zumindest nachgespielt, dennoch liegen die Rechte ja beim Komponisten/Verlag/Verwertungsgesellschaft.
Bei Sticks-Playalongs wird es in dieselbe Richtung gehen: Man erwirbt die Playalong-Spuren legal, aber nicht die Befugnis, mit ihnen anzustellen, was man möchte. Zur Verbreitung und Bestimmung, wer verbreiten darf, ist nach wie vor allein der Urheber berechtigt. Dadurch, dass die Sticks-Leute die Songs nachgespielt haben, fällt das jeweilige Werk auch nicht aus dem Repertoire der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. Wenn letztere keine entsprechende Vereinbarung mit z.B. Youtube hat, ist mit der Sperrung entsprechender Cover-Videos zu rechnen.
Was genau gesperrt wird und was nicht, wird allerdings immer das Geheimnis von Youtube bleiben. Der hier z.B. ist ja auch abrufbar.
Edit:
Herr Knister, das hab ich auch selten so gut gesehen, da bist du zu Recht stolz drauf.