Die lieben Nachbarn und der "Lärm"

  • Zitat

    Original von AsterX
    Aber kein Gericht wird dir irgendwo verbieten, dass du dieses Instrument nicht spielen darfst...sie werden dich zwar einschränken aber verbieten denk ich nicht. Man darf ja niemandem auch verbieten seinen Rasen zu mähen. Säh ja grausam aus so en Urwald vorm Haus...


    Eigentlich nicht, aber wiegsagt verliert man irgendwann den Spaß an der Sache, wenn dauernd Leute meckern. In Ausnahmefällen können die das übrigens schon verbieten, wenn z.B. ein Altersheim o.Ä. nebenan steht.


    Grüße, Philip

  • Da mein Vater lange Zeit auch profesionell Musiker war, haben wir im Keller nen schalldichten Raum gebaut. Die Nachbarn hören gar nichts mehr und im HAus hört man es noch ein bisschen wenn ich Schlagzeug spiele, da die Türen noch nicht optimal gedämpft sind

    --<<LOLLE - THE GOD OF DRUMMING>>--/
    Suche Trommeln etc. der Mapex Mars Serie am besten in Petrolgrün. Alles per PN anbieten!!!!!!!!!!!!!

  • Meine Nachbarn meckern zwar aber Spass machts mir tortzdem... ich reg mich zwar den ganzen Tag drüber auf, aber die halbe Stunde in der ich an der Schießbude hock sind goil ^^

  • Mortifer hat recht, wenn ihr das genöle noch hört spielt ihr zu leise oder euer Gehörschutz reicht nicht aus ;)

    i was told by an irishman who also explained (from "personal experience") that if you ever blow up a bridge using a car filled with fertilizer, make sure you're on the side of the river where your house is.


  • Naja. Zurzeit schon jeden Tag eine Stunde außer Sonntag. Früher war ich mit einer halben zufrieden.


    Ja, des klingt vielleicht jetzt bissal hart. Aber was soll ich denn sonst sagen? Ich will Schlagzeug spielen und das geht nunmal nur im Keller. Geld für einen Proberaum hab ich als Schüler nicht!

  • Eine Stunde geht ja noch, bei mir hats v.a. gekracht, weil wir Bandproben da hatten und ich z.T deutlich länger geübt habe. Solange du nicht mehr spielst, das auch nicht in den Ruhezeiten und auch mal Rücksicht nimmst, wenn die gefordert wird, sollte das gutgehen.
    Wenn es mehr wird, würde ich unbedingt nen Proberaum nehmen! Meine Eltern haben mir übrigens auch nen Proberaum finanziert.
    Wiegesagt ein Verbot gibts nicht, aber auch kein Recht auf musizieren!


    Grüße, Philip

  • DAs problem mit der freien ausübung der Künste ist so ein Fakll für sich. Die mache mit dem Reihenhaus hab ich halt so wiedergegeben wie mir das berichtet wurde von besagtem Freund. ICh denke auch Reihenhäuser stellen da eine Art Ausnahme dar. Man sitzt ja so gesehn im selben Haus, nur in unterschiedlichen Zimmern.
    Soweit ich weiß können deine Nachbarn aber vor Gericht ziehen und dann wirst du vermutlich eine einschränkung erhalten, aber kein generelles verbot.
    Falls die Nachbarn dir keine Ruhe lassen und tatsächlich klagen, solltest du dich abends in den garten setzen und lauthals singen. Das lässt sich nämlich nicht verbieten ;)




    Grüße, Humpf

  • Zitat

    Original von Humpf
    Falls die Nachbarn dir keine Ruhe lassen und tatsächlich klagen, solltest du dich abends in den garten setzen und lauthals singen. Das lässt sich nämlich nicht verbieten ;)


    Ähm, doch :) .
    Das lässt sich sehr wohl verbieten, wenns zu laut wird (Arien schmettern is nich...) und erst recht, wenns in den Ruhezeiten stattfindet.

  • Ihr dreht auch alle im sprichwörtlichen Kreis!


    Es gibt ein GENERAL-URTEIL bezüglich Ausübung des Musik-Hobbys bzw. üben.


    Versucht einvernehmliche Lösungen mit euren Nachbarn herzustellen oder nehmt einen Proberaum - aus die Maus. :P

  • Also ein Verbot gegen Musizieren gibt's nicht. Das hab ich mal wo gelesen. Auch wenn's Bandproben sind. Bis zu 1,5 Stunden müssen drinnen sein (oder so). Musizieren kann nicht verboten werden, weil es sonst gegen die freie Entfaltung der Person ist und im Grundgesetzt steht, dass jeder sich frei entfalten darf (oder sowas :D)

  • Also ich hab da letztens irgendwas zu im Fernsehen gesehen ( auch wenn man denen nicht immer glauben sollte), da sah es bei Gerichtsurteilen meistens gut aus. Leider haben die das Schlagzeug da nicht explizit erwähnt. Aber es wurde gesagt, dass es tatsächlich so etwas ... ja wie soll man sagen ... sowas wie "Richtlinien" für einzelne Instrumente gibt, wieviel einem Musiker am Tag zusteht etc. pp. Dabei muss natürlich die Ruhezeit beachtet werden und Feiertage sowieso. Ausserdem sagten die, dass es in einem Mietvertrag nicht verboten werden darf in seinen 4 Wänden zu üben.


    Ansonsten find ich es Quatsch die Nachbarn bis aufs letzte zu reizen, sodass die dann einen Anwalt einschalten oder was weiß ich. Es ist doch auch für einen selbst weniger Arbeit die Nachbarn mal zu einem Kaffee einzuladen und ruhig mit ihnen abzusprechen wann es allen Parteien am besten passt. Wird für das gesamte Wohnklima wohl das Beste sein, denke ich. Und wenn die Nachbarn garnicht so spießig sind wie man dachte und sich sehr kulant zeigen, warum nicht mal zu einem Konzert von sich einladen oder sowas, dann sehen die wenigstens, warum und wofür sie sich das "antun" müssen.


    Ich denke man muss nicht immer alles bis aufs Letzte reizen. Es ist meistens am besten die Dinge erstmal auf eine nette Art zu lösen zu versuchen zu tun.... toller Satz ;)


    So, das wars


    Gruß Ex

    Einmal editiert, zuletzt von McEx ()

  • ThpX
    Auauau ;( , Schluss jetzt mit den Halbwahrheiten. Es gibt einige Urteile bezüglich lauter Instrumente, normalerweise werden 45-60 Minuten zugestanden. Verboten wirds tatsächlich nur in Ausnahmen, aber Bandproben (außer es ist ein dezentes Jazz-Trio oder Streichquartett) fallen NICHT unter Hausmusik und können untersagt werden. Das Grundgesetz kannste mal stecken lassen, das hat nix damit zu tun.


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Original von maxPhil
    ThpX
    Auauau ;( , Schluss jetzt mit den Halbwahrheiten. Es gibt einige Urteile bezüglich lauter Instrumente, normalerweise werden 45-60 Minuten zugestanden. Verboten wirds tatsächlich nur in Ausnahmen, aber Bandproben (außer es ist ein dezentes Jazz-Trio oder Streichquartett) fallen NICHT unter Hausmusik und können untersagt werden. Das Grundgesetz kannste mal stecken lassen, das hat nix damit zu tun.


    Grüße, Philip


    Guckst du hier:


    Musizieren
    Wird in der Wohnung Musik gemacht, so sind die Vorgaben des Imissionsschutzgesetzes einzuhalten, da Musik rechtlich betrachtet Lärm darstellt, dessen Emmissionspegel zu reglementieren ist.
    Beliebig oft und laut kann in den seltensten Fällen musiziert werden, die nächtlichen und mittäglichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies betrifft die Zeiten von 22-7 Uhr und 13-15 Uhr, wobei die genauen Details regelmäßig in der Hausordnung geregelt werden. Wird Musizieren grundsätzlich auf Zimmerlautstärke beschränkt, so würde dies für einige Instrumente bedeuten, daß nicht musiziert werden darf. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Beschränkung auf Zimmerlautstärke nicht möglich ist.
    Dies stellt jedoch ein Problem dar, da es zum Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gehört, zu musizieren. Ein Verbot zu musizieren ist damit nicht zulässig. Bewegt sich also das Musizieren in einem engen zeitlichen Rahmen, der die Ruhezeiten berücksichtigt, so ist auch ein Lärmpegel über den eigentlich zulässigen Pegel hinaus als hinnehmbar anzusehen.
    Einfluß kann jedoch auf die Dauer des Musizierens genommen werden, auch im Rahmen einer Vereinbarung in der Hausordnung. Ein dauerhaftes Musizieren muß nicht hingenommen werden. Die Rechtssprechung hält einen Zeitraum von 2 Stunden pro Tag unter Betrachtung der Ruhezeiten für zulässig. Kürzere Zeiten (1-1 1/2 Stunden) können jedoch dann gelten, wenn beispielsweise ein Schlagzeug mit zum Einsatz kommt. Ein berufsmäßiges Musizieren kann somit schnell Probleme bereiten und muß nicht als vertragsgemäße Nutzung der Mietsache angesehen werden, da Berufsmusiker regelmäßig deutlich mehr als 2 Stunden musizieren.

  • Ja sicher Grundrecht, aber das hat eher Peripher damit zu tun. Bei sehr starker Lärmbelastung kannst du als Nachbar auch wieder mit dem Grundgesetz kommen. Die freie Entfaltung gilt nämlich nur solange du andere nicht in ihrer einschränkst. Hier müssen also zwei Grundgüter gegeneinander abgewogen werden.


    Wobei das imho mehr eine technische Angelegenheit ist. Ich kenne einige Urteile, die das Drummen (oder ähnliche laute Instrumente) stärker einschränken und die Zeiten gelten so (zumindest abends) garantiert nicht. Bis 22 Uhr muss niemand hinnehmen, dass auf einem akustischen Schlagzeug oder mit der Trompete geübt wird. Viele Leute müssen deutlich vor 10 in die Heia und schließlich darf man auch nur bis 8 Uhr bohren und hämmern, da wird kaum noch musizieren drin sein. Selbst Klavier oder Ähnliches geht nicht nach 8 Uhr, wenn es deutlich hörbar bleibt.
    Von Bandproben steht da übrigens nichts (und das auch mit gutem Grund).


    Wichtig ist wiegesagt: Es gibt kein Generalurteil - der Richter entscheidet im Einzelfall. D.h. wenn der einen nervigen Nachbarn hat der dauernd Drums übt, siehts schlecht für dich aus :D oder auch, wenn du nicht mit den Nachbarn kooperiert hast etc..


    Grüße, Philip

  • Grundgesetz? Das ist ne Sonntagsrede, das ist doch interessiert doch hier niemand. Nennt mir eine Paragraphen aus dem GG der hier nicht täglich missachtet wird. Das GG ist nur ein historisches Relikt, das beibehalten wird, damit wenigstens ein paar Dumme noch dran glauben, dass sie frei sind.
    Drummen darf man hier übrigens immer und überall. Mann muss nur fett Geld haben. Dann spielen auch genervte Nachbarn keine Rolle mehr.


  • Na, dann würde es ja wenn's bei mir zu sowas kommen würde eigentlich gut aussehen, da ich ja "nur" ne Stunde am Tag übe und ja auch dem Nachbar entgegenkam. Wir haben ja den Keller isoliert. Kosten: mindestens 1000€

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