Urheberrecht bei Covern?

  • Naja, die Rechte zum Hochladen musst du dir vom Urheber ja auch bei YouTube geholt haben. Lediglich die Bezahlung der Lizenz fällt dann auf YouTube weg, da das vom Konzern selbst mit der GEMA zur Zeit geregelt wird. So habe ich das jetzt verstanden. Falls das falsch ist, bitte korrigieren.


    Also einfach hochladen bei YouTube ist es dann auch nicht. Zumindest wenn man ein deutscher User ist.


    Aber freut mich, dass das doch noch einigen hier geholfen hat, dass ich das noch hinzugefügt habe. Hatte ja schon Angst, ich bekomme wieder eins auf den Deckel :D

  • Aber freut mich, dass das doch noch einigen hier geholfen hat, dass ich das noch hinzugefügt habe. Hatte ja schon Angst, ich bekomme wieder eins auf den Deckel :D


    Nein, nein. Ich finde, dass auch interessant
    Ich hatte auch von Anfang an das Gefühl, dass du einfach grundsätzliche Informationen suchst und keinen Workaround. Für deinen Anwendungsfall (2 potentielle Empfänger) war das vielleicht ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen, aber zu fragen, was erlaubt ist kann doch wohl nicht falsch sein. Im Gegenteil: Jetzt gibt es auf die Frage sogar eine verlässliche Antwort (die sich mit einigen gemachten Aussagen teilweise oder ganz deckt und mit anderen wiederum eher nicht...). Aber lassen wir das im geschlossenen Thread.


    Also: Danke für die Info. Auch wenn die nicht unbedingt neu ist, ist es doch schön, die Aussage von einem Verantwortlichen direkt zu sehen.



    P.S.: Bevor du so einen Mailverkehr (löblicherweise) veröffentlichst, solltest du den Verfasser um Erlaubnis dafür gefragt haben. Urheberrecht und so :D . Aber das hast du ja sicher getan.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • Das ist eine Mail einer Behörde, an der die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat. Des Weiteren habe ich keine Namen drin oder irgendwelche Grafiken oder Fotos. Da brauche ich niemanden befragen. Das nur nochmal dazu :D


    Es ging ja darum, dass hier viele ein Interesse daran haben, zu wissen wie das jetzt genau ist. Die Mail ist ja allgemein gehalten und jetzt nicht speziell auf meinen Einzelfall angelegt.


    P.S.: Aber danke, dass jemand versteht, worum es mir eigentlich ging. Hatte ja schon das Gefühl von vielen von Grund auf hier falsch verstanden worden zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Malpa ()

  • Ich würde gerne die älteren Semester um etwas Zurückhaltung bitten. Mir fällt das auch schwer, aber manchmal ist es besser so.


    Mitunter gibt es lebensabschnittsspezifische Formen der Dialogführung/Kommunikation und Konfliktbearbeitung die mitunter nicht so besonders zielführend sind. Das erleb(t)en wir alle mal. Mitunter ist dann ein Time-Out die bessere Methode als permanent gegenzuhalten.


  • Ja, das war ja soweit klar und für mich auch begründet einleuchtend. Ich frage mich allerdings, wie sich das z.B. so auf öffentlichen Sessions verhält, wo man spontan auf der Bühne entscheidet " so, nu spielen wir mal ..." Müsste da einer dann schnell telefonisch nachfragen, ob das ok ist?


    Der für mich interessante Teil im GEMA_Statement war allerdings : "D.h. für Sie als privaten Endnutzer von Portalen wie z.B. YouTube wird keine Lizenz für die öffentliche Zugänglichmachung fällig." ( mal unabhängig davon, ob und was mit dem Urheber geregelt werden muss)

  • Die GEMA ist keine Behörde, sondern eine Verwertungsgesellschaft in der Form eines Vereines.
    Und bevor das Schreiben von der GEMA hier wieder missverstanden wird, nein man darf trotzdem nicht einfach ein Video erstellen und bei YT veröffentlichen, das mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist.
    Und das steht eindeutig auch im Schreiben der GEMA, nur ist die GEMA nicht dafür zuständig jemand dieses zu erlauben, sondern der Rechteinhaber (Urheber) bzw. sein Verlag.
    Von daher ist der Hinweis von Youtube nur etwas zu veröffentlichen an dem man auch die Rechte hat, absolut notwendig und folgerichtig.


    Wer mehr wissen will kann ja auch gerne wikipedia bemühen:
    WIKI - Youtube - Urheberrechte

    "Diese Tapete ist scheußlich, einer von uns beiden muß jetzt gehen."

  • Ich dachte, in den relevanten Fällen sei die GEMA Rechteinhaber? Entgegen der Meinung von YT, die in den relevanten Prozessen die Verantwortung auf den Nutzer abwälzen wollte, sieht die GEMA YT in der Pflicht. Inwieweit das mittlerweile rechtlich fundiert ist, weiß ich nicht, deute die Aussage im vorliegenden Statement aber schon ziemlich eindeutig. Wohlgemerkt, es geht in dem Fall um unverfälschtes Originalmaterial.

  • Die GEMA ist keine Behörde, sondern eine Verwertungsgesellschaft in der Form eines Vereines.
    Und bevor das Schreiben von der GEMA hier wieder missverstanden wird, nein man darf trotzdem nicht einfach ein Video erstellen und bei YT veröffentlichen, das mit urheberrechtlich geschützter Musik unterlegt ist.
    Und das steht eindeutig auch im Schreiben der GEMA, nur ist die GEMA nicht dafür zuständig jemand dieses zu erlauben, sondern der Rechteinhaber (Urheber) bzw. sein Verlag.
    Von daher ist der Hinweis von Youtube nur etwas zu veröffentlichen an dem man auch die Rechte hat, absolut notwendig und folgerichtig.


    Wer mehr wissen will kann ja auch gerne wikipedia bemühen:
    WIKI - Youtube - Urheberrechte


    So habe ich es auch verstanden und versucht hier nochmal klar zu stellen. Und Jürgen ja glaube ich auch.

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