Gern!
.
Gern!
.
Selbst dann nicht. Ich mache nicht Musik, weil ich geldgeil bin, sondern weil es mir Spaß macht.
Aber das alles bringt ja nichts. Einige hier im Forum scheinen festeingefahrene Vorstellungen zu haben, wie Drummer sind und wie sie zu sein haben. Ist also, wie mit einer Wand zu reden. Also Thema hat sich erledigt. Danke an diejenigen, die geholfen haben oder helfen wollten. An diejenigen, die nur gestänkert haben, habe ich nichts zu sagen, denn das hätten sie sich klemmen können.
Ähem. Bitte, es geht nicht um "festeingefahrene" Vorstellungen, sondern um Rechtsgrundsätze. Die kann man so oder so beurteilen, aber im Moment bestehen die aber in dieser Form.
Zum "Stänkern" - fass Dir bitte da mal selbst an die Nase. Gerade der erste Satz dieses Postings ist nicht gerade ein Fall von Deeskalation. Du magst, wie auch ich und viele andere hier im DF, in der Situation sein nicht dein Geld mit Musik machen oder Musik erschaffen verdienen zu müssen. Sondern mit irgendeiner anderen Arbeit.
Da könnte ich jetzt auch hingehen und sagen "Mensch der Malpa, der ist so geldgeil, der ist Arzt/Brummifahrer/Versicherungsvertreter/Möbelpacker/Molekularbiologe/Vorstandsvorsitzender/Klempner/Müllmann/Rechtsanwalt/[Insert your favorite job] und will für die geile Arbeit auch Kohle. Warum macht der das nicht umsonst und aus Spass?"
Also überleg mal was du Berufsmusikern/Komponisten mit obigen Satz unterstellst.
Also nochmal für Malpa: Was du darfst ist folgendes:
Ein Cover spielen und aufnehmen - die Aufnahme die du selbst gemacht hast darfst du auch auf CD vervielfältigen und verbreiten - notfalls auch im Internet. Das alles aber nur unter dem Vorbehalt , dass du die notwendigen Genehmigungen der Urheber der nachgespielten Titel von der GEMA lizensierst - da gibt es für jede Nutzungshandlung entsprechende Tarife.
Ohne die Lizenz darf man es nicht. Aber die Lizenz ist einfach zu erhalten - und eine reine Form- und Geldsache. Die GEMA ist verpflichtet, jeden der den Tarif zahlt auch die Lizenzen zu erteilen.
Und bei Hostern wie Youtube oder Soundcloud haftet der Hoster auch für die GEMA. (Youtube wollte das noch nicht wahr haben und nörgelt - aber das ist nur eine Frage der Zeit.) Da wäre hochladen legal. Bei Dropbox ist es eben so, dass da kein "Musikprogramm" als Attraktion der Seite gilt - daher geht die GEMA auf solche Dienste nicht zu, sondern der Uploader wäre in der Haftung (wie bei einer eigenen Webseite).
Nochmal zu den File-Hostern: Klar ist Dropbox ein legaler Laden - das ist Rapidshare eigentlich auch. Aber nur bis zu dem Punkt, zu dem solche Dienste wissentlich dulden, dass mit ihrer Plattform illegale Files gehostet und verbreitet werden. So war das bei The Piratebay (6 Jahre Gefängnis) und Kim Dotcoms Mega (der kommt auch nicht billiger davon). Diese Plattformen schalten Werbung auf und kassieren dafür sehr viel Geld - wenn ihnen dazu jedes Mittel Recht ist, möglichst viel Traffic und Klicks auf ihrem Server zu kriegen, dann ist das eben auch planvoll und gewerblich. Alles andere sind Ausreden. Wenn also viele illegale Filesharer Dropbox nutzen würden, dann müsste Dropbox einschreiten oder wäre ebenso haftbar. So lange das Geschäftsmodell aber zahlende Kunden sind, die einen Cloud-Speicher mieten wollen und nicht die Werbeklicks, ist das immerhin ein gutes Zeichen.
Thema ist geklärt.
Zum letzten Verständnis:
Es geht auch um Wertschätzung und Umsonst-Mentalität.
Internet-Privat-Nutzer sind mehr und mehr Werbung-basierte Umsonst-Angebote gewohnt.
Umsonst-E-Mail mit 4 GB Sendelimit, Umsonst-Netzwerk (FB), Umsonst-Videohoster (YT), Umsonst-Webspace etc.
Das weckte bei vielen den Eindruck, auch Filesharing mit fremden Daten und am Ende Musikkonsum müsste umsonst sein.
Inzwischen haben wir gelernt, dass das aber vom Gesetzgeber (ob man ihn mag oder nicht) nicht so vorgesehen ist, weil manche Rechteinhaber bzw. deren Beauftragte dazu neigen, Anwälte (ob man sie mag oder nicht) zu konsultieren, die dann in ihrem schlauen Gesetzgeber-Buch das Werkzeug der Abmahnung finden und anwenden.
Manche User bereichern sich maßlos mit Umsonst-Konsum, manche Anwälte mit gehäuften Hinweisen, dass das nicht rechtens ist.
Der Grundsatz (ob man ihn mag oder nicht) lautet nunmal:
Da Schulen und Medien nach wie vor scheinbar nicht in der Lage sind, diese einfache Regel zu vermitteln, stellt sich uns nun vielfach auch die Frage, ob man fremde Musik umsonst für die Verbreitung seines Mitmusizierens benutzen darf.
Hier zeigt sich der Fehler in der offensichtlichen Annahme der Lehrpläne, das natürliche Rechtsempfinden eines jeden sei so hinreichend ausgeprägt, dass dieser Grundsatz für die Vorbereitung zum gesellschaftlichen Klarkommen nicht erläuterungsbedürftig sei.
Einige Plattformen wollen an der rechtswidrigen Verbreitung von Dateien verdienen.
Andere Plattformen setzen Filter oder Manpower ein, um zu demonstrieren, dass sie es nicht wollen. Manchmal freiwillig, manchmal nach rechtskundigem Hinweis.
Manche geben genau diesen Hinweis in ihren Geschäftsbedingungen an den (Umsonst-)Nutzer weiter. Liest sowieso niemand. Wer sich hinterher fragt, warum "sein" Video gelöscht wurde, hat den Hinweis jedenfalls nicht gelesen, nicht verstanden, bewusst dagegen verstoßen, oder: Die Erlaubnis des Urhebers eingeholt.
Diese Erlaubnis wird manchmal gern erteilt, damit die eigene Musik wie bei Walther von der Vogelweide den Weg in die Welt findet. Wenn sich der Urheber aber dagegen entscheidet (etwa die Veröffentlichung in die Hände einer Verwertungsgesellschaft gibt), wollen wir doch auch das - dem obigen Grundsatz folgend - bedingungslos anerkennen. Stichwort: Wertschätzung.
Wer diese nicht aufbringt, sollte wenigstens im Hinterkopf haben, dass sie aber gesellschafltich und gesetzlich vorgesehen ist und mit möglichen Belehrungsversuchen durch Gesellschaft und Gesetzesvertreter in der einen oder anderen Form rechnen.
Hier im Forum wurde das Thema schon sehr oft behandelt. Für die gefragten Problemkundigen ist es im Zweifel völlig unverständlich, wieso der einfache Grundsatz immer wieder in Frage gestellt wird - ausgerechnet in einem Musiker-Fachforum. Dann ist es zuweilen verletzend, wie in der Diskussion über die Anerkennung dieses Grundsatzes gesamte Berufsstände der gefragten Problemkundigen verunglimpft werden (manchmal hatte man in der Vergangenheit den Eindruck, dies geschieht, weil dem Fragesteller die Antwort des Problemkundigen nicht gefiel). Rechts-Problemkundige werden zudem oft nicht nach dem legalen Verhalten, sondern geradezu penetrant nach der Umgehung legalen Verhaltens gefragt. Das alles zusammen nervt dann im Zweifel, und Folge ist im Einzelfall ein "Tonfall", der anderes als Sympathie im Subtext mitschwingen lässt. Und dann ist der Fragesteller beleidigt - Wer lässt sich schon gern ohne pädagogisches Feingefühl belehren?
Ist schon oft passiert und wird wieder passieren. Ich persönlich würde jedem Interessierten wünschen, dass die Erstbefassung mit dem Thema auf diese Weise geschieht und nicht mit einer rechtlichen Geltendmachung - umsonst halt.
Nun, wenn ein Thema hier schon oft behandelt wurde, da kann ich nichts für. Wenn man sich dadurch genervt oder persönlich angegriffen oder sonst etwas fühlt, dann soll man doch bitte diesen Thread ignorieren. Es wird ja keiner gezwungen ihn zu lesen, geschweigedenn antworten zu müssen.
Ich finde es auch irgendwie witzig (im negativen Sinne), dass Mitglieder, die hier anscheinend schon lange sind und anfangen hier jemanden anzustänkern, nicht darauf hingewiesen werden dies zu lassen. Aber Leute, die relativ neu sind, so wie ich, die werden darauf hingewiesen, dass ein "Selbst dann nicht. Ich mache nicht Musik, weil ich geldgeil bin, sondern weil es mir Spaß macht." als Stänkern gilt.
Und ich meinte mit "festeingefahrene Meinung" nicht das, was hier besprochen wird bezüglich des Urherberrechts, sondern die Einstellungen einiger "Altbestand-Drummer" zu Neulingen. Sorry, aber das geht gar nicht und trägt absolut nicht dazu bei, dass sich hier Neulinge wohl fühlen. Ich bin gern für einen Rat von Leuten, die mehr Erfahrung haben offen. Aber nicht auf solch einem Niveau. Ihr gebt den Anfängern das Gefühl dumm in diesem Bereich zu sein. Und das ist weder förderlich für das Forum hier, noch für das Selbstbewusstsein eines Anfängers.
Solltet ihr mal drüber nachdenken. Mich jedenfalls hat es gelehrt, dass ich hier kein Thema mehr eröffnen werde und das Forum auch nicht weiterempfehlen werde.
Ich finde es auch irgendwie witzig (im negativen Sinne), dass Mitglieder, die hier anscheinend schon lange sind und anfangen hier jemanden anzustänkern, nicht darauf hingewiesen werden dies zu lassen. Aber Leute, die relativ neu sind, so wie ich, die werden darauf hingewiesen, dass ein "Selbst dann nicht. Ich mache nicht Musik, weil ich geldgeil bin, sondern weil es mir Spaß macht." als Stänkern gilt.
Liebe Malpa,
ich habe beim besten Willen keine hinweiswürdigen Anstänkerungen entdeckt.
Manche Kritik ging gar nicht in deine Richtung, und vieles ist wahrscheinlich nicht so stänkerig gemeint wie es dir erscheint.
Du kennst das doch selbst, warst bestimmt auch schon einmal genervt und hast dich missverständlich geäußert - z.B. wolltest du wahrscheinlich den hier mitlesenden, im Zweifel prekär verdienenden Musikwerkschaffenden gar nicht nahelegen, mehr Spaß zu haben und weniger geldgeil zu sein. Stimmt's?
Wie mancher Trommelstil, ist auch mancher hier anzutreffende Schreibstil nicht ausschließlich von grenzenloser Sensibilität geprägt, aber ich finde, deine Fragen hier im Forum wurden größtenteils freundlich, verständnisvoll und kompetent beantwortet.
Also ich habe durchaus Verständnis für Malpa. Er/sie stellt eine einfache Frage und was bekommt sie/er. Langatmige Abhandlungen über Moral, die üblichen Hinweise auf die Suchmaschine und nur verklausulierte Antworten, von denen nur wenige wirklich hilfreich sind.
Ich fasse noch einmal zusammen:
Rechtlich ist jede Verwendung von fremder Musik kostenpflichtig!
Edit nach Einwand von Jürgen K: ( sofern der Urheber die Verwendung/Veröffentlichung überhaupt erlaubt)
Hilfreich wäre nun ihr/ihm zu sagen, wo er das anmeldet und was das kostet. Es gibt hier doch bestimmt einige, die das schon gemacht haben.
Ansonsten denke ich, sollten wir vielleicht mal einen Thread eröffnen mit dem Titel: "Fragen, die schon hundertmal gestellt wurden".
Dann wissen die Schlaumeier, die alles schon wissen und denen die "dummen" Fragen gegen den Strich gehen, schon von vornherein, dass sie da nicht reinschauen brauchen.
Hallo,
ich habe ja hilfreich schon die richtige Adresse für die etwaige Genehmigung
einer Dekoration des Werkes mit zusätzlichem Schlagwerk genannt.
Die Kosten kann man nur dort erfahren, denn - das wurde auch schon gesagt -
es herrscht Vertragsfreiheit. Der Urheber ist völlig frei, ob er Verträge schließt
und zu welchen Bedingungen.
"Kostenpflichtig" ist somit nicht ganz richtig. Wenn der Urheber Kosten erhebt,
dann ist es richtig, verweigert er jedoch die Erlaubnis und verfolgt Zuwiderhandlungen,
dann ist "Kostenpflichtig" eher als Euphemismus zu betrachten, denn das nennt
sich dann "Schadensersatz" und dazu gehören dann auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Neben den Kosten für die Erlaubnis zur Bearbeitung/Umgestaltung kommen dann später
die Kosten für die Veröffentlichung hinzu, die ergeben sich aus dem GEMA-Tarif. Ob man
das dann für seine eigenen Zwecke als wirtschaftlich sinnvoll erachtet oder nicht, muss
man selbst entscheiden.
Mein ganz pragmatischer Rat war ja, das per E-Mail auf dem kleinen Dienstweg (also ganz
ohne Veröffentlichung, sondern nur an die ausgwählten sieben Freunde) zu lösen, das ist
am Billigsten, selbst wenn man dafür den E-Mail-Anbieter wechseln oder sich die
Dateien ein bisschen zusammenkomprimieren muss.
Da man das nicht hören will, blökt man eben lieber blöd rum und pisst noch arbeitenden
Künstlern vor den Koffer, indem man ihnen "Geldgeilheit" unterstellt.
Selbst als ausübender Amateurmusiker finde ich dieses Gebaren doch befremdlich.
Wir alle leben von den Werken, die andere erschaffen haben. Diese dann kostenfrei halböffentlich mit
laienhaftem Getrommel unterlegen oder überdecken zu wollen, finde ich schon eine egozentrische
Herangehensweise, die mir für meine Begriffe mit Recht auf den Sack gehen darf. Und dazu muss ich auch nicht schweigen.
Schon gar nicht, wenn man mir dann auch noch versucht, Dinge zu unterstellen, die ich nicht begangen habe.
Mein Verständnis für so manche Leute, die nicht lesen, dafür aber ignorieren und falsch behaupten wollen, hält sich daher in sehr beschränkten Grenzen.
Dies hier ist ein Fach- und kein Kuschelforum. Hier geht es nicht darum sich in den Armen zu liegen und die Welt schlecht zu reden, sondern
die Welt begreiflicher zu machen. Das ist nicht immer nach der eigenen Facon und man bekommt nicht immer die zarten Antworten, die man sich
erträumt. Das hat auch alles nichts damit zu tun, ob jemand Anfänger ist oder nicht. Wer meint, sich als Opfer stilisieren zu wollen, kann das
natürlich tun. Ich persönlich empfinde es als bodenlose Frechheit.
Grüße
Jürgen
"Kostenpflichtig" ist somit nicht ganz richtig. Wenn der Urheber Kosten erhebt,
dann ist es richtig, verweigert er jedoch die Erlaubnis und verfolgt Zuwiderhandlungen,
dann ist "Kostenpflichtig" eher als Euphemismus zu betrachten
o.k. ich habe meinen Beitrag editiert.
@ Jürgen K:
+ 1 Danke, du hast mir aus der Seele gesprochen!
Alles anzeigenHallo,
ich habe ja hilfreich schon die richtige Adresse für die etwaige Genehmigung
einer Dekoration des Werkes mit zusätzlichem Schlagwerk genannt.
Die Kosten kann man nur dort erfahren, denn - das wurde auch schon gesagt -
es herrscht Vertragsfreiheit. Der Urheber ist völlig frei, ob er Verträge schließt
und zu welchen Bedingungen.
"Kostenpflichtig" ist somit nicht ganz richtig. Wenn der Urheber Kosten erhebt,
dann ist es richtig, verweigert er jedoch die Erlaubnis und verfolgt Zuwiderhandlungen,
dann ist "Kostenpflichtig" eher als Euphemismus zu betrachten, denn das nennt
sich dann "Schadensersatz" und dazu gehören dann auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Neben den Kosten für die Erlaubnis zur Bearbeitung/Umgestaltung kommen dann später
die Kosten für die Veröffentlichung hinzu, die ergeben sich aus dem GEMA-Tarif. Ob man
das dann für seine eigenen Zwecke als wirtschaftlich sinnvoll erachtet oder nicht, muss
man selbst entscheiden.
Mein ganz pragmatischer Rat war ja, das per E-Mail auf dem kleinen Dienstweg (also ganz
ohne Veröffentlichung, sondern nur an die ausgwählten sieben Freunde) zu lösen, das ist
am Billigsten, selbst wenn man dafür den E-Mail-Anbieter wechseln oder sich die
Dateien ein bisschen zusammenkomprimieren muss.
Da man das nicht hören will, blökt man eben lieber blöd rum und pisst noch arbeitenden
Künstlern vor den Koffer, indem man ihnen "Geldgeilheit" unterstellt.
Selbst als ausübender Amateurmusiker finde ich dieses Gebaren doch befremdlich.
Wir alle leben von den Werken, die andere erschaffen haben. Diese dann kostenfrei halböffentlich mit
laienhaftem Getrommel unterlegen oder überdecken zu wollen, finde ich schon eine egozentrische
Herangehensweise, die mir für meine Begriffe mit Recht auf den Sack gehen darf. Und dazu muss ich auch nicht schweigen.
Schon gar nicht, wenn man mir dann auch noch versucht, Dinge zu unterstellen, die ich nicht begangen habe.
Mein Verständnis für so manche Leute, die nicht lesen, dafür aber ignorieren und falsch behaupten wollen, hält sich daher in sehr beschränkten Grenzen.
Dies hier ist ein Fach- und kein Kuschelforum. Hier geht es nicht darum sich in den Armen zu liegen und die Welt schlecht zu reden, sondern
die Welt begreiflicher zu machen. Das ist nicht immer nach der eigenen Facon und man bekommt nicht immer die zarten Antworten, die man sich
erträumt. Das hat auch alles nichts damit zu tun, ob jemand Anfänger ist oder nicht. Wer meint, sich als Opfer stilisieren zu wollen, kann das
natürlich tun. Ich persönlich empfinde es als bodenlose Frechheit.
Grüße
Jürgen
Alles anzeigenHallo,
ich habe ja hilfreich schon die richtige Adresse für die etwaige Genehmigung
einer Dekoration des Werkes mit zusätzlichem Schlagwerk genannt.
Die Kosten kann man nur dort erfahren, denn - das wurde auch schon gesagt -
es herrscht Vertragsfreiheit. Der Urheber ist völlig frei, ob er Verträge schließt
und zu welchen Bedingungen.
"Kostenpflichtig" ist somit nicht ganz richtig. Wenn der Urheber Kosten erhebt,
dann ist es richtig, verweigert er jedoch die Erlaubnis und verfolgt Zuwiderhandlungen,
dann ist "Kostenpflichtig" eher als Euphemismus zu betrachten, denn das nennt
sich dann "Schadensersatz" und dazu gehören dann auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Neben den Kosten für die Erlaubnis zur Bearbeitung/Umgestaltung kommen dann später
die Kosten für die Veröffentlichung hinzu, die ergeben sich aus dem GEMA-Tarif. Ob man
das dann für seine eigenen Zwecke als wirtschaftlich sinnvoll erachtet oder nicht, muss
man selbst entscheiden.
Mein ganz pragmatischer Rat war ja, das per E-Mail auf dem kleinen Dienstweg (also ganz
ohne Veröffentlichung, sondern nur an die ausgwählten sieben Freunde) zu lösen, das ist
am Billigsten, selbst wenn man dafür den E-Mail-Anbieter wechseln oder sich die
Dateien ein bisschen zusammenkomprimieren muss.
Da man das nicht hören will, blökt man eben lieber blöd rum und pisst noch arbeitenden
Künstlern vor den Koffer, indem man ihnen "Geldgeilheit" unterstellt.
Selbst als ausübender Amateurmusiker finde ich dieses Gebaren doch befremdlich.
Wir alle leben von den Werken, die andere erschaffen haben. Diese dann kostenfrei halböffentlich mit
laienhaftem Getrommel unterlegen oder überdecken zu wollen, finde ich schon eine egozentrische
Herangehensweise, die mir für meine Begriffe mit Recht auf den Sack gehen darf. Und dazu muss ich auch nicht schweigen.
Schon gar nicht, wenn man mir dann auch noch versucht, Dinge zu unterstellen, die ich nicht begangen habe.
Mein Verständnis für so manche Leute, die nicht lesen, dafür aber ignorieren und falsch behaupten wollen, hält sich daher in sehr beschränkten Grenzen.
Dies hier ist ein Fach- und kein Kuschelforum. Hier geht es nicht darum sich in den Armen zu liegen und die Welt schlecht zu reden, sondern
die Welt begreiflicher zu machen. Das ist nicht immer nach der eigenen Facon und man bekommt nicht immer die zarten Antworten, die man sich
erträumt. Das hat auch alles nichts damit zu tun, ob jemand Anfänger ist oder nicht. Wer meint, sich als Opfer stilisieren zu wollen, kann das
natürlich tun. Ich persönlich empfinde es als bodenlose Frechheit.
Grüße
Jürgen
Ich finde die Stelle noch, an der ich "geblökt" haben soll. Und dass ich etwas kostenlos veröffentlichen möchte, davon habe ich nie geredet. Das schiebst du mir unter. So viel zu Dinge unterstellen.
Ich weiß, dass das hier ein Fachforum ist, jedoch sollte man trotzdem Respekt bewahren und nicht irgendwen anfahren, weil ihm das Thema wieso auch immer gegen den Strich geht.
Dann kann man sich spätestens nach dem dritten Post mal fernhalten.
Außerdem habe ich nie gesagt, dass Musiker, die damit Geld verdienen geldgeil sind, sondern ich für mein empfinden fände mich geldgeil, wenn ich erst an etwas verdienen will, wenn ich auf einmal sehe, jemand anderes hat Erfolg damit.
Achja, die GEMA hat übrigens geantwortet. Und man darf sowas auf YouTube hochladen, denn der Provider würde belangt und nicht der uploader. Ich mache es trotzdem nicht, da es nicht meinem Zwecke dient, ich nicht möchte, dass alle das sehen und ich respektiere, dass diese Musik von anderen stammt.
Achja . . nochmal an alle, die sich so darüber aufregen, dass man Sachen von anderen nachspielt. Es hat für mich einen Lerneffekt, nichts anderes. Weiß ja nicht, ob euer Schlagzeuglehrer in der zweiten Stunde meinte, ihr könnt ihm ja ein eigenes Lied vorspielen. es fängt doch wohl jeder mit dem nachspielen an. Und das hat wohl gar nichts mit nicht respektieren oder musikalischem unkönnen selbst Musik schreiben zu tun, sondern damit dass man so lernt.
der Provider würde belangt und nicht der uploader
Pardon,
aber das ist falsch.
Natürlich wird der Uploader belangt.
Da habe ich sogar Akten im Schrank darüber, macht aber nichts.
Ich kann mir nur äußerst schwer vorstellen, dass die GEMA so etwas von sich gibt.
Da ich es nicht gesehen habe, glaube ich es nicht.
Alleine die Verbindung von Musik und Ton ist ja schon genehmigungspflichtig.
Steht im Gesetz. Liest halt keiner.
Grüße
Jürgen
Da das hier ja hier nichts bringt und nur noch im Kreis läuft, mach ich den Thread dicht. Zur Sache selber ist alles gesagt.
Kleiner Tipp an dich Malpa, wenn Du dich persönlich angegriffen fühlst, dann sollte dein erster Schritt am besten eine persönliche Nachricht an die entsprechende Person sein. In Short Messages/Personal Messages lassen sich zwischenmenschliche Reibereien und Missverständnisse schneller lösen als einen etwagigen Konflikt weiter in der Öffentlichkeit auszuwalzen.
Da mir ja nicht geglaubt wurde, dass die GEMA meinte, dass nur der Provider beim Uploaden auf z.B. Youtube belangt wird, hier einmal die Mail. Vielleicht hilft das ja auch denjenigen, die sich auch darüber informieren wollen.
Musste dafür einen neuen Thread eröffnen, da der alte davor dicht gemacht wurde, das aber noch wichtig zu sein scheint.
Also hier die Mail:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrte ...
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei
der Verwendung von Musik in Videos ist vor deren Herstellung das
Benutzungsrecht zu klären. Dieses Recht wird nicht von der GEMA, sondern
direkt vom Urheber
bzw. dem Verlag des Originalwerkes wahrgenommen. Bitte wenden Sie sich
zur Klärung des Benutzungsrechts direkt an den entsprechenden
Musikverlag bzw. Urheber.
Unabhängig von der Klärung des Benutzungsrechts sind bei der Veröffentlichung von Videos im Internet
die Rechte für die öffentliche Zugänglichmachung von Musikwerken einzuholen. Diese Rechte werden von der GEMA vergeben.
Wenn nach der Herstellung jedoch
eine öffentliche Zugänglichmachung
der Videos auf YouTube (oder anderen sogenannten
UserGeneratedContent-Plattformen) erfolgt, gelten hier aktuell
gesonderte Regelungen bezüglich der öffentliche Zugänglichmachung.
Zur
Wiedergabe auf sogenannten UserGeneratedContent-Plattformen gelten
aktuell gesonderte Regelungen, da die GEMA derzeit mit verschiedenen
UGC-Anbietern
verhandelt. U. a. mit MySpace, MyVideo und YouTube, hinsichtlich der
Lizenzierung der Musiknutzungen auf solchen Portalen, auch für von
Dritten eingestellte Inhalte. Die GEMA sieht grundsätzlich den
Content-Provider primär als lizenzverantwortlich an, d.h.
in diesen Fällen den Betreiber der UGC-Plattformen, nicht dagegen den
privaten Endnutzer, der auf solchen Plattformen UGC-Inhalte einstellt.
D.h. für Sie als privaten Endnutzer von Portalen wie z.B. YouTube wird keine Lizenz für die öffentliche Zugänglichmachung fällig.
Für weitere Informationen oder zur Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
...
Also man muss wohl anscheinend trotzdem den Urheber fragen. Jedoch fällt bei YouTube die Lizenz nicht an.
und jetzt weisst du auch, warum dein video geblockt wurde. können wir jetzt wieder was anderes lustiges machen?
Das ist das, was ich und andere (die Ahnung haben) die ganze Zeit gesagt haben.
Und es ist auch das, was im Gesetz steht.
Ja, habe es aber nochmal hier rein kopiert, da ja zumindest im Moment bei z.B. YouTube der Sonderfall ist mit der Lizenz, da sie von YouTube getragen wird und ncht vom User. Zumindest solange sie noch am verhandeln sind. Vielleicht ist das ja für manche wichtig zu wissen hier.
Alles anzeigenDa mir ja nicht geglaubt wurde, dass die GEMA meinte, dass nur der Provider beim Uploaden auf z.B. Youtube belangt wird, hier einmal die Mail. Vielleicht hilft das ja auch denjenigen, die sich auch darüber informieren wollen.
Musste dafür einen neuen Thread eröffnen, da der alte davor dicht gemacht wurde, das aber noch wichtig zu sein scheint.
Also hier die Mail:
Also man muss wohl anscheinend trotzdem den Urheber fragen. Jedoch fällt bei YouTube die Lizenz nicht an.
Ich war so frei, das mal zu kopieren.
Hi,
das ist doch ein interessantes zumindest für mich neues Detail! Vielen Dank für die Recherche!
@Malpa-Zuerst einmal Respekt für Dein hartnäckiges Engagement!
Es gab im betreffenden thread ja durchaus Äußerungen(auch von denen mit Ahnung), die durch diese GEMA-Reaktion teilweise relativiert bis widerlegt werden. Sinngemäß: "Jegliches hochladen von "fremder Musik", ob nun zusätzlich betrommelt oder nicht, sei illegal". Im speziellen Fall von YT und vergleichbaren Portalen ist das offensichtlich gar nicht so.... (ich selbst hätte es ebenfalls problematischer eingeschätzt, lediglich den kurzfristigen "privatmodus" für eine Gruppe im einstelligen Bereich als relativ unbedenklich eingestuft).
Insofern lag für mich broadkaster82 am nächsten dran.
Das Ganze macht aber natürlich Sinn, da es für die Gema letztlich einfacher wird, ihre Gebühren einzutreiben : "Provider zahlt"
Diese Hinweise " Laden Sie nur Material hoch, an dem Sie auch alle Rechte haben", macht aber dann doch eigentlich keinen Sinn. Es sei denn, YT möchte sich durch diesen Hinweis um Abgaben an Rechteinhabern drücken. Insgesamt scheint das ganze System noch nicht so recht ausgereift zu sein...ist ja auch alles noch "Neuland"...
edith überlegt, ob YT sich auf die Art eine Grundlage schafft, um ggf. irgendwann die uploader zu belangen??? uiuiui
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!