hallo zusammen,
vielleicht weiss wer von euch bescheid, ich habe folgendes problem:
gemieteter kellerraum, der als "proberaum" im mietvertrag bezeichnet wird.
der raum ist soweit möglich schallisoliert (dämmatten etc.).
und gehört jemandem privat, ich bin der hauptmieter.
über diesem kellerraum befindet sich ein reisebüro mit bürozeiten tgl. 9-18 uhr
samstags 8-12 uhr
geübt wird meist ausserhalb der bürozeiten (etwa 2mal die woche 18-22 uhr)
aber manchmal eben schon ab 16 uhr (drums only oder eben die ganze band - je nach freizeit)
der gf des reisebüros hat nun über die hausverwaltung beschwerden geäussert, dass unsere
aktivitäten während seiner bürozeiten störend sind. ich weiss nicht, wie ich am besten vorgehen soll.
lt. konsumentenschutz sind die geschäftsbedingungen (ruhezeiten etc.) aus dem mietvertrag bzw. die
der wohnungsgenossenschaft einzuhalten. diese hab ich jetzt eingefordert. der mensch vom
konsumentenschutz meinte, wenn diese zeiten eingalten werden (auch ggf. lautstärkegrenzen), dann
gibt es keine weiteren probleme.
wer weiss mehr?