Die Drummerforum-Snare ist fertig! (Das Soundfile ist da - Post 143)


  • Wäre geile Idee, nur denke ich wird nicht soviel zusammenkommen um überhaupt die alleinigen Materialkosten zu decken.


    Dann sollte der Startpreis eben da liegen, wo die Materialkosten zu Ende sind.
    So bekommt man dann wenigstens wirklich eine Summe rein, die gestiftet werden kann.


    Nur schade, dass ich selber dann wohl nicht der Höchstbietende sein werde... :(

  • Schöne Snare und schönes Video.
    Richtig klasse Aktion. Danke euch zwei.


    Und wenn hier schon über den Vertriebsweg nachgedacht wird ;)
    find ich Lose (im Wert von z.B. 10€) noch die beste Lösung. Da hat auch der eine Chance der nicht die Taschen voller Geld hat.
    Dann überweist man halt auf ein Konto und bekommt eine Nummer zugewiesen - und am Schluß wird meine gezogen :D

  • So, es ist Wohl Zeit, dass ich mich auch wieder mal melde... :D


    Zuallererst möchte ich bei euch allen für die sehr positive Resonanz und die Unterstützung bedanken. Der Aufwand hat sich für mich mehr als gelohnt (wobei mir die Entwicklung und der Bau auch sehr viel Spass bereitet haben)...
    Zusätzlich bin begeistert, was Chris in seinem superben Video aus der Kleinen herauslocken konnte. :thumbup: - Danke dafür!!


    Was den Verbleib der Snare angeht, teile ich die Meinung einer Verlosung, so dass wirklich jeder eine Chance hat, die Snare zu ergattern.
    Allerdings muss ich mich noch erkundigen, was es rechtlich bedeutet, wenn ich von den Verlosungs-Teilnehmern eine Teilnahmegebühr "verlange". Vielleicht mache ich mir da zu viele Sorgen, aber ich bin in solchen Sachen vorsichtig (könnte mit dem Beruf zusammenhängen ;) ). Weiter müsste man sich auf die Höhe eines allfälligen Lospreises einigen.


    Ausserdem will ich, wenn möglich eine unabhängige und neutrale Verlosung gewährleisten - nicht dass es nachher heisst, ich sei parteiisch. :P


    Den Vorschlag, das überzählige Geld nach Abzug der Materialkosten dem DF-Freundeskreis zukommen zu lassen, kann ich nur unterstützen.


    Ich mach mich mal schlau und melde mich demnächst wieder.


    Gruss Roli

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Beim Universum bin ich mir aber noch nicht ganz sicher. - Albert Einstein

    Meine Lieblinge: Schattinho's Arsenal...

    Einmal editiert, zuletzt von Bear ()

  • Vielleicht mache ich mir da zu viele Sorgen, aber ich bin in solchen Sachen vorsichtig


    Du machst dir nicht zu viele Sorgen.
    Bei einem Loskauf dürfen Minderjährige nicht mitmachen (was sie nicht abhalten wird, Folge: i. Zw. Rückerstattung) und für die Geschäftsfähigen würdest du Widerrufsbedingungen formulieren (lassen) müssen.


    (Nicht nur) über das Internet vermittelte Gewinnspiele sind somit europaweit grundsätzlich leistungsfähigen Firmen vorbehalten; ich weiß allerdings nicht genau, wie das in der Schweiz aussieht.
    Das DF als Organisator kann man wohl vergessen.


    Was geht: Versteigerung mit (verifizierten) Käufern.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Das hört sich ja mal wieder schön kompliziert an.
    Ich liebe diesen Bürokratensumpf in dem auch noch die harmloseste Idee ersäuft. X(


    Ich hab von diesen Rechtssachen ja keine Ahnung, aber in den Schulen werden die Kinder auch mit Losen versorgt die sie dann an die Nachbarschaft verticken. Da kann man dann so herrliche Sachen wie Martinsgänse gewinnen. Von Widerruf ist da nirgendw was zu lesen oder hören. :D


    Naja, dann muß man sich halt einen andern Weg überlegen. ?(
    Da sind jetzt die kreativen und Rechtswissenden Köpfe gefragt.

  • Hallo,


    ich bin ja Pragmatiker.
    Von diversen Modellen der Abwicklung halte ich wenig. Ich würde das Ding einfach verkaufen. Ganz normal.
    Wenn der Käufer oder Verkäufer irgendwem eine Wohltat zukommen lassen will, kann er das ja so oder so.
    Das einzige Problem dabei wäre, dass Nervenkitzel und lustige Bemerkungen dann aus blieben.
    Dafür gibt es dann Gewinnspiele, Evil-Betray und dergleichen.


    Wenn überhaupt, würde ich auch zu einer Versteigerung tendieren.
    Ich biete schon mal einen Euro, damit es losgehen kann.


    Grüße
    Jürgen


  • Du machst dir nicht zu viele Sorgen.
    Bei einem Loskauf dürfen Minderjährige nicht mitmachen (was sie nicht abhalten wird, Folge: i. Zw. Rückerstattung) und für die Geschäftsfähigen würdest du Widerrufsbedingungen formulieren (lassen) müssen.


    Ich habe mich jetzt mal KURZ mit der Materie befasst und bin zum Entschluss gekommen, dass eine Ausspielung, wie sie hier geplant ist, in beiden Ländern grundsätzlich erlaubt ist jedoch eine Genehmigung vom zuständigen Regierungspräsidium / Kanton erforderlich ist. Wenn man die Ausspielung also rechtlich einwandfrei durchziehen wollte, käme man um eine Genehmigung, verbunden mit Papierkram, der den Aufwand für den TE nochmals erhöhen würde, nicht umhin.


    In Deutschland ist eine Ausspielung übrigens nur genehmigungspflichtig, wenn sie sich an die Öffentlichkeit richtet. Möglicherweise ist das in der Schweiz ähnlich. Von meinem Rechtsverständnis würde es, wollte man sich auf diese Weise absichern, ausreichen, nur Mitglieder bei der Ausspielung zuzulassen, die schon vor Eröffnung des DF-Snare-Threads hier angemeldet waren, wodurch die Öffentlichkeit ja imho ausgeschlossen wäre.


    Wie dem auch sei. Da es auf der Welt leider mehr Deppen als normale Menschen gibt und bei Nichtgewinn womöglich noch jemand den Bear wegen Veranstaltung eines Glücksspiels anscheißt, muss man sich bei einer heiklen Sache wie dieser hier 100% darauf verlassen können, dass man rechtlich abgesichert ist, was ohne rechtlichen Beistand, verbunden mit enormem zeitlichen und finanziellen Aufwand, nicht möglich ist.


    Ich würde deshalb abschließend (leider) auch empfehlen, eine Alternative zur Ausspielung zu fahren.

    Einmal editiert, zuletzt von bumbklaatt ()

  • Das hört sich ja mal wieder schön kompliziert an.
    Ich liebe diesen Bürokratensumpf in dem auch noch die harmloseste Idee ersäuft.


    Ich hab von diesen Rechtssachen ja keine Ahnung, aber in den Schulen werden die Kinder auch mit Losen versorgt die sie dann an die Nachbarschaft verticken. Da kann man dann so herrliche Sachen wie Martinsgänse gewinnen. Von Widerruf ist da nirgendw was zu lesen oder hören.


    Nuja. Das ist wohl etwas anderes, als wenn die Schulkinder online an einem kostenpflichtigen Glücksspiel teilnehmen - was übrigens auch nach meiner privaten Auffassung alles andere als harmlos wäre.


    Interessenten können sich ja ohne Schulkinder zusammenfinden und das ganze unöffentlich stattfinden lassen.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Mir war wirklich nicht klar das so eine einmalige wie auch simple Aktion hier eine DF Snare zu verlosen juristisch so einen Rattenschwanz hinter sich herzieht.
    Aber wenn man Glücks bzw. Gewinnspiel (was ja nicht dasselbe ist) googelt merkt man schnell das hier nichts einfach ist. Schade.


    Klar sich zu treffen und im stillen Kämmerlein wär eine Option aber wohl auch erst dann wenn das beamen richtig funktioniert.
    Oder man bringt die Snare auf eine Steueroase und verlost sie dort z.B. bei DF-Snare.to :D


    Fazit: auf eine Versteigerung läufts wohl hinaus
    Ich biete dann mal 20 Jürgen du bist raus :D

  • Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.


    Ich sprach nicht von "offline" treffen, sondern von "unöffentlich", das dürfte ohne Beamen gehen und außerhalb vom Königreich Tonga.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!