@Psycho + JC
Ihr verwechselt das Steuerrechtliche mit dem Arbeitsrechtlichen! Eine Nebentätigkeit MUSS, unabhängig von der Höhe der Einkünfte, beim Arbeitgeber zumindest angezeigt werden.
Hier stellt sich die Frage ob eine künstlerische Tätigkeit ausübt oder nicht. Wenn er nämlich beim Arbeitgeber eine Genehmigung einholen muss, dann kann dieser durchaus ablehnen wenn er der Meinung ist Guidos Nebentätigkeit könne sich negative auf seine Arbeitsleistung auswirken.
guido
Ich würde die ne künstlerische Tätigkeit anzeigen. Wenn´s dem AG nicht ausreicht, kann er einen Antrag immer noch einfordern.
Anm.: Im BAT wird oft auf Regelungen des jew. Beamtenrechts verwiesen. Warum auch das Rad neu erfinden, schließlich arbeitet man ja auch zusammen.
Jochen