Leasing von Drums

  • Lohnt sich Leasing und wer hat welche Erfahrungen gemacht?
    Welche Firmen sind empfehlenswert und wie läuft das von vorne bis hinten ab?
    Jubeln die einem dann deen Listenpreis unter oder kann man auch einen mit dem im Einzelhandel vergleichbaren günstigeren Preis
    bekommen?
    Wer hat Erfahrungen?
    Ich dachte , daß es steuerlich leichter abzurechnen ist und man nicht soviel Aufwand mit der steuerlichen Buchführung oder Abschreibung hat.

  • Ich kenne garkeine Leasing Variante, sondern nur einen sogenannten Mietkauf wo ich das Instrument für nen gewissen Zeitraum Miete und dann kaufe. Und der Mietpreis wird dann auf den Kaufpreis angerechnet. Da bekommt man aber wesentlich schlechtere Preise wie wenn ich es direkt kaufe. Wenn du das meinst meld dich einfach. Da kann ich dir reichlich Infos zu geben.

  • Hab auch noch nie was von Leasing bei Musikinstrumenten gehört, ist aber für Profis bestimmt eine nette alternative und eine gute Geschäftsidee. Gibts sowas überhaupt?

    :( Ich bin nicht Silverstar!!! Ich putze hier nur.


    Richtige Übersetztung für Becken : Tellerförmigen Hochtonschallerzeuger

  • Hallo,


    "leasing" ist ja so ein moderner Begriff, der inhaltlich relativ ungeklärt ist.
    Die Frage ist immer individuell zu lösen: was braucht man, was kann man, was wird angeboten?


    Bei mir stellt sich beispielsweise die Steuerfrage nicht, wenn ich das mit dem Schlagzeug professionell machen wollte, würde ich meinen Steuerberater fragen oder vielleicht auch gleich meinen Equipmentpartner.
    Hinsichtlich der Kosten muss man die alternativen Angebote konkret vergleichen, das ist beim Auto auch nicht anders. Sofortkauf ist absolut immer die billigste Lösung, wenn das Geld da ist. Ist es nicht da, stellt sich die Frage ja schon wieder nicht.


    Grüße
    Jürgen

  • Hi,


    ich bin kein Profi und kenne auch die steuerliche Seite nicht. Aber eines weiß ich: Der Nerv, sich mit steuerlichen Fragen des Instrumentenkaufs zu beschäftigen ist garantiert kleiner, als der, einen Leasingvertrag zu lesen, zu verstehen und ihn dann mit allen schönen Konsequenzen einzugehen. Ich seh schon die Diskussion bei der Rückgabe: "Hm, hm ... diese Schramme da sieht aber gar nicht gut aus. Und dann noch an der Bass Drum. Hm, hm ... sowas mindert natürlich den Wert erheblich." Es besteht zumindest die große Gefahr von Diskussionen und Nachzahlung. Nix für mich.


    Bei einem Kapitalkiller wie einem ausgewachsenem Steinway mag sich sowas ja lohnen, aber im Drumbereich?


    Grüße
    Hajo K

  • die Steuer-Geschichte kommt ja nur in Frage wenn das Instrument ein Werkzeug für deinen ausgeübten Beruf ist, sprich; wenn du von der Musik leben kannst, kannst du auch dein Instrument steuerlich geltend machen.


    Vor 20 Jahren gab es mal eine Firma wo neben den Kaufpreisen direkt auch die Teilzahlungspreise standen. So habe ich damals auch mal ein Drum-Set finanziert. War unter dem Strich natürlich teurer als sofort zu kaufen.
    Leasing als solches ist; eine Anzahlung leisten, einen gewissen Zeitraum gegen Entgeld benutzen, dann mit evtl. Abschlussrate erfolgt die Rückgabe.

  • Hi,

    die Steuer-Geschichte kommt ja nur in Frage wenn das Instrument ein Werkzeug für deinen ausgeübten Beruf ist

    ... und genau so hab ich Chevere verstanden. Als Hobbymusiker möchte man ja eh "besitzen" und sich übers eigene Set freuen. :)


    Gruß
    Hajo K

  • Eine Gewimmerzielungsabsicht ist logischerweise vorhanden, über welchen Zeitraum das Finanzamt diese Investitionen wie Raummiete, Instrumentekauf oder Leasing als Anlauffinanzierungen anerkennt, weiß ich nicht. Wann man in der Gewinnzone landet, weiß man auch erst hinterher.
    Gilt eigentlich der Mwst. - Vorabzug bzw Verrechnung auch mit Einnahmen aus den anderen selbständigen Tätigkeitsbereichen, wird das also genauso behandelt (addiert/subtrahiert, verrechnet)?

  • Gilt eigentlich der Mwst. - Vorabzug bzw Verrechnung auch mit Einnahmen aus den anderen selbständigen Tätigkeitsbereichen, wird das also genauso behandelt (addiert/subtrahiert, verrechnet)?


    Diesbezüglich würde ich mich mit einem steuerlichen Berater oder dem Finanzamt (!) kurzschließen - gerade letztere sind (zumindest bei uns) gar nicht so schlimm, wie mancher vermutet...


    Im Ernstfall wirste Dich nämlich auf eine Antwort hier nicht unbedingt verlassen können.


    Viele Grüße


    Jens

    Galerie


    Amateure üben solange, bis sie es richtig machen. Profis trainieren solange, bis sie es nicht mehr falsch machen können.


  • Wobei diese Antwort echt einfach ist.
    Wer zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, ist immer zum Abzug zur Vorsteuer berechtigt sofern er Einkünfte erzielt, die der Umsatzbesteuerung unterliegen.
    Nur solche Begrifflichkeiten wie verrechnet, addiert/subtrahiert machen mir Angst bzw. Sorgen, weswegen ich dann doch zumindest mal ein Beratungsgespräch empfehlen würde. Solche Begrifflichkeiten kennt nämlich das Steuerrecht im Zusammenhang mit der Unsatzsteuer nicht bzw. sind nicht gebräuchlich, weswegen ich auch nicht verstehe, was du damit meinst...

  • Eine Gewimmerzielungsabsicht ist logischerweise vorhanden, über welchen Zeitraum das Finanzamt diese Investitionen wie Raummiete, Instrumentekauf oder Leasing als Anlauffinanzierungen anerkennt, weiß ich nicht. Wann man in der Gewinnzone landet, weiß man auch erst hinterher.

    Raummiete (gewerblich), Stromkosten, etc. gehört dann zu den laufenden Kosten und senkt mit die Steuerlast....
    Deine Gewinnerzielungsabsicht solltest du in einer Rentabilitätsvorschau mit deinem Steuerberater abklären und absegnen lassen, sonst sieht es immer sehr schlecht aus mit evtl. Finanzierung. Über welchen Zeitraum Anschaffungen abgeschrieben werden können ersieht wiederrum dein Steuerberater in der Afa-Liste....

  • Ok, danke!
    Hoffentlich hilft mir das :
    http://afa-tabelle.net/


    Wie lange und in welchen Fällen kann das FA das rückwirkend als Lienhaberei behandeln?
    Da kommen ja doch einige erhebiche Kosten Instrumentarium, Einrichtungen PA,PC, Raum Mwst. zusammen.
    Wenn dann die Einnahmen doch niedriger sind als o.g Kosten (ggf. Schonzeit in der Anlaufphase?) will ich natürlich nicht im nachhinein im Regen stehen und igendwelche vorabgezogen MWst. und andere Kosten nicht in Anrechnung bringen können.

    2 Mal editiert, zuletzt von chevere ()

  • In der Afa Tabelle steht bei Schlagzeug 10 Jahre. Ich hab in der Praxis aber auch schon mal nur 5 Jahre angesetzt und das ist sogar durch eine Aussenprüfung ohne Beanstandung gegangen.
    Aber off. sind es 10 Jahre.

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