Guten morgen in die Runde,
ich hab jetzt mal ein wenig durch die Suche gepflügt, hab ne Menge über GEMA, GbR usw. gefunden, komme aber mit meinem Anliegen nicht weiter !!
Bei unserer Truppe ist das Thema bandinterne Vereinbarung / Vertrag aufgekommen. Mit dem Hintergrund, dass einmal ein Mitglied aussteigen könnte oder gesundheitlich nicht mehr kann und die Band verlässt.
Es kam die Frage nach dem Recht an der eigenen Komposition - Basser / Bassspur, Klampfer / Gitarre usw.... auf.
Hierzu die Info, dass ICH als einziger bei der GEMA bin und die Songs kompositorisch / Texter auf meinen Namen gemeldet sind.
Wie seht Ihr das bzw. wie habt Ihr dies geregelt??
Mein werter Gitarrist kam mit folgender ( für mich persönlich absolut blödsinniger ) Idee:
Vertragstext nach seinem Wunsch:
„Hiermit bestätigen wir einvernehmlich, dass das Bandmitglied jeweils Komponist seiner Tonspur bzw. seines Musikinstuments ist. Nach Ausscheiden bekommt das ausgeschiedene Mitglied 1/5 (bei 5 Mannbesetzung) des Umsatzes, der durch das Lied, an dem er als Komponist beteiligt ist, ausgezahlt.“
Sein Rechenbeispiel:
Einer ist raus ; 10 lieder wurden gespielt (bei Konzert) , er hat bei einem Lied (was im Program mit drin war beim Konzert) noch mitgewirkt (also 1/5 von dem Lied), an dem er als Komponist beteiligt war mit seinem Instrument. Dann bekommt er Einnahmen vom Konzert geteilt durch zehn (weil zehn Lieder gespielt wurden) und dass Ergebnis davon geteilt durch 5 (bei 5 mannbesatzung) = Endbetrag
Ich selbst habe ihn dann darauf verwiesen, dass ich doch keine Gagen an EX-Musiker bezahle!!! Mit der Frage, ob er noch ganz frisch sei !!
Lustig wird das Ganze, wenn die neue Besetzung beim ersten Gig 10 Lieder der alten spielt.....da würd ich gern EX-Member werden
Mich würden Eure Meinungen bzw. Lösungsvorschläge interessieren.
Vielen Dank und liebe Grüße Marc