Eine Auswahl von Edrums für nen Hobbyplayer

  • Genau, dieses Widerrufsrecht bei Versandkäufen wurde ja gerade deshalb eingeführt, um den Kunden im Internet gleichzustellen mit dem Kunden im Laden vor Ort, der ja dort auch die Ware, und das sogar vor dem kauf, antesten kann.


    Natuerlich weiss ich von dem Fernabsatzgesetz.


    Ich habe das Entstehen des Fernabsatzgesetzes aber etwas anders in Erinnerung. Meiner Erinnerung nach wollte man Geschaefte aus dem Tele- und
    Direktmarketing - was seinerzeit auch noch viel uebers Telefon praktiziert wurde - mit dem von Haustuergeschaeften gleichsetzen weil diese einen aehnlichen
    Ueberumpelungseffekt haben. Oder um dem ahnungslosen Vater zu schuetzen wenn der nicht geschaeftsfaehige Filius sich mal vorschnell eine Play Station bstellt hat.


    Im Moment hat der Internetbesteller ja mit seinem 14 taegigem Widerrufsrecht eher einen Vorteil gegenueber Ladengeschaeften.


    Wenn ich die von KOEminator zitierten §§ richtig verstehe ist das Widerrufsrecht verpflichtend und das Rueckgaberecht quasi eine alternative, gleichwertige
    Erfuellung des Widerrufsrecht. wie sie Thomann mit dem Slogan "30 Tage Money Back" (ueber-) erfuellt. (=Kulanz) Hier wird durch die Ruecksendung quasi die
    Willenserklaerung des Kaufs widerrufen. Jetzt verstehe ich auch wie das mit dem "Rueckgaberecht" von Jürgen K gemeint ist.
    Ich kannte bis dato vom "Hoerensagen" nur §355 bei dem die Rede vom "Widerrufsrecht" ist. Daher mein Einwand.


    Wenn man u.U. erst vom Gericht klaeren muss ob ein Geraet nun benutzt oder getestet wurde ist das fuer mich schon ein gewisses Risiko.



    Das ist etwas Off Topic jetzt hier, aber ich mag das nicht wenn hier der Rat gegeben wird erstmal alles moegliche zu bestellen um dann von seinem
    Rueckgaberecht gebrauch zu machen. Erfahrungsgemaess sind zumindest die Musikversender da sehr tolerant, aber wer weiss wie lange noch, wenn
    das Ueberhand nimmt. Das war mein Punkt, nicht die rechtlichen Details.

    Gaffatape und Chewing Gum kleben die halbe Welt zusamm'

  • 14 Tage ist wohl gesetzlich vorgeschrieben, 30 Tage reine Kulanz.
    Aber die Händler sagen sich wohl: Lieber ein eventueller Kunde, als gar kein Kunde.
    Und tatsächlich habe ich, muß ich zu meiner Schande gestehen, schon relativ oft, Drumteile aus reiner Neugier bestellt und dann doch, wg. der imo guten Qualität, behalten - ohne Rücktrittsrecht hätte ich die mit Sicherheit nie bestellt - es scheint sich also für die Händler doch irgendwie zu rechnen.
    Und der Händler vor Ort kann nun mal nicht alles Neue, Interessante zum Testen vorhalten - aber auch dort habe ich schon impulsive Schnellkäufe getätigt, nur dort konnte ich es dann nicht mehr zurückgeben (z.B. wenn es im Bandverbund dann doch nicht sooo gut passte), weil ich ja die Ware vorher ausgiebig testen konnte.
    Seit dieser Erfahrung bestelle ich fast nur noch im Netz.
    Bei einigen Händlern in meinem näheren Umkfeld kann ich die Ware aber mittlerweile doch auch mal zum Antesten mitnehmen und auch, bei Nichtgefallen, wieder zurückbringen.
    Und ich denke auch, dass die Versandhändler mittlerweile "schwarze" Listen führen, um den Missbrauch zu minimieren.

  • Hallo,


    Im Moment hat der Internetbesteller ja mit seinem 14 taegigem Widerrufsrecht eher einen Vorteil gegenueber Ladengeschaeften.

    Das sehe ich nicht so, denn:

    Wenn man u.U. erst vom Gericht klaeren muss ob ein Geraet nun benutzt oder getestet wurde ist das fuer mich schon ein gewisses Risiko.

    Und:

    Bei einigen Händlern in meinem näheren Umkfeld kann ich die Ware aber mittlerweile doch auch mal zum Antesten mitnehmen und auch, bei Nichtgefallen, wieder zurückbringen.

    So geht es mir auch.


    Ansonsten ist es vollkommen richtig, dass das Fernabsatzgesetz dem Haustürwiderrufsgesetz thematisch folgte. Die Versandhäuser hatten ja damals schon weitgehend Rückgaberechte eingeräumt, genauso wie Kaufhäuser übrigens heute noch.


    Grüße
    Jürgen

  • genauso wie Kaufhäuser übrigens heute noch.


    Das allerdings damals, wie heute, nicht gesetzlich verpflichtet, sondern als reine Kulanzleistung - gerade jetzt vor Weihnachten auch ganz wichtig für den Umsatz der Kaufhäuser, die sind ja nicht blöd.

  • Moin,


    wenn es um Wasserbetten geht, geht es um Wasserbetten.
    Eine Entscheidung zu Tomaten oder Wohnmobilen war das nicht.
    Das ist das Problem: bei jedem Produkt sieht das Ausprobieren anders aus und bei manchen geht es einfach nicht ohne absurd zu werden.


    Hammu: in der Tat: alles Kulanz. Und da kauft man beruhigter, denn wenn man mit seinem Händler kein gutes Verhältnis hat und das T-Shirt
    zuhause bei Kerzenschein (statt Leuchtstofflicht im Laden) dann doch irgendwie doof aussieht, dann zeigt es sich, wo der Kunde besser
    bedient wird. Noch besser ist es, wenn man schon im Laden sieht, was los ist, dann kauft man nämlich erst gar nicht, da hat das Internet eine
    teuflische Verführung (Fotos, die Schwachstellen verbergen). Nebenbei kann ich im Laden vier Schlagzeuge nebeneinander testen, beim
    Internetkauf müsste ich dann vier Sets bestellen und in der Küche aufbauen, das ist finanziell und logistisch ein bisschen schwierig.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Worum ging es hier eigentlich?
    Egal. Forum.

  • Ja, natürlich, man darf es auch nicht übertreiben, mit dem Bestellen.

    Nebenbei kann ich im Laden vier Schlagzeuge nebeneinander testen


    Toll, wo kann bzw. darf man das denn? Ok, ein Laden in Bochum kenne ich, da geht das wohl - aber sonst?
    Und E-Drums schon garnicht (ausser bei Drum-Tec) - ich glaube, darum ging es doch im Thread, oder? ;)

  • Moin,


    hier im Bahnhofsviertel stehen auch alle mir bekannten E-Drums herum, sogar in Reih' und Glied zum direkten Vergleich.
    Damals als ich mein Force 3001 gekauft habe, standen da noch ein Pearl ELX, ein Yamaha Stage Custom und ein pdp irgendwas.
    Die anderen Sets im Raum, die andere Preisklassen hatten, habe ich mal dezent unterschlagen.


    Dass ich mir die E-Drums noch nicht angehört habe, ist naheliegend.


    Ansonsten weiß ich von Ibbenbüren, dass da viel rumsteht, wenn man da unter der Woche da ist (also während die Kinder in der
    Schule sind und die Eltern auf Arbeit), dann soll man da wohl auch Möglichkeiten haben. Früher galt auch Koblenz noch als Adresse,
    aber der Laden wurde in der letzten Zeit immer merkwürdiger.
    Mit etwas Planung und Kommunikation sollte man auch in Maintal (zwischen Frankfurt und Hanau) schöne Erlebnisse haben können.
    Wie es aktuell in Fechenheim aussieht (die bauten/räumten) neulich mal wieder um, kann ich aktuell nicht sagen, liegt aber auf dem
    Weg, wenn man sowieso mal die Läden abklappern will. Für Gebrauchtfreunde fällt mir noch Kelsterbach (Nähe Flughafen FRA) ein.


    Grüße
    Jürgen

  • Moin,


    Fechenheim wurde doch von SAP-Walldorf übernommen, heißt jetzt Saison oder so ähnlich, war früher tatsächlich Smith.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Für die internationalen Mitleser: Fechenheim ist ein Stadtteil von Frankfurt am Main, weit im Osten, nördlich von Offenbach am Main, alles Südhessen, Teil von Hessen, Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, Mitglied der EU, der Welt, dem Universum und dem ganzen Rest.

  • Gibt's solche Adressen zum testen auch in Bochum und näheren Umgebung. Abgesehen vom House of Drums. Da war ich schon.


    Leider nein, deshalb hab ja weiter oben die, vllt etwas provokante, Frage gestellt (aber House of Drums ist schon gut und die Verkäufer dort nett und kompetent).
    Und in Köln geht das mal garnicht - der eine (bessere) Laden ist zu klein, der Andere zu groß (und entsprechend abgehoben).
    Einzig DrumStore24.de in Oberhausen fällt mir noch ein, aber auch sehr klein und hat nur Gebrauchtware.

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