Zollgebühren Deutschland - Schweiz

  • Hallo zusammen


    Wie ich gesehen habe, bin ich nicht der erste, der hier im Forum mit Zollgebühren zu kämpfen hat.


    Vorgestern habe ich ein tolles Sonor S-Class von treinert gekauft.
    Beim Schweizer Zoll wurde ich aufgefordert zu deklarieren und nannte den Preis und dass ich das ganze gebraucht von einer Privatperson gekauft habe.
    Ich habe erwartet, dass keine Gebühren anfallen.


    In Wahrheit musste ich die Schweizer Mwst bezahlen. Also 8% des Preises.
    Der Schweizer Zollbeamte hat sich geweigert mir weitere Auskünfte zu erteilen und der deutsche Zollbeamte sagte mir gerade eben, dass ich nichts zurückerstattet bekomme.


    Wisst ihr, ob das wirklich so ist?


    Ein Freund von mir meinte, dass entweder
    - Die Privatperson nicht Mehrwertssteuerpflichtig ist, ich also die Schweizer Mwst nicht bezahlen müsste.
    - Die Privatperson Mehrwertssteuerpflichtig ist und ich, wie bei einem Kauf im Laden, zwar die Schweizer Mwst bezahlen müsse, dafür aber die deutsche Mwst zurückerhalten würde.


    Wer hat Erfahrungen oder einen witzigen Spruch beizusteuern?


    Grüsse


    Unforgiven

  • Moin,


    statt hier lange rumzudiskutieren, hätte man eben mal die Homepage der Schweizer aufrufen können.
    8 % sind danach als Einfuhrsteuer normal.


    Dass es keine Steuererstattung hinsichtlich der Umsatzsteuer von Deutschland gibt, ist logisch, denn
    beim gelegentlichen Gebrauchtverkauf von Privatpersonen fällt die ja gar nicht an. Was nicht anfällt,
    kann auch schlecht erstattet werden.


    Grüße
    Jürgen

  • Okay, schade aber Dankeschön.


    Dann ist das wohl so. Mich wundert, wie man einen Mehrwert besteuern kann, der im Herkunftsland gar nicht anfällt.
    "Ziel der Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des inländischen Konsums. Deshalb gilt das Bestimmungslandprinzip. Dabei werden die Gegenstände wegen der Ausfuhr aus dem Herkunftsland von der dortigen Steuer befreit. Dafür unterliegen sie im Gegenzug wegen der Einfuhr der Steuer des Bestimmungslands."


    Grüsse


    Unforgiven

  • Ein wenig wundere ich mich, dass dir, gerade als Schweizer, diese Thematik nicht so geläufig ist. Die Schweiz ist zwar dem Schengener Abkommen beigetreten, nicht aber der Europäischen Zollunion, von daher ist doch klar, dass du an der Grenze verzollen musst. An der österreichisch-deutschen Grenze ist das kein Problem (i. d. R.), beide Länder sind in der Zollunion und es gibt auch gewisse Freigrenzen der mitgeführten Ware.


    Vielleicht hättest du doch direkt von Österreich in die Schweiz tief in der Nacht über verschneite und verschlungene Alpenpässe fahren sollen :D . Da gibt's doch sicher noch einige, wo nicht kontrolliert wird. Sonor-Schlagzeug im Schnee über Schweizer Schmugglerpfad steuerfrei eingeführt. Hat irgendwas Abenteuerliches. Huch, kriege gleich 'ne Gänsehaut.

  • Mir sind die Zollbestimmungen für Neuwaren bekannt. Die Einfuhrsteuer, welche auf meiner Quittung als MWST bezeichnet wird, liess mich aber zweifeln.
    Ich hätte wahrscheinlich auch sagen können, das Sonor habe 500 Euro gekostet... :rolleyes:


    Close


    Ps:
    Falls es jemanden interessiert die Bestätigung des deutschen Zolls:
    "die Information des Zöllners der Grenzzollstelle ist korrekt. Eine Rückzahlung der für einen Verkauf eines Gegenstandes in Deutschland angefallenen Umsatzsteuer ist nur dann möglich, wenn der Verkauf überhaupt steuerbar und steuerpflichtig war. Verkäufe durch Privatpersonen unterliegen allerdings nicht der deutschen Umsatzsteuer; sind sind nicht steuerbar. Da für den Verkauf keine Steuer entstanden ist, kann keine Steuer zurückgezahlt werden.


    Der Rückschluss, dass in Deutschland nicht steuerbare Verkäufe bei der Einfuhr in die Schweiz keiner Steuer unterliegen, kann sicherlich nicht gezogen werden. Da die deutsche Zollverwaltung allerdings die schweizer Einfuhrbestimmungen nicht kennt, sollten Sie sich diesbezüglich an die schweizer Zollverwaltung wenden.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden."

  • Noch nicht close. Hoffen wir mal, dass die Zöllner dir das Richtige gesagt haben. Dein Postscriptum zeigt, dass es vor 2.000 Jahren auch nicht anders war. Muss eine kleine Parallele aus der Welt von anno dunnemal aus dem Internet zitieren:


    ...Dagegen war das Zollwesen im römischen Reich gut organisiert. An Brücken und Wegen, an Furten und Übergängen, überall wo Menschen und Waren Engpässe passieren mussten, hatten sie Zolleinnehmer postiert, die den Zins für den Kaiser forderten. Dabei floss eben auch viel Geld in die eigenen Taschen. Die Belastung durch den Zoll muss sehr groß gewesen sein. Nicht umsonst murrten die Unterdrückten . Oft lehnten sie sich gegen allzu große Härten auf ...


    ;)

  • ...Dagegen war das Zollwesen im römischen Reich gut organisiert. An Brücken und Wegen, an Furten und Übergängen, überall wo Menschen und Waren Engpässe passieren mussten, hatten sie Zolleinnehmer postiert, die den Zins für den Kaiser forderten. Dabei floss eben auch viel Geld in die eigenen Taschen. Die Belastung durch den Zoll muss sehr groß gewesen sein. Nicht umsonst murrten die Unterdrückten . Oft lehnten sie sich gegen allzu große Härten auf ...


    Haha, in 2000 Jahren hat sich kaum was geändert :D

  • Moin,


    falls demnächst jemand auf die Idee kommt, die Sache durch Falschdeklarierung oder Abwege umgehen zu wollen:
    bitte vorher die einschlägigen Vorschriften lesen, nicht dass hinterher jemand sich über den Strafbefehl beschwert
    oder gar die Haftbedingungen.


    Grüße
    Jürgen

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