Mindestbestellwert und frachtfreie Lieferung beim Versandhandel

  • Moin


    Folgende Situation: Ich bestelle bei einem Versandhandel ein Audiokabel für 5 Euro und ein Splashbecken für 45 Euro. Der Mindestbestellwert (20 Euro) ist erreicht und die Ware wird frachtfrei geliefert. Nun stelle ich fest, dass das Becken nicht zu den anderen Becken passt und ich schicke das Becken frei zurück (Warenwert >40 Euro) Das Geld wird anschliessend vom Versandhändler erstattet.


    Da ich aber das Audiokabel für 5 Euro behalten habe, habe ich dies ja nun frachtfrei und mit Unterschreitung des Mindestbestellwertes gekauft? Wenn dem so ist, frage ich mich, wofür der Versandhandel eine Grenze für den Bestellwert und die frachtfreie Lieferung hat. :S


    Mache ich einen Denkfehler?


    Grüße -

  • Die Frage ist gut.


    Ich denke man wird in diesem Fall jetzt nicht auf die idee kommen dir absicht zu unterstellen.


    a) ist das bei becken durchaus üblich und die Händler wissen das.
    b) hast du ja jetzt nichts bestellt, das gerade so den warenwert von 20 Euro überschreitet, sodass man dir böses unterstellen könnte.


    In der tat ist das recht schwierig. Eigendlich hast du mich auf eine idee gebracht. Ich brauche nur ne Clutch für 16Euro, dann bestell ich mir doch gleich ein Konstantinople ride und ein legacy ride mit....die wollte ich immer schonmal testen und schicke sie hinterher wieder zurück. 8|

  • Ich denke, dass der Versandhandel das in Kauf nimmt, weil man davon ausgeht, dass nicht generell jeder so denkt und sich die Mühe macht, extra wieder zur Post zu rennen, um den höherwertigen Artikel zurückzuschicken nur um damit einen Niedrigpreisartikel billig zu bekommen.


    Wenn Du den Aufwand rechnest, den Du hast, das Paket wieder zuzukleben, zur Post zu fahren (Dich eventuell noch dort in eine Schlange stellen zu müssen - ZEIT!) und wieder zurück zu fahren, dann kommst Du vielleicht auch auf die Idee, den Niedrigpreisartikel in einem Geschäft bei Dir vorort kaufen zu können. Dann hast Du das in Deinem Beispiel genannte Kabel auch sofort und musst nicht noch zwei Tage warten.


    Bei der Größenordnung, die zum Beispiel beim großen T gedreht wird (mehrere tausend Pakete pro Tag), wird das dann halt einfach mit eingerechnet, dass da auch mal was zurückkommt, was am Ende unter'm Preis ist.


    Viele Grüße


    Jens

    Galerie


    Amateure üben solange, bis sie es richtig machen. Profis trainieren solange, bis sie es nicht mehr falsch machen können.

  • Hallo,


    nehmen wir an, jemand bestellt fünf Becken im Wert von 20, 50, 70, 100, 120 und 150 Euro.
    Leider gefallen sie alle nicht und gehen retour.
    Wird dann wegen Unterschreitung des letztendlich effektiven Bestellwerts (null) das Porto berechnet?


    Ich sehe es da ganz wie drummer75, entweder es ist eben so, wie es ist und wenn nicht, dann kaufe ich (nicht nur) den Kleinkram sowieso vor Ort, da habe ich ihn gesehen, gehört, befühlt, beschmust und geküsst, dann kann ich ihn auch gleich mitnehmen, ohne bibbernd auf den Postboten warten und dann schlimmstenfalls den ganzen Scheiß wieder einpacken und abschicken zu müssen.
    Im Übrigen bin ich festen Glaubens, dass es im Versandhandel auch viele erfolgreiche Verkäufe gibt, weil den Bestellern der Rückversand zu unbequem ist. Im Laden hätte man Manches gar nicht erst auf den Kassentisch gelegt. Der Versandhandel leidet also nicht nur unter den Rücksendungen. Da bin ich fest im Glauben.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    "Die große Auswahl kann man sich nicht nach hause holen"
    In der Tat kommt das auch noch hinzu. Dank Vorauskasse wird man kaum darin investieren, alle möglichen Becken eben mal zu bestellen, um eins zu kaufen. Bei Zweien oder Dreien macht das vielleicht noch jemand, aber die Möglichkeit, im Laden eben mal lustigerweise etwas ganz anderes zum Vergleich oder aus Spaß dazu zu hängen, hat man dann nicht und schränkt sich mehr ein, als man meistens denkt.

  • Im Übrigen bin ich festen Glaubens, dass es im Versandhandel auch viele erfolgreiche Verkäufe gibt, weil den Bestellern der Rückversand zu unbequem ist. Im Laden hätte man Manches gar nicht erst auf den Kassentisch gelegt. Der Versandhandel leidet also nicht nur unter den Rücksendungen. Da bin ich fest im Glauben.


    Guter Punkt. Habe ich doch neulich erst bei ebay einen originalverpackten, ungeöffneten Artikel ersteigert. Da ist jemandem hinterher eingefallen, dass er das doch nicht braucht.
    Ich untertelle mal, dass dieser Artikel wegen seiner geringen verbreitung und dem standort des Artikels bestellt wurde.


    Deswegen muss man das hier nicht löschen. Zum Glück bestehen in der Praxis eine reihe von Hemmnissen, die einen Missbrauch verhindern, sodass man allenfalls im Einzelfall davon ausgehen muss. Und den Einzelfall aufzudecken und zu erörtern kostet mehr, als ihn kulanterweise durchgehen zu lassen.
    Ich denke in de Praxis wird man am Ende kein Porto nachberechen, da das Fernabsatzgesetz ja ein Umtauschrecht vorsieht. So vom gefühl wieder besseren wissens dürfte die Berechnung des Portos diesem Gedanken wiedersprechen.


    Aber es wär schon interessant zu wissen wie es laufen würde, wenn Jürgen nach Rücksendung seiner Becken ein Porto in Rechnung gestellt bekommen würde.
    Wer ist dann da im Recht? ...unabhängig davon, dass es wegen zu geringem Streitwert nicht zu einer Klage kommen würde ;) .

  • Ich hatte den Thread provisorisch mal gelöscht (wegen des Titels) und ihn erst dann gelesen, daraufhin entschieden, dass der doch ganz gut stehen kann.


    Wenn der TS jetzt bitte den Titel anpassen würde, mir fällt grade nichts passendes ein :Q

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

  • Hallo,


    zum Exkurs noch ein Exkurs:
    abgesehen davon, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ich im Versandhandel mehrere Becken kaufen würde, muss ich ganz deutlich sagen, dass es einen zu geringen Streitwert nicht gibt, die Grenze ist Null, ab 0,01 kann geklagt werden, jedenfalls vom Streitwert her.
    Rein praktisch werden solche Fälle allerdings unter Geschäftsleuten (und ambitionierten Privatleuten) anders geregelt.


    Grüße
    Jürgen

  • Ok, dann mal ganz direkt die Sache auf den Punkt gebracht:


    Käufer Jürgen (K) bestellt entgegen seiner Gewohnheit ein Becken im Versandhandel. K stellt nach Ankuft fest, dass es ihm nicht gefällt, macht von seinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch und schickt das Becken zurück. Der Versandhändler (V) erstattet ihm den Kaufpreis des Beckens, abzüglich der Versandkosten der Erstsendung. Die Retourkosten trägt V.
    V beruft sich bezüglich der Erstsendung auf den effektiven Bestellwert von 0 Euro. Auf Nachfrage von K stellt sich V sturr und verweist auf den effektiven Bestellwert. K hätte wissen müssen, dass das Gefallen an Becken rein subjektiv ist und eine Rücksendung nicht selten ist. Das Becken habe sich in einem einwandfreien Zustand befunden und entpräche klangtechnisch der Norm der Serie. K hätte dies bei seiner Bestellung berücksichtigen müssen. Hätte K weitere Artikel mitbestellt deren Summe den Mindestbestellwert übersteigen und welche nicht zurückgesendet wurden, hätte V keine Versandkosten berechnet.


    Darf V die Kosten der Erstzustellung in Rechnung stellen?


    Gehen wir davon aus, dass V die Dinge nicht anderweitig regelt, sondern einfach sturr probiert seinen Gewinn kurzsichtig und kurzfristig zu maximieren (solche Leute gibt es).
    Eurokrise...das Geld der Leute sitzt knapp...man wird erfinderisch um zu überleben ;) .


    Ich hoffe ich habs jetzt wasserdicht gestaltet...jetzt keinen Exkurs um den heißen Brei mehr :D


    PS: Viele Grüße!

  • Mal ein ganz anderer Aspekt:
    In Zeiten des gläsernen Kunden (die wir Internet-Käufer ja nun mal zwangsläufig sind (wie man ja bei den "persönlichen" Angebotsvorschlägen bei Ebay und Amazon deutlich sehen kann)), gibt es imo mit Sicherheit auch eine "schwarze" Liste von Kunden, die übermäßig viel wieder zurückschicken!
    Was das nun für Auswirkungen auf den Versand hat, weiß ich nicht, aber möglich wärs, rein compuitertechnisch-technisch, schon.

  • Zitat

    Wenn dem so ist, frage ich mich, wofür der Versandhandel eine Grenze für den Bestellwert und die frachtfreie Lieferung hat.


    Nur weil es einen Trick gibt, die Regel zu umgehen, heißt es ja nicht, dass die Regel schlecht oder falsch ist.


    Die Händler überlegen sich, was sich lohnt und was nicht, stellen demnach ihre Bedingungen auf und beobachten halt mit der Zeit wie das Geschäft läuft, um dann die Bedingungen immer wieder der Entwicklung des Marktes anzupassen. Diese ganze 30-Tage-Money-back-Garantie hat ja einzig und allein den Zweck des Marketings. Meiner Einschätzung nach ist die Idee dahinter, dem Kunden das Gefühl zu vermitteln, es hier mit einem gutmütigen gar fairen Händler zu tun zu haben. Der Händler rechnet (im wahrsten, statistischen Sinne des Wortes) mit der Loyalität, Faulheit und Verblendung des Kunden.
    Ich könnte mich auch fragen, wenn ich mich den ganzen Tag in die Mayersche Buchhandlung in die gemütlichen Sessel setzen kann und ein Buch nach dem anderen lesen kann, ohne dass sich jemand dafür interessiert, warum die überhaupt noch Preise auf den Büchern stehen haben und Leute hinter die Kassen stellen. Im Großen und Ganzen funktionierts halt und der Rubel rollt.
    Leute, die zuviel Zeit und freie Gedanken haben, sich irgendwelche Geldspartricks zu überlegen sind halt schwarze Schafe.

  • Ich denke, wenn da zu viel Schindluder getrieben würde, gäbe es keine Mindestbestellmenge mehr sondern alles würde pauschal plus Versandkosten zu bezahlen sein. Das wird sich schon rechnen...


    Wenn die z.B. einen Artikel mit 250,- + verkaufen und sagen wir mal 4,- für ein Paket bezahlen, dann wären mit diesem einen Artikel mal ca. 60 solcher Fälle egalisiert, und ob es diese Konstellation so oft gibt...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • R_S_W hat das schon gut zusammengefasst.
    Ich selbst bin in unserem Betrieb für den Onlineversandhandel zuständig und es ist tatsächlich eine Kalkulationssache.
    nWenn sich herauskristallisiert das zu häufig zurückgesendet wird, wird es halt wieder abgeschafft. Ist aber bei uns bisher nicht vorgekommen das es Überhand genommen hat.
    Ansonsten motiviert es die Käufer dazu etwas mehr einzukaufen als geplant um über die magische "Versandkostenfrei-Marke" zu kommen. ;)


    Und was die Rücksendungen und sture Verkäufer angeht:
    Da entsteht dir durch die schlechte Werbung mehr schaden als wenn du diesen popeligen Rückschein zahlst der übrigens tatsächlich für Firmen finanziell kaum der Rede wert ist.
    Sowas kalkuliert man halt ein.

  • Aus meiner Erfahrung in einem TV-Konzern mit angeschlossenen Teleshopping-Sender (= Versandhandel):
    - Ein Minimum von 14 Tagen Rücksendezeit ist gesetzlich vorgeschrieben, die 30 Tage vieler Händler sind Marketing, genauso wie die "magische" Versandkostenfrei-Marke. ;)
    - 20-40% Retourenquote sind im Versandhandel absolut üblich (je nach Warengruppe). Vor Silvester wird viel festliche Kleidung verkauft, die dann im Januar mit Soßenfleck, Zigarettenbrandloch und nach Rauch stinkend zurückkommt mit dem Vermerk: "Passt leider nicht" ... Aha! :thumbdown:
    - Natürlich gibt es eine Blacklist mit Heavy-Retournierern ...
    - Die Kosten mit den großen Logistik-Konzernen (DHL, Hermes, UPS etc.) werden frei verhandelt (ab X Pakete im Jahr kostet´s Y, wenn´s mehr werden, wird´s günstiger usw.) - dabei geht´s zu wie im Basar.

    Sowas kalkuliert man halt ein.


    Genau, d.h. die "braven" Kunden zahlen für die Retournierer mit. Das ist Teil des Geschäftsmodells. Daran wird kein Versender pleite gehen.

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