Absolut richtig, was Matzdrums schreibt, wobei ich gerne noch mal anfüge, dass letztendlich doch nur das Finanzamt die Umsatzsteuerbefreiung abschliessend feststellt, da die Bescheinigung der Landesbehörde/des Regierungsbezirkes nur ein Verwaltungsakt ist, der der späteren Verifizierung durch eine steuerliche Aussenprüfung des FA bedarf.
Klingt nach Horror und ist es auch.
Ob man dann am Ende wirklich umsatzsteuerbefreit ist, klärt der jeweilige Prüfer (nach seinem werten Befinden). Ein "nettes" Damoklesschwert, dass über jedem Lehrenden hängt, bis er dann mal vom FA geprüft und der Zustand festgestellt wird...
Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen in Gefahr!
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.... und auch aufgrund dessen sollte man für sich immer genau prüfen, ob eine ust-befreiung bei privaten unterrichtstätigkeiten wirklich sinnvoll ist.
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Vielen dank schonmal für die Ratschläge.
Unter dem Aspekt, das dann letztenendes der Steuerprüfer (willkürlich?!) entscheidet, ob ich UST befreit bin oder nicht, kommt es meiner Meinung nach gar nicht mehr in Frage, sich befreien zu lassen.
Ich bin davon ausgegangen, das diese Bescheinigung, wenn man sie denn kriegt, dann auch rechtskräftig ist.BTW: Mein erster Anruf ging natürlich ans Finanzamt. Die 2 Leute, mit denen ich da gesprochen habe, konnten mir nicht weiterhelfen. Auf den Rückruf des "Zuständigen" warte ich nun auch schon wieder 10 Tage...
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ich würde das erstmal ausrechnen und einen fachlich fundierten rat einholen.
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