Hallo,
irgendwie verstehe ich die Aufregung so gar nicht:
§ 4 Nr. 21 UStG:
"Von den ... Umsätzen sind steuerfrei:"
bisher:
ZitatAlles anzeigena)
die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
aa)
wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
bb)
wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,
b)
die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
aa)
an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
bb)
an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen;
nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 25.05.2012 (BT-Drucks. 302/12):
Zitat... Bildungsleistungen von Privatlehrern ...
Ich lese da: "Von den ... Umsätzen sind steuerfrei: ... Bildungsleistungen von Privatlehrern ..." Was lest Ihr so?
Grüße
Jürgen
bin aber kein Steuerberater und der Kaffee war heute schlecht, also keine Gewähr und keine Haftung, wir sind ja ein Forum, wo jeder mal aus der Hüfte ungezielt loslegen kann
PS
Damit verbunden ist der Wegfall des Erfordernisses der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde für die Gewährung der Steuerbefreiung.
Wenn man das noch mal und vielleicht ein drittes Mal liest, sieht es aber auch nicht so aus, als gäbe es demnächst keine Befreiung mehr oder hatte ich koffeinfreien Kaffee?