Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen in Gefahr!

  • Hallo,


    ich bin zwar kein Experte im Steuerrecht, ich meine aber, dass eine Preiserhöhung um 19 % (das müsste der aktuelle Umsatzsteuersatz sein) niemanden in den Ruin treiben wird.
    Diesen Satz zahlen im Übrigen auch vermögende Betreute dafür, dass sie einen Betreuer gegebenenfalls sogar zwangsweise zugeordnet bekommen haben.
    Auch mein Mineralwasser wird mit 19 % belastet, was ich nicht verstehe.
    Es leuchtet mir auch nicht ein, warum meine Mandanten 19 % zahlen müssen und sogar die Staatskasse (ja, die dem Laden gehört, dem auch das Finanzamt gehört) zahlt bei mir 19 %.


    Die Lösung:
    1. die Kleinen erinnern sich an die Kleinunternehmerregelung und fertig.
    2. die größeren Schulen erinnern sich an den Kulturauftrag und machen das Ganze dann eben als gemeinnütziger Verein anstatt als gewinnorientiertes wirtschaftliches Unternehmen wie bisher.
    3. der Rest wählt FDP.


    Dass ich bei meiner RMV-(das ist der Verkehrsverbund hier)-Fahrkarte 7 % zahle, verstehe ich auch nicht, wo doch die Briefmarke für das DHL-Paket schon wieder mit 0 % da steht.
    Bei meiner Bank zahle ich 0 % (wie kulturell wertvoll ist die eigentlich?), wenn ich mir einen Rassekarnickel kaufe, sind es 7 %, genauso wie im Hotel (DEHOGA (GEMA-Basher No. 1) sei Dank).
    Der Arzt kostet dann wieder nichts, es sei denn er macht mir neue Titten.


    Und konkret mal on topic: warum muss ich für jede beschissene Trommel 19 % zahlen? Ist das keine Kultur? Und für das Lehrbuch fallen immer noch 7 % an. Das geht billiger.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Bitte zwischen den Zeilen lesen.

  • ... es gibt tatsächlich keine übergreifende Systematik der Steuerberfreiungen oder für die Umsätze die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
    Es lässt sich jedoch vermuten, dass hier viel Lobbyarbeit im Spiel ist. Ich kann den "Ermäßigten" für das Hotelgewerbe nämlich weder steuerrechtlich sinnvoll ableiten
    noch verstehen.
    Die Sache ist ja die, dass das Steuerrecht zum einen zur Staatsfinanzierung genutzt wird und zum anderen dazu Wirtschaftspolitik zu betreiben.
    Macht alles nicht gerade einfach und schon gar nicht verständlicher, vorallem für den "normalen" Bürger!....

    SCIENCE FOR THE WIN!
    Ich habe Interesse an; Zildjian K-Istanbul und Avedis Rides und Hihats (bis ende 60er) sowie Sonor Drumsets bis 1990! :thumbup:

  • Esel und Maultiere werden auch verschieden besteuert - Sinn macht das Ganze schon lange nicht mehr.


    Die Grundidee der verschiedenen Besteuerung macht Sinn, wurde jedoch über die Jahrzehnte bis zur Unkenntlichkeit verändert und der jeweiligen Regierung (und deren Wahlversprechen) angepasst.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Sagen wir mal, ich habe grundsätzlich auch kein Problem damit Umsatzsteuer abzuführen.
    Das Problem liegt in der Kurzfristigkeit, da man keinerlei Möglichkeit hat zu reagieren.


    Plötzlich auf 19% Einkommen verzichten beudeutet für die meisten von uns schlicht "pleite".


    Die 19% auf die Schüler umzulegen bedeutet aber eine massive Kündigungswelle und somit auch wieder massiven Einkommensverlust und somit wieder "pleite"...


    Auch eine Mischlösung beudeutet für die meisten Schulen und Lehrer schlicht "pleite".


    DAS ist das Problem!


    lg

  • Klar, kurzfristig ist doof, ab wann soll das denn in Kraft treten? Meistens gibt es ja doch eine Schonfrist.
    Und wenn es dir ein bisschen hilft; bei gleich bleibenden Gebühren sind es nur knappe 16% weniger Einkommen durch MwSt. :wacko:

  • Liebe Gemeinde,


    die Umsatzsteuerbefreiung für Musik-, Balett- und Schwimmschulen etc.
    soll anscheinend abgeschafft werden.


    Das bedeutet auch für viele privat unterrichtenden Instrumentallehrer einen Einkommensverlust von 19%,
    wenn nicht gar den Ruin....

    ???? Ein Einkommensverlust von 19 % ?????


    1. Zunächst: Bitte keine Begriffsverwirrungen: Die Mehrwertsteuer wird draufgeschlagen und an den Staat abgeführt. Die Teuerung trifft zunächst einmal die Schüler, nicht die Lehrer. Erst dann, wenn wegen der gestiegenen Preise die Schüler kündigen oder das Schülerkontigent wegen der Teuerung rückläufig wird, beginnt der Einnahmeverlust für die Lehrer und die Schulen. Ein Einkommensverlust ist also nicht unmittelbar sondern mittelbar und dann auch nicht einfach mal mit 19 % zu bestimmen, er kann deutlich geringer aber auch - zugegeben- sogar höher ausfallen.


    2. Einziger Nutznießer ist - natürlich wie immer bei Steuern - Papa Staat.


    3. Etwas verwirrend ist dabei die unterschiedliche Wahrnehmung der Teuerung: Während man bei der GEMA-Diskussion fast nur Worte hörte wie "Die 10 %-Teuerung wird doch wohl die Disco-Besitzer nicht töten", hört man derlei Stimmen hier jetzt nicht, sondern den Unterton der leichten Empörung gegen derlei staatliche Machenschaften gegenüber den Kulturbeflissenen. Was mich dabei wundert: Bei der GEMA-Diskussion wird das natürliche Recht des Künstlers auf gewerbliche Einkunftsmöglichkeiten ins Felde geführt, wenn dann aber ein Künstler für seine gewerbliche Tätigkeit als Lehrer - wie jeder andere auch - Mehrwertsteuer zahlen muss, wird auf einmal das goldene Kalb des ehrenden Musikers in Felde geführt, der gleichsam nur der Kunst, Gott und dem guten Geschmack verpflichtet ist (oder kommt's mir nur so vor ?).



    4. Egal wie, der Staat ist pleite, da müssen halt Steuern erhoben werden, wo es eben geht. Das muss doch einleuchten. Musiklehrer haben da -entgegen bsp. Hotelbesitzern - keine Lobby (unter anderem auch deshalb, weil sie so selten FDP wählen), sodass diese Steuer so folgerichtig ist, wie das Amen in der Kirche. Es muss schließlich einiges finanziert werden, wie wir alle wissen. Und dieses Einiges wird auch noch immer teurer. Ich persönlich warte ja eigentlich nur noch auf eine Sondersteuer fürs Atmen in Ballungszentren.


    Naja, so ist es halt. Das wird immer so weiter gehen und die Politiker werden sich auch weiterhin wundern, weshalb die Binnenwirtschaft immer weiter in die Knie geht, weil kein Mensch diese ganze Shice bezahlen kann. Aber ist doch auch egal: Dieser Staat so wie wir ihn kennen, geht über die Wupper, was brauchen wir da noch Kultur, angesichts der allumfassenden globalen wirtschaftlichen Probleme gilt es jetzt zuerst, den Banken unter die Arme zu greifen, unter die armen Arme sozusagen, dann den Banken und dann nochmal den Banken. Dafür braucht man halt Geld. Kultur ? pffff ....... wer braucht das, hat uns in der Geschichte doch nur Scherereien gemacht. Der ganze Mist fing damit an, als jemand anfing, lustige Ringe mit einen verrusten Grillstab auf die Höhlenwand zu kritzeln, da wars vorbei .................... Weiß jemand, ob Ackermann zumindest in Kindertagen mal Klavierunterricht genommen hat ? Wahrscheinlich nicht. der letzte Vertrag, den er Angela und Schäuble geschrieben hat, war zwar schwarz, aber nicht vor Noten. Hierzulande sind eben Musiknoten nicht en vogue, Banknoten sind das, was zählt.


    Also zahlen wir denn bis zum Sanktnimmerleinstag: Solizuschlag, Enwicklungshilfe, Diätenerhöhungen , Griechenland-Hilfe, Italien-Hilfe, Spanien-Hilfe, Banken-Hilfe, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Grunderwerbsteuer, Kfz-Steuer, Hundesteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer, Kirchensteuer, Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und eben die Mehrwertsteuer. Auf ein paar %-Punkte kommt es da sicherlich auch nicht mehr an.


    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    Einmal editiert, zuletzt von Seelanne ()

  • Lieber Seelanne,


    bitte vergiss nicht die doch sehr unterschiedlichen Umsatzdimensionen.
    Bei den Diskos geht es darum ob von jedem Gast der ca. 30-40 Euro Umsatz bringt anstatt 10 Cent evtl. 80 Cent abgeführt werden.
    Bei Lehrern geht es darum von jeder 45min Unterrichtseinheit die ca. 30 Euro Umsatz bringt auf einmal 4,79 Euro abzuführen.


    Die Idee mal eben 19% auf die bisherigen Unterrichtsgebühren draufzuschlagen kann man sowas von knicken.


    Viele private Musikschulen haben
    a) inzwischen oft Verträge mit Preisbindung
    b) kurze Kündigungsfristen


    d.h. der Schülerschwund kann dann schon umgehend einsetzen.
    Und bei einer Gebührenerhöhung um 19% wird das ganz sicher passieren.


    Das der Abstand zu den subventionierten, kommunalen Instituten dann noch größer wird brauch ich ja sicherlich keinem erklären.
    Beispiel Stadt Roth:


    Unterricht Musikwerkstatt Pianissimo 30min wich. 63,50 Euro/Monat
    Stadtjugendkapelle Roth: 42 Euro im Monat.
    Wenn ich nun auf die 63,50 die 19% draufschlage ist die private Schule schon 33,56 teurer.
    Da kommt dann keiner mehr....


    Für viele Musikschulinhaber, die nun so gerade noch evtl. auf ein Monatseinkommen von ca. 1600 Euro brutto kommen, nach Abzug der Betriebskosten (wo man ja die Umst. ja dann auch wieder bekommt)
    würde es schon sehr eng, wenn sie davon dann noch Umsatzsteuer abführen müssten...
    Für die Lehrer die privat unterrichten und es zu einer Umsatzsteuerbefreiung gebracht haben durch Diplom oder auf anderem Weg werden dann aus 1000 Euro Einnahmen mal eben 840,34 Euro....


    Wie gesagt, ich habe kein Problem damit Umsatzsteuer abzuführen, nur die Kurzfristigkeit der Regelung nimmt einem jede Reaktionsmöglichkeit.


    lg

  • verstehe mich nicht falsch:


    Wenns nach mir ginge, würden sämtliche künstlerische Lehrveranstaltungen oder Lehreinheiten MWSt-frei bleiben. Wenn man sich Staat als Kulturgesellschaft rühmt, muss man was auch dafür tun. Musiker und andere künstlerische Lehrer verdienen schon keine Reichtümer dabei.


    Ab es ist leider so wie es ist: In unserer Gesellschaft leben die Reichen von den Dummen und die Dummen von der Arbeit, da ist es kein Wunder, wenn man auch den Kunstschaffenden zusätzlich ans Leder will. Der Catch-22 dabei: Durch die Ansetzung der MWSt gibts weniger Schüler, ergo weniger Einkommen durchs Lehren, ergo weniger Lehrer oder eben schlechter verdienende Lehrer, ergo weniger Einkommensteuer. Wenn man dann noch vielleicht den einen oder anderen Musiklehrer zusätzlich dazu bringt, Arbeitslosengeld zu beziehen, ist spätesten dann der schöne Effekt wieder dahin. Aber wann hätte das letzte mal ein Politiker länger als 4 Jahre bedacht ?


    See

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  • Mal mit nem anderen Blickwinkel und provokant gefragt:
    War denn die Befreiung bisher "gerecht"(-fertigt)?


    Wo lag/liegt denn die Begründung für die Befreiung?
    Natürlich kann man "Kulturförderung" als Begründung heranziehen. Hier kommt man schon aber durch die Förderung von öffentlichen Musikschulen dem Bürger finanziell entgegen, so dass man
    argumentieren kann: "Wir unterstützen öffentlichen Musikschulen direkt und müssen daher privaten Musikunterricht nicht auch noch indirekt finanziell fördern."


    Aus dem Gesetzestext lese bzw. interpretiere ich (als Nicht-Jurist), dass der Gesetzgeber private Musikschulen finanziell durch die Befreiung daher unterstützt, weil private Musikschulen den Bildungsauftrag
    des Staates übernehmen, wobei diese Bildung (auch) als Vorbereitung auf einen staatlichen Abschluss dienen soll. Das kann man denke ich immer so auslegen, dass jeder private Musikunterricht auf eine
    staatliche Abschlussprüfung vorbereitet. In der Realität dürften aber die wenigsten privaten Musikunterrichtstunden direkt aufgrund dieser Motivation gehalten werden.


    Preissteigerungen um 10-20 oder mehr Prozent begegnen uns doch im Alltag häufiger. Als selbstständig agierende Person setzt man sich eben auch gewissen (Preis)-Risiken aus. Wenn die Befreiung für alle
    privaten Musikschulen auf einen Schlag entfallen sollte, stehen alle Lehrer und alle Schüler vor dem gleichen Problem. Ich glaube nicht, dass die 19% alleine von den Lehrern getragen werden. In der Praxis
    sieht es doch so aus, dass in der Regel der Endkunde den größten Teil von Preiserhöhungen weitergereicht bekommt. Dem Selbstständigen obliegt es an dieser Stelle, den Markt einzuschätzen und einen Preis
    zu setzen, bei dem er seinen Gewinn maximiert; sofern der Gewinn eines seiner primären Ziele ist.

  • Ab es ist leider so wie es ist: In unserer Gesellschaft leben die Reichen von den Dummen und die Dummen von der Arbeit, da ist es kein Wunder, wenn man auch den Kunstschaffenden zusätzlich ans Leder will. Der Catch-22 dabei: Durch die Ansetzung der MWSt gibts weniger Schüler, ergo weniger Einkommen durchs Lehren, ergo weniger Lehrer oder eben schlechter verdienende Lehrer, ergo weniger Einkommensteuer. Wenn man dann noch vielleicht den einen oder anderen Musiklehrer zusätzlich dazu bringt, Arbeitslosengeld zu beziehen, ist spätesten dann der schöne Effekt wieder dahin.

    so siehts aus...!!! Für mich als freiberuflicher Schlagzeuglehrer wäre solche ein neuer Gesetzentwurf eine echte Existenzbedrohung, da gibts nichts zu diskutieren. Ich arbeite ja auch an einer Musikschule (dort sind insgesamt über 700 Schüler), und auch die käme in arge Schwierigkeiten, wenn die Monatsgebühr auf einmal von 78,-EUR auf 92,- EUR angehoben werden muss...

    Wo lag/liegt denn die Begründung für die Befreiung?


    warum sind eigentlich Ärzte ebenfalls Ust.-befreit? Vielleicht um medizinische Versorgung für ALLE sicherzustellen?


    Staatlich geförderte Musikschulen alleine könnten niemals ein flächendeckendes Musikschulangebot bieten. Wir brauchen ein qualifiziertes Unterrichtsangebot auch durch private Schulen mit Preisen, die es möglichst vielen ermöglichen daran teilzuhaben!




    Von daher: Petition auf jedenfall unterzeichnen !!!!

    "Die Sprache ist natürlich im ersten Moment immer ein Hindernis für die Verständigung."



    Marcel Marceau (*1923), französischer Pantomime

  • Hi Folks...


    sieht aus als wäre da nicht viel zu machen.
    Die ENtwürfe sind zwar alle noch nicht bestätigt,
    aber es geht wohl um eine Anpassung an europäisches Recht, zu dem das deutsche Umst-Recht in diesem Punkt wohl im Widerspruch steht:


    Steuerbefreiung von Bildungsleistungen und der Umsätze von Privatlehrern
    (§ 4 Nr. 21 und 22 UStG)
    Die bisherigen Regelungen des deutschen Umsatzsteuerrechts weichen von den Regelungen des europäischen Gemeinschaftsrechts ab, was in der Praxis immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führte. Die Vorschriften werden nunmehr an Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) angeglichen. Damit verbunden ist der Wegfall des Erfordernisses der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde für die Gewährung der Steuerbefreiung.
    Die Vorschriften sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.


    Dann mal gute Nacht...


    lg
    Christian

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