Ich hätte gerne euer Feedback! :-)

  • ... und wenn du in einem Post unten rechts auf "Zitieren" klickst, geht ein Menü auf, das dir ermöglicht, mehrere Posts oder Passagen daraus (Stichwort selektives zitieren) in EINEM Post zu beantworten. ;)


    Danke für den Tipp ... ich werde mal dies und das ausprobieren ;)

  • Und den "Bearbeiten" - Button kannst du dann auch gleich mal testen. :D


    Falls du dich wunderst, wo deine Posts bleiben: die müssen immer erst freigeschaltet werden, also bitte etwas Geduld, sie sind nicht untergegangen. ;)


  • Heißt das, dass durch den Facebook-Button Infos der Kunden unrechtmäßig veröffentlicht werden? Ich dachte, wenn man den Button anklickt und die Website auf Facebook teilt, erscheint dies auf der eigenen Pinnwand. Mir ist nicht bewusst, dass hier unsachgemäßt mit den Daten umgegangen wird.


    Das solltest Du bzw. der Webmaster besser wissen als ich, wenn Du diese Tools eingebunden hast. Wahrscheinlich musstest
    Du irgendwo Nutzungsbedingungen abnicken in denen das erwaehnt wurde..


    Jetzt habe ich mich extra fuer Dich auf deren Webpraesenz begeben <grusel> um das nochmal nachzuforschen.


    Dort ist folgender Beitrag zu finden:


    http://www.facebook.com/notes/…0945214367?_fb_noscript=1



    In dem Artikel wird empfohlen in die Datenschutzhinweise u.a. folgenden Passus aufzunehmen:


    Soweit Sie zu diesem Zeitpunkt bei Facebook eingeloggt sind, können der Besuch unserer Seiten sowie sämtliche Ihrer Interaktionen im Zusammenhang
    mit den Social Plugins (z.B. Klicken des „Like“-Buttons, Erstellen eines Kommentars etc.) Ihrem Facebook-Profil zugeordnet und bei Facebook gespeichert
    werden. Selbst wenn Sie kein Facebook-Profil haben, ist nicht auszuschließen, dass Facebook Ihre IP-Adresse speichert.


    Demnach werden also, wie ich behauptete, auch Daten - die quasi personengebunden sind oder sich auf einen kleinen Personenkreis beschraenken - an Facebook gesendet.


    Facebook nutzt dafuer wahrscheinlich sogenannte Webbugs


    Mehr Problematiken der ganzen FB Werkzeuge sind hier zusammengefasst: http://de.wikipedia.org/wiki/Facebook#Kritik

    Gaffatape und Chewing Gum kleben die halbe Welt zusamm'

  • Ich finde Deinen Shop erstmal recht ansprechend und angenehm flott. Da ich mich aber beruflich mit - sagen
    wir - "leicht überforderten Surfern" auskenne ...


    Bezüglich der Kategorien meinte ich, dass ich es nicht mag, wenn eine Kategorie angeboten wird, sich aber keine
    Angebote darin finden. Da kommt bei mir immer der Verdacht auf, dass sowas nur zum anlocken aufgeführt wird.
    Du hast dahinter zwar jetzt "(Auf Anfrage)" gesetzt (was ok ist), aber das versaut Dir jetzt das Layout, weil
    "Wasserspringschale (Auf Anfrage)" jetzt zweizeilig ist und das Layout beim anklicken "hüpft" :D
    ... na ja, irgendwas ist ja immer ...


    Wenn statt des automatichen "Es befinden sich im Moment keine Artikel in dieser Kategorie" ein eigener
    Text erscheinen würde, dass dieses oder jenes Inntrument auf Anfrage bestellt werden kann, würde, glaube
    ich, besser kommen.
    Klickt man auf "Klanginstrumente", landet man erstmal in der leeren Kategorie "Aquaphone". Der "eilige" Sucher
    bemerkt dann möglichweise gar nicht, dass links noch "Gong", "Klangschalen", usw. MIT Inhalt zu finden sind.


    Das mit dem "keine Ahnung" war nicht auf Dich bezogen, ich dachte da an diverse schlechte Beispiele.
    Wenn ich eine "Rahmenmaultrommel" bestelle, will ich bei nicht Verfügbarkeit keine Bügel-Variante, auch
    "wenn es ja irgendwo irgendwie oder so das gleiche ist" (Sachen habe ich da erlebt, tztztz). Shop-Betreiber
    müssen natürlich nicht alle Instrumente beherrschen :) ... sollten aber schon wissen womit sie handeln.


    Ansonsten: je besser die Beschreibungen, umso weniger Anfragen oder Beschwerden. Viele Betreiber
    verbringen die meiste Zeit - so behaupte ich mal - mit solchen Angelegenheiten. Mir würde da die Lust vergehen.

  • Zitat

    Die AGBs bekommt man automatisch beim Bestellvorgang mitgesendet. Diese sind, wenn man das so sagen kann, eigentlich "Standard".

    Ich bin zwar kein Fachmensch, aber auf mich wirken die AGBs doch noch stark überarbeitungswürdig. Es ist dein Shop und du musst das mit dir ausmachen, aber es macht schon ein wenig den Eindruck, dass du es darauf anlegst, eins auf den Deckel zu bekommen. Selbst mein ungeübtes Auge sieht da massig Überarbeitungsbedarf.
    Ein Anwalt würde die hier verwendenten AGBs mit viele Freude in der Luft zerreisen.
    Ich jedenfalls würde bei solchen AGBs bestimmt nicht einkaufen, weil das auf mich auch den Eindruck vermittelt, dass der Geschäftsinhaber sich über die rechtliche Lage wohl noch nicht einmal rudimentär im Klaren ist und man sich dann herumärgern darf, nur weil jemand nicht weiß, was seine Verpflichtungen sind. :(


    Zitat

    Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich.

    Wie ist das gemeint? Wenn ein Produkt bei der Lieferung aber 'technische' Änderungen aufweist, verglichen mi dem auf der Internetseite dargestellten Angebot, dann ist dies ein Sachmangel im Sinne von §434 BGB.


    Einmal wird gesagt

    Zitat

    Die Art des Versandes bleibt uns überlassen, sofern die Versicherung für die Ware eingehalten wird.

    und dann wieder

    Zitat

    Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Versendung mit der jeweiligen Standardversicherungssumme des gewählten Transportunternehmens auf Rechnung und Gefahr des Kunden an die angegebene Lieferanschrift.

    was bedeuten würde, dass wenn ich einen 700€-Gegenstand über Hermes versenden lasse, er nach dem zweiten Satz nicht ausreichend und nach dem ersten Satz ausreichend versichert wäre.
    Das Transportrisiko trägt übrigens der Verkäufer (bei gewerblichen Handel), es als 'Gefahr des Kunden' zu deklarieren bedeutet eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.


    Zitat

    Die Kosten dafür trägt der Kunde, es sei denn die gelieferte Ware entspricht nicht dem bestellten Umfang.

    40€-Passus einfach mal weggelassen, was schon sehr frech ist. "Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers"


    Zitat

    Schadensansprüche aus Verzug und Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht worden ist.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Passus im Klagefall standhalten würde. Sobald du die Lieferung annimmst und den Kauf bestätigst, kommt ein Kaufvertrag zustande und den den hast du einzuhalten. Wenn du (gleich aus welchen Gründen auch immer) diesen nicht erfüllen kannst, bist du Schadensersatzpflichtig. Man kann doch nicht einfach das BGB aushebeln.

    Zitat

    versteckte Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung per Email an uns mitgeteilt werden.

    Wie soll ein versteckter Mangel, der evtl. auch erst nach ein paar Wochen auffällt, denn bereits nach nur wenigen Tagen gemeldet werden?



    Zitat

    Andernfalls entfällt die Gewährleistung und es kann kein Ersatz geltend gemacht werden.

    Bei solch einem Satz kann man nur den Kopf schütteln. Ich hoffe, dass das nicht wirklich dein ernst ist
    Die Gewährleistung beträgt gesetzlich zwei Jahre und niemand kann ein Gesetz mal eben so außer Kraft setzen.
    Als Gewerblicher kannst du ohnehin nicht die Gewährleistung ausschließen - wenn dann nur für gebrauchte Gegenstände auf ein Jahr reduzieren.
    Für jeden Mangel, der in den ersten sechs Monaten nach Erhalt auftritt (wenn's nicht gerade mutwilliges Kaputtschlagen ist) muss der Verkäufer (nicht der Käufer!) beweisen (!), dass dieser Mangel nicht bereits bei Übergabe vorlag (Stichwort: Gutachten)


    Ich lasse mich gerne berichtigen, falls ich in einem der angesprochenen Punkte falsch liege.


    Edit: Verzeihung, habe überlesen, wenn die bereits in Überarbeitung sind.
    Trotzdem: Wenn man davon ausging, diese AGBs wären okay, sollte man sich mal etwas intensiver mit dem Thema onlineshops beschäftigen sollte, weil zu vermuten ist das ein wenig das Hintergrundwissen fehlt. Man sollte seine Rechte und Pflichten schon kennen.

    4 Mal editiert, zuletzt von C-b-z () aus folgendem Grund: Tippfehler und Ausdrucksweise korrigiert

  • Hallo,


    die AGBs sind schon eine mittlere Katastrophe.
    Man liest ja selten voll wirksame Klauseln, aber da häufen sich tatsächlich die Grausamkeiten.
    Wer die verwendet, zeigt Risikobereitschaft und den Willen, Ärger zu bekommen.


    War da irgendwo auch eine Widerrufsbelehrung?
    Ich habe sie nicht gesehen.


    Egal, ich muss arbeiten ...


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    Auch ich möchte Dich darauf hinweisen Deine AGB's dringend zu überarbeiten. Generell möchte ich Dich darauf hinweisen das es grundsätzlich keine Verpflichtung für Onlineshops (B2C) gibt, eigene AGB's zu verwenden.Wenn keine eigenen AGB's zum Einstz kommen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Vorteil eigener AGB's besteht darin, das man alle Plichtangaben in geordneter Form und an zentraler Stelle vorliegen hat. Es darf aber in keinem Fall zum vorteil des Händlers von Verbraucherschutzvorschriften abgewichen werden. Wenn AGB's verwendet werden, müssen diese inhaltlich und formell in Ordnung sein. Ansonsten können diese kostenpflichtig abgemahnt werden. Auch rate ich Dir von Musterverträgen ab, da du Dir nicht sicher sein kannst, ob diese Verträge noch der aktuellen Rechtslage entsprechen und der Herausgeber vertrauenswürdig ist. Ich rate Dir beim Einsatz von eigenen AGB's eine Rechtsberatung einzuholen.


    Beste Grüße
    typolos

  • Sie kümmert sich doch schon seit gestern 13:47 darum. :rolleyes:
    AGB sollten vom Fachmann an den Einzelfall angepasst werden, nicht vom Drummerforum an irgendwas, was man mal gehört hat. ;)

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Selbstverständlich. Wenn man diese dem Anwalt zur Überprüfung gibt sollte auch Wert darauf legen, dass nicht die reine 'Überprüfung' sondern auch 'Bearbeitung' im Preis enthalten sein. Man glaubt ja gar nicht, über welche Nichtigkeiten man da stolpern kann.


    Der Grund für mich zu schreiben ist eigentlich folgender:
    Das hier solltest du übrigens auch unbedingt mal verinnerlichen. (Evtl. ist das bei dir bereits richtig, ich habe es selbst nicht getestet, weil ich kein Konto habe)
    Dort heißt es "Der Unternehmer muss den Verbraucher deutlich, etwa -...- mit der Bezeichnung „zahlungspflichtig bestellen“, vor Abschluss des Vertrages konfrontieren"
    Am besten über solche Änderungen immer auf dem Laufenden halten.

    Einmal editiert, zuletzt von C-b-z ()

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