Forumslobby, wie geil
GEMA dreht durch...
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.......... wobei mich die ganze Diskussion hier schon so verunsichert hat, dass ich schon nicht mehr weiß, ob ich mit meinem Post mich nicht der schändlichsten Urheberrechtszerfetzung schuldigst gemacht habe: Gut, Max und Moritz sind tot, auch schon länger als 70 Jahre, also genauer Willi, der Barde. Aber Pippi, also Astrid L aus S. wohl nicht. Ist also derartiges Zitatentum verächtlich oder nicht ? Mal drüber nachdenken ....................
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Interessanter Nebensatz: privates Anhören und bloßer Besitz unerlaubter Kopien ist nicht strafbar
Das wird niemanden interessieren. Auch nicht den Amtsschimmel. Wo hat man aber diese Kopie her? Bei P2P-Tauschbörsen stellt man beim Herunterladen des Songs ja gleichzeitig den Song zum Download für andere bereit. Das ist ja das geniale, warum das so gut funktioniert. Und genau das entspricht:
§ 106 Abs.1 UrhG - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Übrigens viele Dank an pbu, der das ganze auch nüchtern betrachtet.
Die Songs anhören, vorhören, etc. kann man auch, ohne sie bei Tauschbörsen etc. herunterzuladen. Es gibt Facebook, Myspace, Youtube, diese ganzen Streaminggeschichten wie Spotify oder Internetradio, Amazon und andere Onlinehändler,... Auch wenn sich dort die Provider und die Rechteinhaber (noch?) nicht immer ganz einig sind. Aber das steht auf einem anderen Blatt Papier.Ich glaube, niemand möchte hier den Zeigefinger erheben und ist dafür, die User auf Gedeih und Verderb im nachhinein zur Kasse zu bitten. Es geht vielmehr um die Missionsarbeit, wieder was in den Köpfen, zumindest ansatzweise, zu ändern.
@seelane: Schöne Geschichte. Kann man dazu auch was nachlesen? Ich meine grundsätzlich ist es ja nicht ungewöhnlich, dass die Strafe höher, als der entstandene Schaden ausfällt. Sonst würde sich bspw. Schwarzfahren grundsätzlich lohnen. Wenn ich da erwischt werde zahle ich statt bspw. 2€ fürs Ticket 40€ Konventionalstrafe. Aus 1€ Schaden nun bis zu 300€ zu machen ist natürlich deftig. Da wäre etwas mehr Augenmaß sicher nicht verkehrt. Allerdings kenne ich persönlich keinen einzigen, der jemals in so einer Angelegenheit Strafe zahlen musste. Beim Schwarzfahren, oder um ein anderes Beispiel zu nennen, beim zu schnell fahren, sieht das ganz anders aus
Vielleicht noch ein anderer Ansatz: Wie hoch ist der jährliche Umsatz der Fahrbahnkontrolleur(Mafia) oder Wegelagerermafia(auch gerne Polizei genannt)?Grüße Marcus
P.S.: Sorry für OT.
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Das wird niemanden interessieren. Auch nicht den Amtsschimmel. Wo hat man aber diese Kopie her? Bei P2P-Tauschbörsen stellt man beim Herunterladen des Songs ja gleichzeitig den Song zum Download für andere bereit. Das ist ja das geniale, warum das so gut funktioniert.
Ein Unwissender
Also der große Traffic kommt schon seit ca. 2007 nicht mehr von solchen Tauschbörsen.. -
Ein Unwissender
Also der große Traffic kommt schon seit ca. 2007 nicht mehr von solchen Tauschbörsen..
Schuldig im Sinne der Anklage. Da bin ich wohl nicht mehr up to date. Wie funktioniert das denn neuerdings? Servergestützt?
Grüße Marcus
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Jop, Megaupload kennste ja vielleicht noch aus den Schlagzeilen um Kim Dotcom.
Für mehr -> PM -
Ich glaube, niemand möchte hier den Zeigefinger erheben und ist dafür, die User auf Gedeih und Verderb im nachhinein zur Kasse zu bitten. Es geht vielmehr um die Missionsarbeit, wieder was in den Köpfen, zumindest ansatzweise, zu ändern.
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Ich glaube, niemand möchte hier den Zeigefinger erheben und ist dafür, die User auf Gedeih und Verderb im nachhinein zur Kasse zu bitten. Es geht vielmehr um die Missionsarbeit, wieder was in den Köpfen, zumindest ansatzweise, zu ändern.
True. True. -
......Allerdings kenne ich persönlich keinen einzigen, der jemals in so einer Angelegenheit Strafe zahlen musste......Ich habe jemanden im Bekannteinkreis. Seelanes Gechichte entstammt jedenfalls nicht dem Reich der Fabeln und Märchen.
Die haben sich seinerzeit geeinigt: 2.700,- €.
Und zum Thema "Der Besitz und das Anhören ist nicht strafbar": Er hatte keine Chance, weil ER musste beweisen, dass er es NICHT
runtergeladen hatte, bzw. hätte er die Original CDs besitzen müssen. -
Off-Topic: abbot Unabhängige Moderatoren müssten für ihre Tätigkeit bezahlt werden, damit sie den ganzen Tag so dolle Diskussionen wie diese hier bearbeiten. Das Forum wäre dann wohl kaum kostenlos.
Aber, wenn dir unsere Abhängikeit (von wem eigentlich?) nicht passt, warum bist du dann hier noch unterwegs?
Dieser Beitrag wurde auf Druck der Forumslobby veröffentlicht. -
Hallo,
zu den Kosten und so:
es gibt verschiedene Fälle. Ohne die Einzelheiten zu kennen, die wir natürlich nicht ausbreiten wollen, kann die Sache mal so und mal so aussehen.
Je nach Verstoßqualität steigt oder sinkt der Preis, Gesamtkosten im drei- bis vierstelligen Bereich sollte man allerdings mal grob einkalkulieren.
Wenn man für die eigene Seite auch einen Anwalt einschaltet, werden die Kosten des Gegners meistens sinken, in der Tat sind Vergleiche (Einigungen)
üblich.
Das mit dem Beweis wird in der Laiensphäre immer gerne mit "in dubio ..." abgetan, das ist in der Praxis aber anders: da heißt das "prima facie".
Wenn ich illegales Zeug besitze, dann ist es in der Tat mein Problem, dafür eine vernünftige und nachvollziehbare Erklärung zu haben.Mir sind Fälle bekannt, wo im unteren vierstelligen, im unteren bis mittleren dreistelligen und null bezahlt wurden. Wie gesagt, es kommt auf alle
Details an. Wer sich für die Null interessiert: da war bereits das Alter des Verdächtigten ausreichend, um den Inkasso-Verein den Wind aus den Segeln
zu nehmen.
Nochmal zum "reinen" Besitz: wie soll ich denn als Normalsterblicher in den Besitz illegaler Ware kommen? Die üblichen Ausreden sind so langweilig wie
bekannt, das ist in den meisten Fällen auf dem Niveau von "geraucht, aber nicht inhaliert".Ach so, das ist dann die zivilrechtliche Seite. Strafrechtlich passiert ja meistens nichts (wenn doch, dann war aber wirklich was los).
Grüße
Jürgen -
Hi scotty,
Im Übrigen kann ich nur zum wiederholten Male meine Bewunderung für dieses Forum ausdrücken, das anscheinend eine große Ansammlung von Menschen darstellt, die noch nie eine Raubkopie gemacht haben.
darum geht's nicht. Man darf ein Verhalten auch kritisieren, wenn man es selber gezeigt hat. Das nennt man dann Selbstkritik, Aufrichtigkeit oder schlicht Glaubwürdigkeit.
Es geht nicht um Perfektion, sondern um Grundhaltung. Ich schätze Menschen sehr, die Mist auch dann Mist nennen, wenn sie ihn selbst fabriziert haben. Mir ist der selbstkritische Raubkopierer lieber als der, der noch das fernste Argument nutzt, um unfallfrei in den Spiegel gucken zu können. (Rest per PM.)Grüße
Hajo K -
wie soll ich denn als Normalsterblicher in den Besitz illegaler Ware kommen?
Wie geschieht denn der Nachweis, dass es sich um "illegales Zeug" handelt, schliesslich handelt es sich ja nicht um ein Pfund Koks? Eine mp3-Datei ist an und für sich nichts illegales.
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Mir ist der selbstkritische Raubkopierer ...
Also "Raub" sollte auf jeden Fall schwer bestraft werden!
Zum Glueck ist das in diesem Zusammenhang eher die Ausnahme.
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Zorschl, die Leute werden in der Regel beim Upload (Verbreiten) erwischt, da ist das erst mal egal.
Bevor der PC beschlagnahmt oder ein teurer Gutachter eingeschaltet wird, gibt man ganz schnell einiges zu."Raub" ist natürlich auch so ein böses Wort. Wie wär's mit "Kulturmord"?
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oder Kulturraubmord
manche Kultur verdient es jedoch ermordet zu werden
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Ich glaube, Alternativ-Bemühungen wie das Projekt der Cultural Commons Collecting Society (C3S) haben wir trotz unserer stets konstruktiv gehaltenen Befassung noch nicht behandelt.
ZitatDie C3S ist eine gemeinschaftliche Initiative mit Künstlern und für Künstler, eine neue und richtungsweisende europäische Verwertungsgesellschaft zu gründen. Eine nicht-exklusive Verwertungsgesellschaft, die es Musikern ermöglicht, ihre unter nicht-kommerziellen Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichten Werke außerhalb traditioneller Schemata kommerziell verwerten zu lassen. Mehr als das, die C3S wird auch offen sein für die kommerzielle Verwertung von Werken unter anderen freien Lizenzen einschließlich der Werke, die ohne explizit definierte Lizenz veröffentlicht werden. [...]
Die C3S wird einen neuen, internationalen und vorwiegend am Online-Segment orientierten Markt öffnen. Sie richtet sich an Musiker, die traditionellen Verwertungsgesellschaften nicht beitreten möchten oder können, ohne ihren bevorzugten Weg der Lizenzierung aufzugeben und dennoch Umsätze mit ihren Werken erzielen möchten.
Dazu Gema-Pressesprecherin Gaby Schilcher in einem ganz interessanten Laut.de-Interview:ZitatGrundsätzlich ist Konkurrenz natürlich in ganz vielen Branchen sinnvoll. Was das Urheberrecht angeht, ist das allerdings fraglich. Die GEMA ist ein Quasi-Monopolist, das heißt, es kann jederzeit jemand eine zweite GEMA aufziehen. Die Frage ist nur, wie sinnvoll das wäre, auch für die Kunden. Wenn es zwei Verwertungsgesellschaften gibt, wie das zum Beispiel in Amerika der Fall ist, dann bekommen Sie als Kunde halt zwei Rechnungen von zwei verschiedenen Stellen, wenn Sie beide Repertoires nutzen möchten. Der Verwaltungskostenaufwand ist dann zweimal zu zahlen. Am Ende zahlt der Kunde mehr oder der Urheber bekommt weniger, beides ist nicht positiv. Grundsätzlich ist so etwas aber möglich.
Wenn Sie [...] von einem Urheber verschiedene Titel haben, die einmal so und einmal so lizenziert werden, die Rosinen unter dem Titel, die anderen unter Creative Commons und so weiter, dann ist das ein wahnsinniger Aufwand. [...] Bei uns ist es möglich, einzelne Sparten herauszunehmen. Man kann z.B. die Rechte für die Online-Musik selber in der Hand behalten oder freigeben. Aber einzelne Lieder herauszunehmen wäre eindeutig zu aufwändig.*
Gibt es da vorausschauend etwas zu zu meinen?__________
* Kleinzitat gem. § 51 UrhG zum Zwecke der Berichterstattung über Tagesereignisse gem. § 50 UrhG / Quelle: Laut.de / Hintergrund für diese Angaben: Das Copyright für veröffentlichte, von der LAUT AG selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der LAUT AG. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und insbesondere Texte in anderen elektronischen, gedruckten oder sonstigen Publikationen ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der LAUT AG nicht gestattet und wird konsequent strafrechtlich verfolgt.* -
der Gema kann man doch mitteilen, dass man die Rechnung bereits bei der anderen Gesellschaft beglichen hat. Und der anderen Gesellschaft ebenfalls
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Die hätten natürlich verschiedene Repertoires, du Schelm
Im Ernst, Monopolismus-Vorwerfern müsste Wettbewerb doch entgegenkommen, oder?
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das wäre halt meine Art, der Beweislastumkehr bei den beiden entgegenzukommen. Wir spielen nur eigene Sachen, schon vergessen
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