Und bitte mal komplett zitieren statt nur das zu exerzerpieren, was einem gefällt.
Was nun die vermeintlich kostenpflichtigen Martinsumzüge angeht, so hätte auch hier ein kurzer Blick in entsprechende Regelwerke nicht nur für Klarheit, sondern wohl auch für Beschwichtigung gesorgt: Für das Singen traditioneller Lieder bei Martinsumzügen fallen nämlich im Regelfall ebenso wenig Vergütungen an wie für das Kopieren der entsprechenden Noten- und Textblätter. Da das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod der Komponisten, Textdichter oder Bearbeiter erlischt, sind Volkslieder wie etwa das beliebte „Laterne, Laterne“ nicht mehr geschützt; Nutzung und Kopie ist damit frei – sofern es sich um keine bearbeitete Fassung handelt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die meisten Weihnachtslieder.
Lediglich Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben, dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt oder kopiert werden. Für die Veranstalter ist es also wichtig, sich vorab zu informieren, ob die betreffenden Stücke geschützt sind oder nicht.
Erstens geht es hier um öffentliche Aufführung und nicht um Singen IM Kindergarten, zweitens geht es um Lieder, dessen Autor noch nicht tot oder noch nicht länger als 70 Jahre tot ist.
Wenn also wieder mal ums Verrecken Rolf Zuckowski gesungen werden muss, dann wird halt eine GEMA Gebühr fällig. Lässt sich aber auch leicht vermeiden.