ZitatEmbedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden.“ Einfache Verlinkungen sind also in Ordnung, der GEMA jedoch geht es um die Fälle, in denen dem Nutzer nicht direkt ersichtlich ist, dass es sich um ein YouTube-Video handelt.
Das wäre ja dann im Falle unserer Seite gar nicht kostenpflichtig, schließlich sieht man ja sehr offensichtlich, dass es sich um YouTube-Videos handelt
Player-Style, Buttons, Logo unten rechts (oder ist das nicht immer vorhanden?).
Ich bin ja mal gespannt wie man das dann auslegt und ob nicht ein einfacher Hinweis "YouTube-Video" reichen sollte.
Die üblichen Verdächtigen vortreten zur Klärung!