Bandmitglied aber nicht GbR-Mitglied...

  • Formal gesehen ist der Zusammenschluss von Musikern die Gigs spielen oder in irgendeiner anderen Form Gewinn erzielen bereits eine GbR, ob dies nun vertraglich irgendwie festgehalten wurde oder nicht spielt keine Rolle.


    Hierzu habe ich die folgende Frage:


    Muss ich als aktiver Musiker einer Band zwingend der GbR beitreten und ggf. den entsprechenden Bandvertrag unterzeichnen? Unabhängig vom möglichen Stress mit den anderen Bandmitgliedern bei einer Weigerung zur GbR-Mitgliedschaft welche formalen Konsequenzen hätte das?


    Bei der Band handelt es sich nicht um eine "kommerzielle" Top40 Kapelle oder ähnliches sondern um eine Metalband mit eigenen Songs die ein paar Euro über Shirtverkauf und Gigs einimmt. Von diesen Einnahmen bleibt bisher jedoch nichts übrig da z.B. die Fahrtkosten die jeweiligen Einnahmen meist übersteigen (ich weiß schlechter Deal...). Trotzdem soll das ganze "Unternehmen" jetzt offiziel beim Finanzamt gemeldet werden um zukünftig jedweden Ärger aus dem Wege zu gehen sollte sich die Einnahmensituation wider Erwarten doch irgendwann noch verbessern.


    Hintergrund der Frage:
    Für mich ist das lediglich ein Hobby und ich möchte auf Grund einiger schlechter Erfahrung im Zusammenhang mit Bands und Finanzamt mit diesem ganzen "Formalismus" nichts zu tun haben.

  • Du must nicht notwendigerweise Teil der GbR sein. Du kannst natürlich auch als "zugemieteter" Musiker agieren und der GbR deine Gagen in Rechnung stellen.
    Allerdings kann (muss nicht) die Anschaffung und Nutzung von Bandeigentum und die Geldverteilung dann beliebig kompliziert werden. Das solltet ihr vorher unbedingt festlegen.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • Formal gesehen ist der Zusammenschluss von Musikern die Gigs spielen oder in irgendeiner anderen Form Gewinn erzielen bereits eine GbR, ob dies nun vertraglich irgendwie festgehalten wurde oder nicht spielt keine Rolle.


    Damit hast Du Dir die Frage selbst beantwortet.


    .

    Schöne Grüße - Rainer K. aus B. an der W.

  • HOHK: Nicht unbedingt. Der Rest der Kapelle kann doch eine GbR offiziell anmelden. Die Existenz dieser GbR ist dann an die Mitglieder gebunden. Einstieg oder Austritt von Musikern ist da nicht möglich, stattdessen muss die GbR bei Besetzungswechsel zunächst abgemeldet und mit den neuen Mitgliedern wieder angemeldet werden.
    Dieser GbR kann man dann als Musikant seine Leistungen in Rechnung stellen. Natürlich muss man sich dann um seine eigenen Einnahmen kümmern, also entsprechend angeben, evtl. Gewinne versteuern usw.
    Du kannst dich also aus dem ganzen "Formalismus" der Band prinzipiell raushalten, sobald es aber um Geld geht, musst du dich aber zumindest um deinen eigenen Formalismus kümmern.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

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  • Hallo,


    streng genommen ist die Eingangsbehauptung rechtlich komplett falsch.
    Sie ist so falsch, dass sie schon fast wieder richtig ist. Das ist aber ja nicht die Frage.


    Lassen wir das mit Band- und GbR-Mitglied einfach mal außen vor, und sehen die Sache so:
    A, B, C und D schließen sich zum gemeinsamen Musizieren zusammen und wollen unbedingt ihre Kapelle beim Finanzamt anmelden, um dann irgendwann mal vom Finanzamt die Bestätigung zu bekommen, dass sie ja eigentlich nur ein verlustiges Hobby betreiben und als Kapelle doch gefälligst mal Insolvenz anmelden sollen und dann schließlich vielleicht auch mal die bisher erlangten Steuergutschriften zurückzahlen sollen.
    Kann natürlich auch anders laufen, aber man muss ja nicht alles rosig sehen.


    Wenn jetzt der Trommler E hinzu stößt, dann kann die ABCD-GbR den ja gerne als Gastmusikanten gegen Entgelt oder auch ehrenamtlich einstellen.
    Wenn der Trommler natürlich in der Kapelle etwas zu melden haben will, dann frage ich mich, wie ein funktionierendes Konstrukt aussehen soll. Da wird es mir ganz schwarzmetallisch.
    Die Idee mit dem Finanzamt kommt mir ohnehin etwas überambitioniert vor.


    Aber ich trinke jetzt erst mal eine Cola, vielleicht habe ich den Quatsch auch nicht richtig verstanden.


    Grüße
    Jürgen

  • Zu beachten ist auch, dass es erfahrungsgemäß etwas schwierig ist, wenn eine Band aus einer GbR und einem Musiker besteht. Bei verdienenden Top40-Bands funktioniert das sicher, bei Hobbybands stelle ich mir das aber schwierig vor. Wer trägt welches Risiko, wer grenzt sich aus, wer bezahlt was, wem steht was zu, wem gehören gemeinsame Anschaffungen (die eventuell noch abgeschrieben werden), usw.? Insgesamt kann sich einfach schnell das Gefühl einstellen, dass es einen Kern und einen Außenseiter gibt. Muss aber natürlich nicht.
    Bevor man solche Entscheidungen trifft, sollte man über die Ambitionen der Einzelnen und der band sprechen. Vielleicht erübrigt sich der Rest dann auch.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • Bzgl. "überambitioniert".


    Wir z.B. wollten nie mit so nem Zeug anfangen, da der Aufwand nervt. Wir verkaufen aber auch Shirts, Cds, bekommen Gagen für Konzerte.
    Das rechnet sich aber ähnlich wie bei Theo nicht, da man Fahrtkosten, Herstellungskosten, Instrumentenkauf etc. betreibt.


    Wir wurden aber vom Finanzamt angeschrieben und in diese Situation gedrängt.
    Nun dürfen wir schön alle miteinander Rechnungen und Coubons sammeln, damit die sehen das wir uns keine goldene Nase verdienen.

  • HOHK: Nicht unbedingt. Der Rest der Kapelle kann doch eine GbR offiziell anmelden. Die Existenz dieser GbR ist dann an die Mitglieder gebunden. Einstieg oder Austritt von Musikern ist da nicht möglich, stattdessen muss die GbR bei Besetzungswechsel zunächst abgemeldet und mit den neuen Mitgliedern wieder angemeldet werden.
    Dieser GbR kann man dann als Musikant seine Leistungen in Rechnung stellen. Natürlich muss man sich dann um seine eigenen Einnahmen kümmern, also entsprechend angeben, evtl. Gewinne versteuern usw.
    Du kannst dich also aus dem ganzen "Formalismus" der Band prinzipiell raushalten, sobald es aber um Geld geht, musst du dich aber zumindest um deinen eigenen Formalismus kümmern.


    Bist du dir sicher? Wir haben damals bei Austritt die GbR nicht abgemeldet, sondern nur die Mitglieder rausgenommen.

    Alles wird gut

  • Das ging bei uns nicht. Ich habe gerade erst vor 2 Wochen mit dem entsprechenden Amt gesprochen und die Anträge bekommen. Bei dem Abmeldeformular gibt es bei Begründungen sogar den Unterpunkt "Mitgliederwechsel" (oder so ähnlich, müsste ich nachschauen). Das selbe Prozedere hatten wir vor einigen Jahren auch schon.


    edit: Ich sehe aber gerade, dass du für Österreich trommelst. Das könnte natürlich der entscheidende Unterschied sein 8)

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

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  • aus österreichischer, rein buchhalterischer / steuerrechtlicher Sicht ist eine GbR lediglich dazu da, die Umsatzsteuer zu verrechnern, und versteuert keine Gewinne.


    Man kann sich eine GbR in etwa wie eine Erlös- und Aufwand-Sammelstelle vorstellen, die dann für diese NUR die Mehrwertsteuer beim Finanzamt abrechnet. Am Jahresende muss der aufgeteilte Gewinn von den einzelnen Bandmitglieder jeder für sich selber beim Finanzamt versteuern.


    Da es in Österreich Pflicht ist, dass bei der Namensgebund einer GbR die Nachnamen der "Inhaber" angeführt sind, ist diese logischerweise bei Mitgliederwechsel neu zu bilden. (wie das dann bei einer 40-Mann-Kapelle in der Praxis aussieht, ...)


    Der Unterschied zwischen einer GbR und einer KG oder OG ist lediglich der verwaltungstechnische Aufwand, dieser ist bei der GbR am geringsten. Bücher führen muss man bei allen juristischen Personen (Gesellschaften). Bei Konkurs haften alle Gesellschafter mit deren gesamten Privatvermögen, wie in einer OG oder OEG. Beschränkt haftende gäbe es nur in der KG oder komplexeren juristischen Gesellschaften.


    So, ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel Fachchinesisch.


    Zurück zum Thema: Mitglied sein musst Du natürlich nicht, Du kannst ja auch Deine Honorarnoten an die Gesellschaft stellen und diese selber dann beim Finanzamt versteuern (USt und ESt).


    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Du deutscher Staatsbürger bist, in Deutschland wohnhaft, der Umsätze in Österreich erzielt? Trifft das für die gesamten Umsätze zu und betrifft das alle Bandmitglieder? In diesem Falle müsstest Du nichtmal Umsatz (Mehrwert) Steuer verlangen und abführen, sondern lediglich melden.


    Naja, mein Rat: Nehmt Euch einen Steuerberater, oder zieht einen guten Buchhalter aus dem Freundeskreis zu Rate.

  • Richtig lustig wird es wenn dann zusätzlich zum Finanzamt die Künstlersozialkasse mit in´s Spiel kommt. :D


    Die finden so Sachen wie GbR und "Gastmusiker" die mehr oder weniger regelmäßig mit an Bord sind richtig interessant... ;)

  • die Künstlersozialkasse


    Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) muss sowieso jeder Selbständige einen bestimmten Prozentsatz seines Gewinnes bezahlen. Ich verstehe nicht, welch ein Unterschied das machen sollte, ob ale Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Selbständiger.

  • Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) muss sowieso jeder Selbständige einen bestimmten Prozentsatz seines Gewinnes bezahlen. Ich verstehe nicht, welch ein Unterschied das machen sollte, ob ale Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Selbständiger.


    Künstlersozialabgabe heißt das Stichwort. Kann halt z.B. bei kommerziell agierenden Bands (z.B. Top-40 Bereich) ein Thema sein wenn Mit-Musiker die nicht in der GbR sind Gagen von der GbR erhalten.

  • Sozialversicherung (Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung) muss sowieso jeder Selbständige einen bestimmten Prozentsatz seines Gewinnes bezahlen. Ich verstehe nicht, welch ein Unterschied das machen sollte, ob ale Gesellschafter einer Personengesellschaft oder als Selbständiger.


    Weil die GbR auf die Honorare, die sie an den Gastmusiker zahlt, Abgaben an die KSK zahlen muss.
    Wer regelmässig Musiker beschäftigt, muss Abgaben in Höhe von derzeit 3,9% auf das jeweilige Honorar an die kSK abführen. Stichwort: Künstlersozialabgabe.
    Zahlst du also dem Gastmusiker z.B. 100€ zzgl. USt Gage aus, dann darfst du 3,90€ an die KSK überweisen. Das gilt natürlich nicht für die Gewinnauschüttungen der GbR an die Mitglieder der GbR.
    Trotzdem kann es durchaus sinnvoll sein, nicht Teil einer GbR zu sein.
    Die KSK Abgabe ist auch nicht so hoch, dass dies der entscheidende Hinderungsgrund wäre, sofern keine riesigen Honorare gezahlt werden.

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