Wenn es ums Schützen geistigen Eigentums geht, hilft ggf. diese Seite
http://de.creativecommons.org/
Eigene Musik schützen - Alternativen zur GEMA?
-
-
-
Hallo,
DrummerinMR: die CC-Lizenz bietet keinen Schutz. Es ist ja nur eine mehr oder weniger beschränkte Lizenz zum Kopieren und Verbreiten. Ohne die Lizenze wäre ein Werk automatisch geschützt, jedenfalls theoretisch. Praktisch gibt es ohnehin nur Schutz durch Rechtsdurchsetzung oder eben Nichtveröffentlichung.
Albatross: wenn die Musikpiraten echte Alternative sind, dann sind sie nicht bei der GEMA und werden das im Prozess spätestens auch nachweisen. Wenn sie dagegen mit anderem Namen bei der GEMA sind, dann sind sie eben Scheinheilige, wie Viele, die sich Piraten nennen und sind, jedoch so tun, als wären sie utopische Kommunisten.
Rein praktisch ist es wohl so wie drumdidi sagt: eigene Werke schützen zu wollen, ist für normale Amateure ziemlicher Unfung. Die Kosten und der Nutzen stehen in keinem Verhältnis zueinander und dass man sich mal irgendwann ärgert, weil irgendwer in Santa Timbukto auf den westwindischen Inseln auf sein Kindergeburtstagsvideo meine Musik unterlegt hat, davon träume ich doch nur nachts bei schwülem Wetter.
Grüße
Jürgen -
wenn die Musikpiraten echte Alternative sind, dann sind sie nicht bei der GEMA und werden das im Prozess spätestens auch nachweisen. Wenn sie dagegen mit anderem Namen bei der GEMA sind, dann sind sie eben Scheinheilige, wie Viele, die sich Piraten nennen und sind, jedoch so tun, als wären sie utopische Kommunisten.
ohne hier weiter ausholen zu wollen, aber in diesem Fall könnte sich ein Grundsatzurteil anbahnen...die sog. Gema-Vermutung steht nach Meinung vieler Juristen auf wackeligen Füßen, da sie faktisch die Beweislast zu Lasten des Künstlers/Aufführenden umkehrt...nicht die Gema muss nachweisen, dass es sich um relevante Musik handelt sondern der Künstler/Aufführende muss nachweisen dass es nicht so ist...wohlgemerkt gegenüber einem privaten Verein, keiner Behörde, auch wenn sich die Gema nach außen hin gerne so hinstellt
bei dem konkreten Fall ist es seitens der Gema noch dreister...das Pseudonym des Künstlers ist bekannt, ein Abgleich mit der internen Datenbank also sehr wohl möglich...woher die Gema jetzt dass Recht herleitet, seinen echten Namen zu erfahren, ist mir schleierhaft...man kann nur hoffen, dass ein kompetenter Richter sie auf den Boden der Tatsachen zurückholt (falls das überhaupt möglich ist...)
Schön wäre es auch, wenn ein Gericht sich mit der Verteilung von Geldern innerhalb der Gema beschäftigen und das ganze faule Konstrukt aus angeschlossenen, ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sehr genau prüfen würde...aber jetzt spinne ich wohl rum
-
bei dem konkreten Fall ist es seitens der Gema noch dreister...das Pseudonym des Künstlers ist bekannt, ein Abgleich mit der internen Datenbank also sehr wohl möglich...woher die Gema jetzt dass Recht herleitet, seinen echten Namen zu erfahren, ist mir schleierhaft...
Da ist gar nichts dreist. Schweinsteiger ist auch bei Bayern München unter Vertrag, wenn der Vertrag es nicht erlaubt darf er nicht als Kuhfaller bei Nürnberg spielen. Als Urheber schließt man mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, der die Übertragung der Rechteverwertung für das Gesamtrepertoire umfasst. Wenn jetzt Heinz Müller der normalerweise unter seinem Pseudonym Klaus Schmidt Werke veröffentlicht und damit bei der GEMA gemeldet ist, als Fritz Meier auftritt, sind auch diese Werke anzumelden. Heinz Müller ist vertraglich gebunden.
-
Als Urheber schließt man mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, der die Übertragung der Rechteverwertung für das Gesamtrepertoire umfasst.
völlig richtig, der betroffene Künstler hat aber keinen Vertrag mit der Gema, sondern hat entschieden, sein werk unter einer CC-Lizenz zu verbreiten, er hat nach eigenem Bekunden, kein Interesse an einer Verwertung irgendeiner Art seitens der Gema
Mir stellt sich die Frage, wieso der Künstler in diesem Fall lügen sollte, da ja eine Verwertung für ihn bares Geld bedeuten würde...
Ferner stellt sich mir die Frage, welche Berechtigung ein privater Verein hat, die Personalien von jemandem genannt zu bekommen mit dem er weder einen Vertrag noch sonstige Geschäftsbeziehungen hat...soweit ich richtig informiert bin, ist das ein Vorrecht von Behörden und staatlichen Einrichtungen, und noch nicht einmal von allen...
PS: Wer trägt denn eig. die Prozesskosten wenn die Gema verliert? Wird das aus dem Pool aus unverteilbaren Geldern beglichen?
-
Na wenn dir solche die Frage in den Sinn kommen, sollten es nicht so schwer sein sich auch Anworten dazu vorzustellen. Vielleicht will der Künstler in dem Fall auf Geld verzichten, jemanden einen Gefallen tun, oder will mal sehen wie seine Musik ohne seinen Namen ankommt...
Wenn jemand berechtigterweise deinen Namen wissen will und du ihn nicht sagst, dann muss derjenige sein Anliegen z.B. an die Polizei richten, das hast du ganz richtig erkannt.
Vielleicht warten wir aber erstmal einfach das Gerichtsurteil ab bevor wir hier wild rumfantasieren?
-
Hallo,
ohne mir den Fall angesehen zu haben prophezeie ich mal, dass die lustigen Piratenmusikanten ihre Namen vor Gericht und gegenüber der Klägerin darzulegen haben werden.
Alles andere ist unpraktikabel und ich sehe auch keine ernsthaften Rechtsgründe, welche dagegen sprechen könnten.Ob der Beklagte einen Vertrag mit der Klägerin hat, kann jene ja nur feststellen, wenn sie auch seinen (richtigen) Namen kennt.
Als ganz privater Mann fallen mir tagsüber einige Möglichkeiten ein, Auskünfte von anderen erhalten zu dürfen und diese notfalls gerichtlich durchsetzen zu können.
Das ist jetzt nicht wirklich etwas ganz Neues.Grüße
JürgenPS
Wer trägt eigentlich die Prozesskosten, wenn die GEMA gewinnt? Vielleicht muss sie dann sogar weniger auszahlen. -
Schweinsteiger ist auch bei Bayern München unter Vertrag, wenn der Vertrag es nicht erlaubt darf er nicht als Kuhfaller bei Nürnberg spielen. Als Urheber schließt man mit der GEMA einen Berechtigungsvertrag, der die Übertragung der Rechteverwertung für das Gesamtrepertoire umfasst. Wenn jetzt Heinz Müller der normalerweise unter seinem Pseudonym Klaus Schmidt Werke veröffentlicht und damit bei der GEMA gemeldet ist, als Fritz Meier auftritt, sind auch diese Werke anzumelden. Heinz Müller ist vertraglich gebunden.
Soweit richtig (außer der Vergleich, der hinkt deutlich mehr als der Schweinsteiger im Moment). Nur stehen weder die "Musikpiraten", noch die Urheber in irgendeinem geschäftlichen Verhältnis zur GEMA -- zumindest muss man nach derzeitigier Sachlage davon ausgehen. Warum sollten erstere also irgendwelche Verpflichtungen gegenüber der GEMA haben?
ohne mir den Fall angesehen zu haben prophezeie ich mal, dass die lustigen Piratenmusikanten ihre Namen vor Gericht und gegenüber der Klägerin darzulegen haben werden.
Tut aber gar nichts zur Sache, weil die "Musikpiraten" gar nicht die Musikanten sind.
Im beschriebenen Fall (siehe z.B. zweiter Absatz im verlinkten Artikel) sind sie die Verwerter, die einen Sampler veröffentlicht haben und dafür unter CC-BY(-SA) lizensierte Musik verwenden. Und weil da möglicherweise (also falls Weihnachten doch mal auf Ostern fallen sollte) einer ihrer Künstler dabei sein könnte, fordert die GEMA nun von den "Musikpiraten" die bürgerlichen Namen. Nur sind die sehr wahrscheinlich auch den "Musikpiraten" nur unter Pseudonym bekannt -- die ganzen CC-Lizenzen dienen ja unter anderem dazu, dass man zur Weiterverwertung nicht erst in umständliche Verhandlungen treten muss, bei denen so was wie Realnamen dann auf den Tisch kommen würde.
-
Hallo,
ja, die Musikpiraten ist sozusagen die Plattenfirma ("content mafia").
Es ändert aber nichts:zumindest muss man nach derzeitigier Sachlage davon ausgehen.
Ganz einfach: es ist durchaus möglich, dass die beiden anonymen/pseudonymen Autoren eben unter ihrem Realnamen oder anderen Pseudonymen bei der GEMA Mitglied sind.
Mitglied ist immer die natürliche Person, nicht das Pseudonym. Letzteres dient nur dazu, dass nicht jeder sofort weiß, dass der Autor mit dem Pseudonym X in Wahrheit der Y ist,
mache Leute treten (ja auch in Foren) lieber so auf, dass man sie nicht direkt findet und vor der Haustür lauern kann, um um Autogramme zu betteln oder so.
Wenn die beiden Pseudonyme ihre Realnamen genannt hätten, wäre alles in Butter. So ist eben tatsächlich nicht überprüfbar, ob es sich wirklich um gemafreie Autoren oder eben gemagemeldete handelt. Die Verwertungsgesellschaft selbst kann das so auch nicht prüfen. Das ist nunmal Fakt. Folglich stellt sich die Frage, ob die beiden Pseudonyme dann wenigstens verpflichtet werden können, wenigstens der GEMA ihre Realnamen zu nennen.Da man Pseudonyme schlecht verklagen kann, ladungsfähige Anschriften sind ja auch eher geheim, hat sich die Verwertungsgesellschaft an die Plattenfirma, diesen Verein "Musikpiraten" gewandt, der eben seinerseits das Schweigen als Recht attestiert bekommen will. Ich muss mal sehen, was ich am 9. Juli so mache, vielleicht schaue ich mir das Spektakel mal an. Weiß jemand die Uhrzeit?
Grüße
JürgenPS
Ich habe den dumpfen Verdacht, meine Veteranen-Hobbykapelle hat mal ein altes Werk aus ihren alten Zeiten (vor meiner Zeit) bei diesem Verein auf so einer Scheibe untergebracht, irgendwie kommen mir die Namen bekannt vor ... klein ist die Welt.PPS
Treffer/versenkt, ich bin dann mal still wegen Wahrung der Privatsphäre, muss ja nicht jeder wissen, wer wen kennt. -
Ganz einfach: es ist durchaus möglich, dass die beiden anonymen/pseudonymen Autoren eben unter ihrem Realnamen oder anderen Pseudonymen bei der GEMA Mitglied sind.
...
Wenn die beiden Pseudonyme ihre Realnamen genannt hätten, wäre alles in Butter. So ist eben tatsächlich nicht überprüfbar, ob es sich wirklich um gemafreie Autoren oder eben gemagemeldete handelt. Die Verwertungsgesellschaft selbst kann das so auch nicht prüfen. Das ist nunmal Fakt. Folglich stellt sich die Frage, ob die beiden Pseudonyme dann wenigstens verpflichtet werden können, wenigstens der GEMA ihre Realnamen zu nennen.Da man Pseudonyme schlecht verklagen kann, ladungsfähige Anschriften sind ja auch eher geheim, hat sich die Verwertungsgesellschaft an die Plattenfirma, diesen Verein "Musikpiraten" gewandt, der eben seinerseits das Schweigen als Recht attestiert bekommen will.
Es ist müßig, über ein "Schweigerecht" zu diskutieren, wenn der Verwerter genau so gut oder schlecht wie die GEMA rauszufinden kann, wer hinter den Pseudonymen steckt. Wenn die Urheber bei diesem Spiel ("Wir sind Jane und John Doe aus Galveston, Texas und kein Mitglied in Eurem komischen Verein") nicht mitspielen wollen, werden weder die "Musikpiraten", noch die GEMA, noch ein deutsches Gericht ohne unverhältnismäßig großen Aufwand zweifelsfrei rausfinden, um wen es sich hier handelt. Wenn man nicht völlig außer Acht lässt, dass nicht jeder Komponist/Texter auf diesem Planeten sich von der GEMA oder einer mit ihr kooperierenden Verwertungsgesellschaft vollumfänglich vertreten lässt... warum sollten die "Musikpiraten" der GEMA also irgend etwas schulden, außer vielleicht der Mitteilung "mit Euch hat das unseres Wissens nichts zu tun" (damit dürft der GEMA-Vermutung genüge getan sein, ganz egal wie man dazu steht) und ihnen vielleicht noch Glück bei der Identifikation der Urheber zu wünschen?
Falls die GEMA tatsächlich rausfinden wollte, ob sich hinter den Pseudonymen Mitglieder verstecken, hätten sie denen ja auch über ccmixter (s.o.) eine Mitteilung schicken können. Das wäre deutlich weniger Aufwand und billiger, als einen Prozess gegen jemanden anzustrengen, der ihnen auch nicht weiterhelfen kann. Was soll das Affentheater also?
-
Was das soll, wurde oben schon gesagt. Es (das letztinstanzliche) wird ein Grundsatzurteil sein, hinsichtlich der Frage, ob die GEMA eine entsprechende Auskunft verlangen kann oder nicht.
Wenn nicht, wird sie sich danach halt richten, auch diese Gewissheit ist im Sinne der Vertragspartner. Wenn eine Pseudonym-Vertrags-Umgehung als möglich beurteilt werden sollte, wird man mit dieser Gewissheit und vertraglichen Änderungen weiterarbeiten.
Das Ergebnis im vorliegenden Fall mit Blick auf irgendwelche Piratenbanden dürfte der GEMA sowas von egal sein, allein der Grundsatz ist erheblich.nach eigenem Bekunden
Wenn es nach dem eigenen Bekunden gehen würde, gäbe es ausschließlich Gewinner bei Rechtsstreitigkeiten.PS: Wer trägt denn eig. die Prozesskosten wenn die Gema verliert? Wird das aus dem Pool aus unverteilbaren Geldern beglichen?
Aber selbstverständlich! -
Man kann auch bei der PRS for Music in England Mitglied werden PRS for Music.
Aber wenn ich auf der PRS-Seite nachlese bzw. auf die Landkarte klicke, wird mir dort erklärt, das PRS-Mitglieder in Germany von der GEMA vertreten werden bzw. die GEMA als Geldeintreiber agiert, oder habe ich da was falsch verstanden?
-
Mensch, Drumwolf, meld`Dich mal wieder in LB! Spiel mal mit Deiner Band oben im Museum, und ,. vor allem meld Dich mal bei Herrn V. , was dem alles passiert ist im letzten halben Jahr, den Mann könntest Du mal psychologisch betreuen!
-
Herr Vogelmann, ich will dich unbedingt mal persönlich treffen! Wir würden uns verstehn, glaub ich.
-
Ja, viele Verwertungsgesellschaften rund um die Welt haben gegenseitige Verträge, die dafür sorgen, dass die im jeweiligen Land ansässige Gesellschaft das Inkasso übernimmt.
-
Ja, viele Verwertungsgesellschaften rund um die Welt haben gegenseitige Verträge, die dafür sorgen, dass die im jeweiligen Land ansässige Gesellschaft das Inkasso übernimmt.
Richtig. Die GEMA tritt in vielen Fällen als Inkasso auf, da Verwertungsgesellschaften nicht in jedem Land eigene Inkassostrukturen betreiben können.
Sonst würde ja ein Großteil der eingenommenen Gebühren in Verwaltung fließen. -
Mensch, Drumwolf, meld`Dich mal wieder in LB! Spiel mal mit Deiner Band oben im Museum, und ,. vor allem meld Dich mal bei Herrn V. , was dem alles passiert ist im letzten halben Jahr, den Mann könntest Du mal psychologisch betreuen!
Wird gemacht.
-
völlig richtig, der betroffene Künstler hat aber keinen Vertrag mit der Gema, sondern hat entschieden, sein werk unter einer CC-Lizenz zu verbreiten, er hat nach eigenem Bekunden, kein Interesse an einer Verwertung irgendeiner Art seitens der Gema
solange der urheber nicht selbst über sein schaffen bestimmen kann (mit oder ohne pseudonym), solange ist dieses ganze enteignung-der-urhebergeschwätz seites der gema propaganda und
opportunisten eine farce und ihre berufung auch menschenrechte gehäuchelt. aber wen wunderts? mich trotzdem . -
solange der urheber nicht selbst über sein schaffen bestimmen kann (mit oder ohne pseudonym), solange ist dieses ganze enteignung-der-urhebergeschwätz seites der gema propaganda und
opportunisten eine farce und ihre berufung auch menschenrechte gehäuchelt. aber wen wunderts? mich trotzdem .Hä?
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!