profi covervideos

  • Und beim Veröffentlichen von Stücken anderer Künstler immer schön an die GEMA denken!

  • @ congakoenig: danke, Ich werd maln bisschen Googlen...hab garnicht gewusst dass es sowas gibt ^^


    @ Guido Reichert: Wenn Ich ein Cover mache und dazua die Originalmusik auch laufen lasse, ab wann ist es dann nicht mehr erlaubt ??

    Was des Schlossers Hand nicht ziert, wird verklebt und zugeschmiert. Weiß der Schlosser keinen Rat, nimmt er Hammer oder Draht!

  • Wenn du Studioaufnahmen dazu mischst kannst du dir relativ sicher sein, dass dein Video für deutsche YT Nutzer gesperrt wird. Ist mir unlängst auch passiert:


    http://www.youtube.com/watch?v…DskIlrdfXo38WU2tYrWfn934H


    Obwohl die Drumspur VIEL lauter als die eigentliche Aufnahme ist und man damit so gut wie nix anfangen kann. Deutsche Bürokratie eben ...


    Das geht so weit, dass man das Video über die YT Suche nicht mal mehr finden kann. In den meisten anderen Ländern kann man es aber noch problemlos anschauen - bekomme nach wie vor Klicks, Kommentare und Likes.


    Insofern solltest du dir gut überlegen, ob der Aufwand dir das wert ist. Über andere Videportale oder eigenen Webspace kann mans natürlich immer noch verbreiten, bekommt aber nicht annähernd die Resonanz wie bei YT.


    Wenn du Mikros und Interface hast solltest du auf jeden Fall Mehrspuraufnahmen machen und etwas EQ reinhauen. Sonst ist der ganze Aufwand für die Katz, weil du das nie richtig zum Klingen bringen wirst. Synchronisieren macht u.U. etwas mehr Arbeit, weil die Geschwindigkeiten der verschiedenen Audio- / Videospuren nicht 100% identisch sind. D.h., du musst genau analysieren, wie die Differenzen sind und anhand dessen die Geschwindigkeiten leicht verändern. Da du es bei den Covervideos sogar mit zwei Audiospuren plus Videospur zu tun hast, kann das schonmal ein paar Nerven kosten, wenn man bei sowas keine Erfahrung hat. Das geht eigentlich nur mit professionellen Schnittprogrammen wie z.B. Adobe Premiere. Bisschen Einarbeitungszeit und Elan bei der Sache braucht man da genauso wie die richtigen Quellen für die Tools ... zur Not schickst ne PM ;)


    EDIT
    Falls es doch noch wer sehen will:
    http://www.mtree.thoralfbaum.de/drumming/rosanna.wmv

  • Der Fehler steckt schon im Titel...


    Hallo,


    beim Bearbeiten von fremden Werken (um nichts anderes geht es ja, es sei denn, man bezweifelt die "Bearbeitungs"-Qualität, was durchaus eine interessante Variante wäre) sollte man vor allem die Rechteinhaber vorher fragen. Das ist nicht die GEMA, das sind die Erfinder des Werks, vertreten durch den Verlag, gegebenenfalls vertreten durch einen Subverleger. Wem das zu anstrengend ist, der handelt unprofessionell und illegal. Die Verfolgungsquote ist statistisch sehr gering, ähnlich wie im Straßenverkehr, da sehe ich auch ständig lustige Verstöße, die faktisch nicht geahndet werden. Die Unsitten gehören eben zur Mode.


    Grüße
    Jürgen

  • Noch ein Gedanke von mir:


    Wenn du ein professionelles Video aufnehmen und veröffentlichen willst, solltest du auch entsprechend professionell spielen können!


    Überflüssige Poser-Videos gibt es schon mehr als genug im Netz.


    Viel Spaß und viel Erfolg mit deinem Projekt.

  • Das geht so weit, dass man das Video über die YT Suche nicht mal mehr finden kann. In den meisten anderen Ländern kann man es aber noch problemlos anschauen - bekomme nach wie vor Klicks, Kommentare und Likes.

    in good old austria kann man es sich problemlos auf yt ansehen, zumindest mit der yt ipad app.
    btw: gefällt mir sehr gut und habs gleich in meinen yt fav gespeichert =)

    Ein Mensch würde nie dazu kommen etwas zu tun, wenn er stets warten würde, bis er es so gut kann, dass niemand mehr einen Fehler entdecken könnte.
    John Henry Newman

  • @ Guido Reichert: Wenn Ich ein Cover mache und dazua die Originalmusik auch laufen lasse, ab wann ist es dann nicht mehr erlaubt ??


    Prinzipiell ab dem ersten Takt, wobei es hier wohl eine kleine rechtliche Grauzone geben soll, die besagt dass kleine Ausschnitte eventuell frei sind. Aber wo das genau steht konnte keiner bisher sagen.


    Wenn Du ein geschütztes (und das wird es i. d. R. sein) Musikstück aufführst musst zahlen. Egal ob du das Original postest, was dazu kloppst oder das Stück für andere erkennbar alleine aufführst.

  • Hallo,


    es gibt keine Grauzone, es sei denn, man meint die Zone, wo man das Werk nicht erkennt.


    Nebenbei: in der Badewanne bin ich Kapitän (da ist alles erlaubt).
    Das Video von meinem Gesang in der Badewanne ist auch noch erlaubt.
    Das Video dann der ganzen Welt zu zeigen (via Internet zum Beispiel) ist ein multiples Verbrechen.


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    sehr interessant. War mir nicht bewusst und hätte ich auch nicht vermutet. Ist das tatsächlich ein (multiples) Verbrechen? Mir hatte mal ein Amtsanwalt gesagt das ein Verbrechen eine Straftat ist, die mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Und das wegen einem Cover-Video im Internet?


    Gruß, Manfred

  • Mir hatte mal ein Amtsanwalt gesagt das ein Verbrechen eine Straftat ist, die mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Und das wegen einem Cover-Video im Internet?


    Kling komisch, ist aber so:


    Zitat von UhrG § 106

    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Quelle: Bundesministerium der Justiz


    Was die Richter daraus machen steht allerdings auf einem anderen Blatt.

  • Mir hatte mal ein Amtsanwalt gesagt


    Hallo,


    was ist denn ein Amtsanwalt?


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Multiples Verbrechen = Veröffentlichung von verabscheuenswürdig-abgrundtief erbärmlich schlechten Videos unter Verhunzung von Fremdmaterial bei eigener Schlechtleistung in besonders schwerem Fall im Internet zur Schändung des guten Geschmacks von 7 Milliarden Menschen und immanenter Anstiftung zur sofortigen Selbstentleibung sensibler Gemüter.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Hallo Jürgen,


    was ist denn ein Amtsanwalt?


    Weiß ich nicht so genau, den Begriff hab ich auch das erste und einzige mal von demjenigen gehört. Jedenfalls arbeitet er in (der Nähe von?) Hamburg bei der Staatsanwaltschaft. Wenn man guckt was Wikipedia zu dem Begriff sagt klingt das plausibel. Dort ist auch zu lesen das er ähnliche Aufgaben wie ein Staatsanwalt hat, anscheinend aber nur für "kleinere" Delikte.


    PPS
    Muss ich mich immer selbst erklären, bevor man mich versteht?


    Ok, kapiert. Da stand ich wohl etwas auf der Leitung.


    Gruß, Manfred

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